Norm
UWG §9 B5Rechtssatz
Der Anspruch auf den besonderen Schutz, den der § 9 UWG registrierten Marken gewährt, kann Dritten gegenüber nicht von einer Person geltend gemacht werden, an die der Inhaber die Marke übertragen hat, ohne daß die Übertragung registriert worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0079019Dokumentnummer
JJR_19321027_OGH0002_0040OB00427_3200000_001