Norm
UWG §25 Abs4Rechtssatz
Die Urteilsveröffentlichung muß nicht in so vielen Tageszeitungen erfolgen, daß eine vollständige Gewähr dafür besteht, daß jeder, der von der Werbeankündigung erfuhr, auch durch die Urteilsveröffentlichung aufgeklärt werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0079911Dokumentnummer
JJR_19761130_OGH0002_0040OB00394_7600000_003