RS OGH 1986/2/4 4Ob302/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1986
beobachten
merken

Norm

UWG §9 C3a

Rechtssatz

Bei dem Zeichen "Tiere mit Herz" handelt es sich um eine - durchaus unterscheidungskräftige - Phantasiebezeichnung, der geringe beschreibende Elemente nur insofern anhaften, als das Schlagwort Qualitätsvorstellungen der damit gekennzeichneten Erzeugnisse nahelegt. - "Tiere mit Herz".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0079325

Dokumentnummer

JJR_19860204_OGH0002_0040OB00302_8600000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten