RS Vwgh 1998/4/22 98/12/0069

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10 Abs4 Z4;

Rechtssatz

Die Verursachung eines Verkehrsunfalles im alkoholisierten Zustand genügt bereits, die künftige Eignung des Beamten für den Dienst - insbesondere unter Beachtung seiner spezifischen Verwendung als Polizeibeamter - nicht nur ernsthaft in Frage zu stellen, sondern auch durch ein einmaliges Fehlverhalten als nicht gegeben zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120069.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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