Norm
UWG §9 C3cRechtssatz
Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "ELBAK" für Maschinen zur Erzeugung von Elektrizität und "ELMAG" für solche zum Aufspeichern von Elektrizität. Der Umstand, daß die Gegnerin der gefährdeten Partei das Wort "ELBAK" im registrierten Firmenwortlaut führt, steht der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0079065Dokumentnummer
JJR_19490209_OGH0002_0010OB00309_4800000_001