RS OGH 1932/10/27 4Ob427/32

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Veröffentlicht am 27.10.1932
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Norm

UWG §9 B5

Rechtssatz

Der Anspruch auf den besonderen Schutz, den der § 9 UWG registrierten Marken gewährt, kann Dritten gegenüber nicht von einer Person geltend gemacht werden, an die der Inhaber die Marke übertragen hat, ohne daß die Übertragung registriert worden wäre.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 427/32
    Entscheidungstext OGH 27.10.1932 4 Ob 427/32
    Veröff: SZ 14/209

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0079019

Dokumentnummer

JJR_19321027_OGH0002_0040OB00427_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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