Norm: UWG §7 D
Rechtssatz: Die Aussage, daß ein Unternehmer sein Kapital für ein nicht gewinnbringendes, sondern allenfalls sogar verlustträchtiges Geschäft einsetze, ist in hohem Maße geeignet, den Kredit dieses Unternehmers zu gefährden. Dabei braucht gar kein ziffernmäßig berechenbarer Schaden zu drohen, weil alles, was beim Publikum eine nachteilige Meinung vom Geschäftsbetrieb oder der Kreditwürdigkeit des Inhabers erwecken kann, ohne weit... mehr lesen...
Norm: UWG §7 CUWG §7 F3
Rechtssatz: Unter yellow press wird, "die Sensationspresse, Asphaltpresse, Hetzpresse", verstanden. Der Ausdruck hat jedenfalls eine extrem negative Bedeutung und ist somit geschäftsschädigend. Entscheidungstexte 4 Ob 18/93 Entscheidungstext OGH 23.03.1993 4 Ob 18/93 Veröff: WBl 1993,300 European Case L... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe Nr. 7 vom 10.Februar 1992 der Zeitschrift "profil", deren Medieninhaberin die Erstbeklagte ist, war auf der Titelseite - in der rechten oberen Ecke - zu lesen: "Haider-FPÖ: Schweigegeld für Kritiker" Im Inhaltsverzeichnis auf Seite 2 dieser Ausgabe war für Seite 8 folgendes angekündigt: "FPÖ Kärnten Der Auskäufer Wie Jörg Haider einen unliebsamen Parteimann auszahlen wollte". Auf den Seiten 8 und 9 derselben Ausgabe war folgender, vom Z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitung "Die ganze Woche"; die Beklagte ist Verlegerin des Wochenmagazins "News". Die Beklagte hat in einem Rundschreiben vom 9.9.1992 das Erscheinen von "News" angekündigt. In einem beigelegten Folder "News für Österreich" heißt es auf der zweiten Seite: "Die Markt-Lücke. Am österreichischen Illustrierten-Markt füllt 'Profil' den Platz des 'Spiegel'. Und 'Die ganze Woche' deckt den "Yellow press"-Sektor a... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes F***** vom 22.5.1991 wurde über das Vermögen der R*****gesellschaft mbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin, kurz "GS"), deren Unternehmensgegenstand der Import und der Verkauf von Teppichen ist, das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Gegenstand des Rekursverfahrens ist nur noch das von der späteren GS bereits mit Klage vom 30.6.1989 erhobene Begehren, die Beklagten schuldig zu erkennen, es im Zusamme... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1980 Professor für Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Von 1978 bis 1980 war er bei der L***** Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH in Wien (in der Folge: L*****) angestellt. Nach seiner Berufung nach Innsbruck blieb er Prokurist der L***** und war für sie als Konsulent tätig. 1990 übernahm der Kläger auf Ersuchen des Geschäftsführers der L*****, Werner F*****, treuhändig eine Stammeinlage in Höhe von S 166.666,66 an der Innsbrucker F*... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** stand je zu einem Drittel im Miteigentum der Geschwister Josef D*****, und Dkfm.Kurt D***** und Anna S*****. Dkfm.Kurt D***** führte im Laufe des Jahres 1985 Gespräche über den Verkauf dieser Liegenschaft an den Beklagten. Am 28.2.1986 sprach er mit seinen Geschwistern beim Erstkläger vor und man beauftragte diesen mit der Vertretung, erteilte ihm Informationen und übergab ihm auch schriftliche Unterlagen, so insbesondere die vom Beklagten a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Meinung der Rechtsmittelwerber hängt die Entscheidung im vorliegenden Fall von den in den Zulassungsbeschwerden aufgezeigten Rechtsfragen nicht mehr ab: Die Rechtsmittelwerber übersehen, daß zur Klageführung nach § 7 UWG das herabgesetzte Unternehmen, also der Verletzte, berechtigt ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob zwischen ihm und dem Verletzer ein Wettbewerbsverhältnis besteht (SZ 63/110 ua; zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §1 D2dUWG §1 C12UWG §7 C
