Norm
UWG §9 C3cRechtssatz
Verwechselbare Ähnlichkeit der Bezeichnungen "Quelle" und "Elektroquelle", wenn bei letzterer Bezeichnung das Wort "Elektro" gegenüber dem Wort "Quelle" vollkommen zurücktritt und einem Durchschnittsbeobachter nur das Wort "Quelle" ins Auge sticht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0079185Dokumentnummer
JJR_19710420_OGH0002_0040OB00317_7100000_003