Norm
UWG §7 DRechtssatz
Ob die beanstandete Äußerung geeignet war, das Unternehmen oder den Kredit zu schädigen, ist keine über den konkreten Einzelfall hinausreichende, "erhebliche" Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0042890Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009