Norm: AußStrG 2005 §101 Abs4WrJWG §39ZPO §406 CaZPO §406 Cc
Rechtssatz: Beim auf Ersatz der in Zukunft fällig werdenden Kostenbeträge gerichteten Leistungsbegehren gemäß § 39 WrJWG (§ 33 JWG 1989) handelt es sich um einen von der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen aus der Legalzession von Unterhaltsanprüchen zu unterscheidenden Ersatzanspruch, auf den die Bestimmung des § 406 Satz 2 ZPO nicht anzuwenden ist. ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Schreiben vom 16.12.1991 gab das Ö***** bekannt, daß es für den am 1.12.1991 Verstorbenen zwei Konten führe, und zwar das Konto Nr. 453.203-860 mit einem Saldo zum Todestag von minus S 10.379,09 (im folgenden als Gehaltskonto bezeichnet) und das Konto Nr. 453.203-860/061 mit einem Saldo zum Todestag von minus S 180.660,-- (im folgenden als Kreditkonto bezeichnet). Das Ö***** ersuchte in diesem Schreiben, seine Forderungen in der Verlassenschaft zu berücksicht... mehr lesen...
Begründung: Das Pflegschaftsgericht genehmigte (Punkt 1. seines Beschlusses ON 75) eine von den Eltern der mj.Barbara G***** geschlossene Vereinbarung vom 18.12.1991 (unrichtig: 1988), nach der in Abänderung des pflegschaftsgerichtlichen Beschlusses ON 46 in Hinkunft das alleinige Obsorgerecht hinsichtlich der Minderjährigen der Mutter zusteht, und verpflichtete (Punkt 3. seiner Entscheidung) die Mutter, für die im einzelnen angeführten vergangenen Zeiträume, während der sich d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418JWG §33JWG §40WrJWG 1990 §39B-KJHG 2013 §30B-KJHG 2013 §43
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger, der den Ersatz der Kosten der vollen Erziehung durch die Unterhaltspflichtigen begehrt, kann sich nicht auf § 1418 ABGB berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 505/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 4 Ob 505/92 Veröff: ÖA 1992,163 7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §185 Abs3JWG §33JWG §70WrJWG §39
Rechtssatz: Zwar ist über den Ersatz der Kosten der vollen Erziehung im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden (§ 40 JWG); allein daraus ergibt sich noch keineswegs die Anwendbarkeit des § 185 Abs 3 AußStrG; das Wohl des Minderjährigen wird durch die dringende Erledigung des Ersatzantrages nicht gefördert. Entscheidungstexte 4 Ob 505/92 ... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich seit 8.3.1991 in voller Erziehung (§ 28 Abs 1 JWG BGBl 1989/161) der Stadt Wien und ist in der Wohngemeinschaft "M*****" in G***** untergebracht. Mit der Behauptung, daß sich die Kosten der vollen Erziehung auf monatlich S 19.800 beliefen und beide Eltern derzeit zwar keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen, unter Anspannung ihrer Kräfte im Rahmen der Unterhaltspflicht aber imstande wären, ein bestimmtes monatliches Durchsch... mehr lesen...
Begründung: Manfred O***, geboren am 4.April 1982, Christian O***, geboren am 1.Feber 1984, und Michael O***, geboren am 21.Jänner 1985, sind die (unehelichen) Kinder Rosalinda O*** und des Manfred H***. Die Mutter und die Kinder sind philippinische Staatsangehörige. Die Mutter lebt seit dem Jahre 1980 in Wien; sie ist im Neurologischen Krankenhaus der Stadt Wien, Rosenhügel, als Krankenschwester beschäftigt und bewohnt im Schwesternheim ein 20 m2 großes Zimmer. Sie verfügt über e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete für die am 9. Juni 1979 geborene Carina S*** - und für ihren am 20. Mai 1983 geborenen Halbbruder Rudolf S*** -, die zuletzt bei ihrer Mutter Renate S*** gelebt hatten, dort aber in einen ihre Entwicklung und ihr Wohl gefährdenden Erziehungsnotstand geraten waren, gerichtliche Erziehungshilfe an und genehmigte die am 11. April 1988 erfolgte Unterbringung der beiden Minderjährigen im Kinderheim St. Josef in Linz. Zugleich wies es den Antrag des V... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 BABGB §178 EAußStrG §9 A2cJWG §34JWG §39
Rechtssatz: Kein Rekursrecht der Mutter, der die Erziehungsrechte nicht zustehen in Verfahren auf gerichtliche Erziehungshilfe. Eine Rechtsmittellegitimation der Mutter kann auch nicht aus § 178 ABGB abgeleitet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 512/89 Entscheidungstext OGH 21.02.1989 5 Ob 512/89 RZ 1989/70,193 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Kinder Beatrix J***, geboren am 5. April 1978, und Iris J***, geboren am 30. September 1979, wurde am 13. April 1984 gemäß § 55 a EheG geschieden. Die im Scheidungsvergleich vom selben Tag enthaltene Vereinbarung der Eltern, daß alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten bezüglich ihrer Kinder allein dem Vater zustehen sollen, wurde am 4. April 19... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §39
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten alte Bauten nur zum Teil von den Regeln über die Entgeltberechnung nach dem WGG 1979 ausgenommen werden, nämlich insoweit, als dies zur Sicherung der Refinanzierung der Herstellungskosten erforderlich ist, dh soweit Miete oder Nutzungsentgelt aus der Finanzierung abgeleitet sind. Entscheidungstexte 5 Ob 3/88 En... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26 Abs1JWG §39
Rechtssatz: Die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe kommt nur dann in Frage, wenn eine Maßnahme der Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten getroffen werden soll, nicht aber, wenn die Eltern mit der beantragten Maßnahme (Heimunterbringung) ohnehin einverstanden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 575/88 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Begründung: Dr. Ewald und Helga W*** haben die Minderjährige mit Vertrag vom 7. April 1976 an Kindes Statt angenommen; das Bezirksgericht Döbling hat mit Beschluß vom 7. Mai 1976, 2 P 76/76-4, diese Adoption bewilligt. Vorher hatte sich das Kind schon auf verschiedenen Pflegestellen befunden. Seit Dezember 1985 ist die Familie W*** dem Bezirksjugendamt 1/8/9 wegen einer Abgängigkeit des Mädchens bekannt. Nach einem Aufenthalt im Rahmen der Krisenunterbringung im Julius Tandler-Zen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Vorvertrag vom 20. Juli 1976 sicherte die Antragsgegnerin, die auf ihr gehörigen Liegenschaften in Kagran eine Eigentumswohnanlage errichtete, den Antragstellern die Wohnung Steigenteschgasse 13/1/51 in 1222 Wien zu. Im Rechtsstreit AZ 35 Cg 213/78 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien drangen die beiden Wohnungseigentumsbewerber mit ihrem Begehren auf Feststellung, daß die im Vorvertrag getroffene Vereinbarung,... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §13WGG 1979 §20WGG 1979 §39
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 WGG stellt bei Verträgen im Sinne des § 13 Abs 1 WGG nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsbeschlusses, sondern auf bestimmte Bauten ab; maßgebend ist der Erstbezug oder die baubehördliche Benützungsbewilligung. Die Ausnahmen betreffen nicht die Kündigungsbeschränkungen des § 20 WGG, die gemäß § 21 Abs 1 Z 1 WGG zwingendes Recht zugunsten des Vertragspar... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 AABGB §142 CaABGB §176 AEntmO §6JWG §39WrJWG §5
Rechtssatz: Ein wegen Trunksucht beschränkt entmündigter Elternteil ist nicht zur Erziehung seiner ehelichen Kinder berechtigt; die gesamte Erziehungsgewalt vereinigt sich dann in Händen desjenigen Elternteils, dessen Erziehungsgewalt durch die gerichtliche Entscheidung nicht betroffen ist, oder sie geht auf den bestellten Vormund über. Eine Entscheidung nach § 142 ABGB kommt unter... mehr lesen...
