Norm
UrhG §80Rechtssatz
Das Wort "Festspiele" ist ein Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauches, an dessen Verwendung ein absolutes, jede Monopolisierung zugunsten eines einzelnen Unternehmers ausschließendes Freihaltebedürfnis besteht. Ob das gleich auch für die Bezeichnung "Festspiel Illustrierte" gilt, kann auf sich beruhen. - "Festspiel-Illustrierte"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0077027Dokumentnummer
JJR_19850625_OGH0002_0040OB00341_8500000_001