Rechtssatz: Der Begriff der Tatsachenbehauptung ist nach Lehre und ständiger Rechtsprechung weit auszulegen; selbst Urteile, die nur auf entsprechende Tatsachen schließen lassen, gelten als Tatsachenmitteilung ("konkludente Tatsachenbehauptung"). Entscheidungstexte 4 Ob 82/92 Entscheidungstext OGH 24.11.1992 4 Ob 82/92 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIIBGB §661aKSchG §5jUWG §1 D2dUWG §7 CUrhG §78
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob "Tatsachen" verbreitet wurden, kommt es demnach immer auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerungen an; das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers oder Durchschnittshörers, nicht aber der subjektive Wille des Erklärenden ist maßgebend. Anmerkung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Druckschrift "***** G*****"; der Erstbeklagte ist für sie als Journalist tätig. Der Erstbeklagte wurde vor längerer Zeit von der Gemeindebediensteten Elisabeth G*****, die beim Wiener Stadtgartenamt beschäftigt war, davon unterrichtet, daß angeblich Gemeindebedienstete in Pötzleinsdorfer Park Schnaps brennten. Er ging dieser Sache nach und führte insbesondere ein 20-minütiges Gespräch mit Franz J****... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als Publizist und Schriftsteller sowie als Zukunftsforscher und führender Aktivist in der Friedensbewegung an die Öffentlichkeit getreten und in Österreich bekannt. Er war Kandidat der "Grünen Alternative" für die Wahl des österreichischen Bundespräsidenten am 26.4.1992. In dem 1990 erschienenen Heyne-Sachbuch Nr.19/40 "Robert Jungk: Deutschland von außen - Beobachtungen eines illegalen Zeitzeugen" sind (ua) auch 35 Artikel (wieder)abgedruckt, die de... mehr lesen...
Der Kläger ist Begründer und Gesellschafter der C***** R***** Gesellschaft mbH in Kufstein und der C***** R***** Gesellschaft mbH in Schneegattern. Diese Unternehmen beschäftigen sich ua mit der Erzeugung und den Verkauf von Trinkgläsern. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift "FM", Fachmagazin für Touristik, Gastronomie/Hotellerie und Großverbrauch/Industrie. In der Ausgabe 11-12/1991 dieser Zeitschrift berichtete die Beklagte unter der Überschrift "Glück und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin befaßt sich mit dem Vertrieb von Saug- und Reinigungsgeräten (ausschließlich) der Marke "K*****"; für die Geräte dieser Marke hat sie die Gebietsvertretung für Tirol und Vorarlberg. Der Beklagte ist Reinigungsberater. Er vertritt keine bestimmte Staubsaugermarke, sondern berät seine Kunden markenunabhängig über Reinigungskonzepte, gute Einkaufsmöglichkeiten und Preisvorteile; außerdem veranstaltet er Reinigungsseminare. Dabei wendet er sich an ein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Leiter der Abteilung 4 des Amtes der Kärntner Landesregierung ("Finanzabteilung"). In dieser Funktion war er auch mit Angelegenheiten der Sanierung des Zellstoffwerkes Magdalen (Zellstoff Villach Gesellschaft mbH) befaßt. Da dieser komplizierte Förderungsfall mit dem eigenen Personal nicht zu erledigen war, betraute das Land Kärnten zwei außenstehende Fachleute, Dr.G***** und Dr.R*****, mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes. In der Folge setzte der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile betreiben Reinigungsunternehmen. Nachdem die Klägerin den Zuschlag für die Reinigungsarbeiten für die Landeskrankenanstalten Salzburg erhalten hatte, richtete die Beklagte am 22.11.1989 an den Landeshauptmann von Salzburg ein Schreiben folgenden Inhaltes: "Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! In der Beilage überreichen wir eine Fotokopie aus den NÖN, verbunden mit der Frage: Wie lange kann und will es sich das Land Salzburg noch leisten, ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger Rudolf B***** verfaßte als Mitarbeiter der "Überparteilichen Bürgerinitiative Müllverbrennungsanlage Flötzersteig" ein an Haushalte in Wien 16. versendetes Flugblatt, in welchem er über Mißstände bei dieser Anlage sowie über die Möglichkeit einer umweltfreundlichen Lösung des Müllproblems informierte und um Unterstützungsunterschriften