RS OGH 1950/2/8 1Ob73/50, 4Ob383/82 (4Ob384/82)

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Veröffentlicht am 08.02.1950
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Norm

UWG §9 C1

Rechtssatz

Das Wort "Adressbuch" ist nicht schutzfähig, auch wenn es mit einer regionalen Bezeichnung verbunden ist. Bezeichnungen der Umgangssprache können nicht monopolisiert werden und daher niemals Verkehrsgeltung erwerben.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 73/50
    Entscheidungstext OGH 08.02.1950 1 Ob 73/50
    Veröff: SZ 23/28
  • 4 Ob 383/82
    Entscheidungstext OGH 23.11.1982 4 Ob 383/82
    nur: Das Wort "Adressbuch" ist nicht schutzfähig, auch wenn es mit einer regionalen Bezeichnung verbunden ist. (T1) Beisatz: Ebensowenig das Wort "örtliches Telefonbuch". (T2) Veröff: ÖBl 1983,48

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0079111

Dokumentnummer

JJR_19500208_OGH0002_0010OB00073_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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