RS OGH 1973/9/19 1Ob148/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1973
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Norm

ABGB §142 A
ABGB §142 Ca
ABGB §176 A
EntmO §6
JWG §39
WrJWG §5

Rechtssatz

Ein wegen Trunksucht beschränkt entmündigter Elternteil ist nicht zur Erziehung seiner ehelichen Kinder berechtigt; die gesamte Erziehungsgewalt vereinigt sich dann in Händen desjenigen Elternteils, dessen Erziehungsgewalt durch die gerichtliche Entscheidung nicht betroffen ist, oder sie geht auf den bestellten Vormund über. Eine Entscheidung nach § 142 ABGB kommt unter diesen Voraussetzungen nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0047708

Dokumentnummer

JJR_19730919_OGH0002_0010OB00148_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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