I. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 24. Juli 2000 mit folgendem Spruch: "Sie (der Beschwerdeführer( haben es als gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz verantwortliches Organ der Firma H GmbH & Co KG zu verantworten, dass über einen längeren Zeitraum, zumindest vom 04.01.1999 bis 26.02.1999, der bei der Sortierung in P angefallene Restmüll entgegen den Bestimmungen des Tiroler Abfallwirtschaftskonzeptes zur Dep... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Tir 1990 §27 Abs1 litb;VStG §21;
Rechtssatz: Werden Verwaltungsübertretungen iSd § 27 Abs 1 lit b Tir AWG 1990 vorsätzlich begangen, so liegen die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 21 VStG (Absehen von der Strafe) nicht vor, kann doch davon, dass das tatbildmäßige Verhalten hinter dem in der betreffenden Strafdrohung... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Tir 1990 §27 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 27 Abs. 1 lit. b Tir AWG 1990 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
I. Die Bezirkshauptmannschaft K erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 25. Juli 2001 mit folgendem Spruch: "Herr WH, geb. 21.01.1961, hat es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H-GmbH mit Sitz in K, A Dorf 17, und somit als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ vorsätzlich zu verantworten, dass diese Firma auf dem im Eigentum des Herrn K. P jun., K (...) befindlichen Gst.-Nr. 3007/1, KG K, in Fahrtrichtung von K nach A links neben der S-St... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs11;AWG Tir 1990 §16 Abs2 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §27 Abs1 litg idF 1998/076;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0101 E 6. November 2003 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Das Tir AWG 1990 idF 1998/076 enthält keine eigene Definition des Begriffes "Deponie"... mehr lesen...
I. Mit Bescheid vom 23. April 2001 erteilte die Bezirkshauptmannschaft I (die Erstbehörde) gemäß § 27 Abs. 6 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG) dem Beschwerdeführer den Auftrag, auf zwei näher bezeichneten Grundstücken folgende Maßnahmen unverzüglich, längstens jedoch bis zum 30. Mai 2001, vorzunehmen: "1. Sämtliches überschüssiges Material (höher als das Niveau der Landesstraße) ist zu entfernen und diese Fläche ist unverzüglich zu rekultivieren, sodass von einer landwi... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs11;AWG 1990;AWG Tir 1990 §16 Abs2 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §2 Abs9;AWG Tir 1990 §2 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §27 Abs1 litg idF 1998/076;AWG Tir 1990 idF 1998/076;DeponieV 1996;VwRallg;
Rechtssatz: Das Tir AWG 1990 idF 1998/076 enthält keine eigene Definition des Begriffes "Deponie... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs11;AWG 1990;AWG Tir 1990 §16 Abs2 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §27 Abs1 idF 1998/076;AWG Tir 1990 §27 Abs6 idF 1998/076;AWG Tir 1990;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem Deponiebegriff des § 2 Abs. 11 AWG 1990 ist Deponie im Sinne dieses Bundesges... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft K (BH) erteilte dem Beschwerdeführer auf Grund eines am 28. Juni 2001 durchgeführten Lokalaugenscheines mit Bescheid vom 6. Dezember 2001 Beseitigungsaufträge, welche der Beschwerdeführer auf seine Kosten auf dem näher bezeichneten, ehemaligen Areal der Betriebsanlage der Albert P OHG in K. durchzuführen habe. Unter Spruchpunkt I dieses Bescheides wurden dem Beschwerdeführer Entfernungsaufträge gemäß § 32 Abs. 1 des Bundes-Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, BGB... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AWG Tir 1990 §27 Abs1 litf;AWG Tir 1990 §27 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/07/0138
Rechtssatz: Die Abfallbehörde darf nur einer Person, die eine Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 begangen hat, einen Auftrag nach § 27 Abs. 6 Tir AWG 1990 erteil... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH) trug mit Bescheid vom 27. Juni 2001 der Beschwerdeführerin gemäß § 13 Abs. 2 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990, in der Fassung LGBl. Nr. 76/1998 (TAWG) auf, zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes bis 27. Juli 2001 den laut der (beiliegenden) Skizze der Zollwachabteilung K. vom 27. April 2001 aufgebrachten Klärschlamm vom Erdwall vollständig zu entfernen, den Klärschlamm ordnungsgemäß zu entsorgen und der Behörde ein... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;AWG Tir 1990 §27 Abs1 litf;VStG §45 Abs1 Z1;VStG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wird ein Verwaltungstrafverfahren nach § 45 Abs. 1 Z. 1 VStG eingestellt, kann daraus nicht in einer andere Behörden bindenden Weise eine Entscheidung der relevanten Vorfrage entnommen werden, der Besch habe die Verwaltungsübertretung... mehr lesen...