Die minderjährige Eva C und ihr am 1. Juli 1973 großjährig gewordener Bruder Erich stammen aus der mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19. Juni 1972, 3 Cg 118/72-7, geschiedenen Ehe des Erich C und seiner Frau Maria. Der Vater der Minderjährigen wurde durch Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 31. März 1950, 5 L 32/49-9, wegen Trunksucht beschränkt entmundigt und befand sich nach dem Inhalt des Pflegschaftsaktes 1 P 163/52 (später 3 P 181/67) des Bezirksgerichtes Döbl... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §39KWG 1939 §47 Abs1 litbNBG §74ÖPostSpG §32ZPO §321
Rechtssatz: Das Kreditinstitut kann dem Gericht gegenüber Auskünfte über ein nicht gleichzeitig vorgelegtes Sparbuch (das nicht zu einem Rektapapier gemacht wurde) selbst dann ablehnen, wenn dieses Sparbuch auf den Namen eines Pflegebefohlenen lautet. Entscheidungstexte 8 Ob 71/70 Entscheidungstext OGH 07.04.1970 8 O... mehr lesen...
Mit der Behauptung, seinem minderjährigen Sohn habe dessen Großtante Edith M bei der Sparkasse ein Sparbuchkonto mit einem Stand von etwa 7000 S eingerichtet, über das der Minderjährige uneingeschränkt verfügen könne, was dieser dazu ausnütze, um jeweils größere Beträge von vermutlich 500 S zu beheben und nachts in Wirtshäusern zu vertrinken und zu verspielen, die Sparkasse J habe ihm aber jede Auskunft über Kontostand und Behebungen verweigert, stellte der eheliche Vater Dipl Ing Fra... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6JWG §29JWG §34JWG §39ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Ersatzzustellung an eine Person, die "am Rechtsstreit als Gegner des Empfängers beteiligt ist", bezieht sich im Außerstreitverfahren nicht nur auf den formellen Antragsgegner, sondern auch auf jede Person, deren Rechte im laufenden Verfahren in Widerstreit zu den Rechten des Empfängers treten können. Aus diesem Grund ist es unzulässig, den an den bisher Erziehungsbere... mehr lesen...
Unter 1 P .../52 war beim Bezirksgericht H. die Vormundschaft über den mj. Heinrich H. (geb. am 29. Dezember 1951) anhängig; Amtsvormund ist das Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk. Am 15. März 1966 stellte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk im Einvernehmen mit dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk beim Jugendgerichtshof Wien den Antrag auf Übernahme des Vormundschaftsaktes vom Bezirksgericht H. gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG., auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §98 Abs1BWG §38 Abs2 Z4KWG 1979 §18KWG 1979 §39KWG 1979 §47 Abs1 litbNBG §74ÖPSKG §32
Rechtssatz: Auskunftspflicht der Kreditinstitute über ein Bankkonto (oder eine Einlage) an das Abhandlungsgericht, außer es ergibt sich aus der Kontobezeichnung, dass es nicht in den Nachlass fällt. Entscheidungstexte 6 Ob 48/66 Entscheidungstext OGH 23.02.1966 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §26JWG §39
Rechtssatz: Keine Parteistellung des Ehemannes der Kindesmutter im Verfahren zur Aufhebung der gerichtlichen Erziehungshilfe. Entscheidungstexte 5 Ob 35/63 Entscheidungstext OGH 21.02.1963 5 Ob 35/63 2 Ob 286/65 Entscheidungstext OGH 07.10.1965 2 Ob 286/65 ... mehr lesen...
Norm: JWG §11JWG §39 ff
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anordnung einer Fürsorgeerziehung. Die Prüfung dieser Voraussetzungen obliegt dem Gericht; die Verwaltungsbehörde hat nur die Art der vom Gericht angeordneten Fürsorgeerziehung zu bestimmen. Entscheidungstexte 5 Ob 329/60 Entscheidungstext OGH 15.09.1960 5 Ob 329/60 Veröff: JBl 1961,284 ... mehr lesen...
Norm: JWG §34JWG §39
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des außerehelichen mütterlichen Großvaters gegen die Anordnung der Fürsorgeerziehung. Entscheidungstexte 6 Ob 235/59 Entscheidungstext OGH 09.07.1959 6 Ob 235/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0063216 Dokumentnummer JJR_1959070... mehr lesen...