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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §38;Rechtssatz
Das RDG unterscheidet sich in der Frage der Kündigung wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens nur durch die Regelung des § 7 Abs 3 RDG vom BDG 1979. In der Frage der Bindungswirkung der Dienstbehörde an rechtskräftige strafgerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Verurteilungen besteht demnach auch im RDG eine Bindungswirkung an die rechtskräftigen strafgerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verurteilungen zugrunde gelegten Tatsachenfeststellungen im Kündigungsverfahren (Hinweis E 19.11.1997, 95/12/0209).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998120150.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.08.2010