1.1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis Juni 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 307.155,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Für Unterschr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0006 E 22. Februar 1999 RS 5(Hier: Diese Erwägungen gelten auch für den die Verpflichtung zurLeistung von Pönalezinsen auslösenden Tatbestand der Überschreitungder "Übe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 27 Abs. 6 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 (TAWG), im Instanzenzug aufgetragen, bis spätestens 30. September 1998 die auf dem Grundstück 451/1 KG I. abgestellte, schrottreife Wassertonne zu entfernen, ordnungsgemäß einem dazu befugten Alteisen/Schrotthändler zu übergeben und der Behörde über die ordnungsgemäße Entsorgung bis spätestens 15. Oktober 1998 einen schriftlichen Nachweis vorzulegen. ... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol
Norm: AWG Tir 1990 §27 Abs1;AWG Tir 1990 §27 Abs6;
Rechtssatz: Aus der Wendung "unabhängig von ihrer Bestrafung" in § 27 Abs 6 Tir AWG 1990 ergibt sich mit völliger Eindeutigkeit, dass weder eine Bestrafung noch auch die Anhängigkeit eines Strafverfahrens eine Voraussetzung des auf diese Gesetzesstelle gestützten Beseitigungsauftrages darstellt, sondern ledig... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 "bzw. § 103 Z. 21 lit. a BWG" den Betrag von S 351.117,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesengesetzes betreffend eines näher bezeichneten Kreditnehmers laut ei... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 BWG in den Monaten Juli bis November 1994 in einem näher bezeichneten Fall den Betrag von S 136.101,-- zur Zahlung vor. Die beschwerdeführende Partei bekämpft diesen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. Sie erachtet si... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996170010.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §103 Z21 litb;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Aus § 103 Z 21 lit a BWG 1993 ist abzuleiten, dass eine Großveranlagung (sei es nach § 103 Z 21 lit a oder lit b legcit) nicht mehr über den Stand des 1.1.1994 hinaus ausgeweitet werden darf. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht bestimmt, was ge... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 4.094,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für Dezember 1994 die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesenge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: § 97 Abs 1 Z 6 BWG 1993 verweist hinsichtlich des Überschreitungsbetrages, von dem die Zinsen zu berechnen sind, ausdrücklich auf die Überschreitung der Grenze nach § 27 Abs 5 BWG 1993 (nicht aber auf die Betragsgren... mehr lesen...
Nach dem in der Beschwerde angegebenen Sachverhalt betreibt der Beschwerdeführer seit 1. Jänner 1992 eine Biokompostieranlage in P. Bei dieser Anlage handle es sich um ein Pilotprojekt, welches ab dem Jahr 1989 vom Abfallwirtschaftsverband X betrieben worden sei und mit welcher ursprünglich Biomüll im Umfang von 4000 EGW (Einwohnergleichwerte) kompostiert worden sei. Mit Jahreswechsel 1991/92 sei "sodann" der Vollanschluß der Stadtgemeinde S erfolgt, sodaß sich eine Erhöhung auf 12000... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Tir 1990 §27 Abs1 litg;VStG §6;VwRallg;
Rechtssatz: Das VStG enthält keine eigene Definition des Begriffes "Notstand"; nach der bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 05te Aufl, Randziffer 752 wiedergegebenen Judikatur des VwGH wird Notstand als schwere un... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk, vom 18. August 1986 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer namentlich genannten Gesellschaft mbH zu verantworten, daß am 28. September 1984 entgegen dem Einfuhrbewilligungsbescheid vom 25. September 1984, mit welchem die Bewilligung zur Einfuhr von 200 Tonnen "Rückenspeck, mit oder ohne Schwarte, frisch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §27 Abs1;ViehWG §5 Abs1;VStG §44a litb;VStG §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 30.11.1981, 81/17/0126, 0127, 0131) nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforder... mehr lesen...