Norm
ABGB §271Rechtssatz
Wurde gem § 22 zweiter Satz JWG die Bezirksverwaltungsbehörde (zwecks Hereinbringung von Unterhaltsbeträgen für einen Minderjährigen) zum besonderen Kurator bestellt, so ist sie nicht auch befugt, Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Antrages auf Aberkennung der väterlichen Gewalt zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006291Dokumentnummer
JJR_19750121_OGH0002_0080OB00239_7400000_001