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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;Rechtssatz
Die Verursachung eines Verkehrsunfalles im alkoholisierten Zustand genügt bereits, die künftige Eignung des Beamten für den Dienst - insbesondere unter Beachtung seiner spezifischen Verwendung als Polizeibeamter - nicht nur ernsthaft in Frage zu stellen, sondern auch durch ein einmaliges Fehlverhalten als nicht gegeben zu sehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998120069.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2015