Norm
UWG §9 C3aRechtssatz
Bei dem Zeichen "Tiere mit Herz" handelt es sich um eine - durchaus unterscheidungskräftige - Phantasiebezeichnung, der geringe beschreibende Elemente nur insofern anhaften, als das Schlagwort Qualitätsvorstellungen der damit gekennzeichneten Erzeugnisse nahelegt. - "Tiere mit Herz".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0079325Dokumentnummer
JJR_19860204_OGH0002_0040OB00302_8600000_005