Norm
AußStrG 2005 §101 Abs4Rechtssatz
Beim auf Ersatz der in Zukunft fällig werdenden Kostenbeträge gerichteten Leistungsbegehren gemäß § 39 WrJWG (§ 33 JWG 1989) handelt es sich um einen von der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen aus der Legalzession von Unterhaltsanprüchen zu unterscheidenden Ersatzanspruch, auf den die Bestimmung des § 406 Satz 2 ZPO nicht anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0041094Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010