warb. Daraufhin schrieb Christa S***** dem Kläger am 18.7.1989 einen ausführlichen Brief, in dem sie den Forderungen ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Aktiv legitimiert bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 UWG ist der Betroffene: Er muß nicht namentlich genannt werden; es können auch zahlreiche Personen von der Äußerung betroffen sein, sofern nur der Kreis der Betroffenen nicht unüberschaubar groß ist. Bei der Herabsetzung sämtlicher Waren eines gesamten Berufsstandes mit nicht erweislich wahren Tatsachenbehauptungen ist jedem Angehörigen dieses Berufsstandes die Klage gem... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4fStGG Art13UWG §1 D2dUWG §7 A
Rechtssatz: Unwahre (nicht erweislich wahre) herabsetzende Tatsachenbehauptungen über einen Mitbewerber oder seine Ware können auch nicht durch das verfassungsgesetzlich verankerte Recht der freien Meinungsäußerung nach Art 13 StGG und Art 10 Abs 2 MRK gerechtfertigt werden. - "Webpelze". Entscheidungstexte 4 Ob 94/91 Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt in Graz das Kürschnerhandwerk; er ist Innungsmeister der steirischen Kürschner. Der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte betreiben in Graz den Handel mit Textilien, insbesondere mit - ausschließlich oder vorwiegend aus Kunstfasern hergestellten, von ihnen als "Webpelz" oder "Web-Pelz" bezeichneten - Pelzimitationen; in ihrer Werbung für diese Webpelze verwendet die Zweitbeklagte auch die Worte "Pelz" oder "Pelzmäntel". Der Drittbeklagte ist ein ideeller... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §7 F1
Rechtssatz: Zum Nachweis einer globalen Behauptung der zunehmenden Unaktualität, eines Niveauverlustes und krasser fachlicher Mängel der Meldungen eines Mediums ist deren Rechtfertigung in bezug auf eine größere, für die Beurteilung in Betracht kommende Anzahl von Meldungen erforderlich, auf die der Inhalt der beanstandeten Mitteilung im wesentlichen zutrifft; vereinzelte unaktuelle, fachlich kraß mangelhafte oder weni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Abendausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 27.4.1990 wurde auf Seite 12 nachstehende Glosse in Gedichtform veröffentlicht: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin - die Medieninhaberin der Tageszeitung "Volksstimme" - begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, herabsetzende Behauptungen über ihr Unternehmen, insbesondere die herabsetzenden Behauptungen "Die 'Volksstimme', sie hat gelogen seit je, daß sich die Balken bogen" und "So lügt sich dies f... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Der klagende Verein hat den zu sichernden Unterlassungsanspruch auf unrichtige, zumindest aber irreführende und seine Motorradveranstaltung auf dem Österreichring in Zeltweg diskriminierende Tatsachenbehauptungen gestützt,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** registrierte Genossenschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Bernhard Krause, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1) Fachzeitung ***** Verlagsgesellschaft mbH Nfg KG; 2) W... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Der durch eine Herabsetzung seines Unternehmers Verletzte leitet seine Klagelegitimation unmittelbar aus § 7 UWG ab. § 14 UWG ist nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 1/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 9 ObA 1/92 Veröff: WBl 1992,195 4 Ob 134/91 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 2. 1988 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Er wurde am 5. 4. 1991 entlassen. Seither ist er im selben Geschäftszweig wie seine frühere Dienstgeberin selbständig tätig. Er begehrt von der Beklagten an Kündigungsentschädigung, Provisionen, Reisespesen und Überstunden S 1,303.476,46 sA; da die Beklagte verschiedenen Geschäftspartnern mit Schreiben vom 5. 4. 1991 mitgeteilt habe, daß sie sich vom Kläger "wegen verschiedener Unkorrektheiten... mehr lesen...