Norm
MG §24Rechtssatz
Im Verfahren nach § 22 WGG 1979 ebenso wie im Verfahren nach § 24 MG kann nur über die Zulässigkeit der seitens der Bauvereinigung erfolgten konkreten Vorschreibung eines ziffernmäßig bestimmten Betrages zu einem bestimmten Termin abgesprochen, nicht aber das gesetzlich zulässige Entgelt schlechthin bindend festgesetzt werden (Rechtslage vor MRG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0069639Dokumentnummer
JJR_19830201_OGH0002_0050OB00069_8200000_001