Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0310 E 25. Mai 2004 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 14 der FSG-GV 1997 ergibt sich, dass ein geringfügiger Suchtmittelgenuss - wie auch ein geringfügiger Alkoholgenuss ohne Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges - die gesundheitliche Eignung (noch) nicht berührt. Erst dann, wenn der Konsu... mehr lesen...
Auf Grund des Antrags des Beschwerdeführers, ihm die Lenkberechtigung für die Klasse C zu erteilen, erließ die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land den Bescheid vom 19. April 2006, in dem sie Folgendes aussprach: "Die Lenkberechtigung für die Klasse(n) wird Ihnen unter folgenden Auflagen, Befristungen, Auflagen und Bedingungen erteilt: Klassen: ausgestellt: Befristet bis: Einschränkungen: C 19.03.2006 23.02.2007 104 (auf Abruf) Der Behörde ist nach schriftlicher Aufforderung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §14 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 zur gesundheitlichen Eignung ehemals alkohol- oder suchtmittelabhängiger Personen zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 keine Aussage trifft, schließt diese Personen nicht schlechthin vom Erwerb bzw. B... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204010001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: 31991L0439 Führerschein-RL Anh3 Z14;EURallg;FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §14 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der in der Vergangenheit liegende Suchtmittelmissbrauch einer Person vermag im Hinblick darauf, dass d... mehr lesen...
Im vorgelegten Verwaltungsakt (AS 1) erliegt ein mit "Führerscheinantrag" überschriebenes Formular, in dem ua. das Kästchen "Ich stelle den Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung" sowie in der Zeile "beantragte Klassen/Unterklassen" das Kästchen "B" angekreuzt ist und auf dem sich die Unterschrift des Beschwerdeführers nebst dem Datum "22.2.06" findet. Wie sich ebenfalls aus dem Verwaltungsakt ergibt (AS 8), wurde vom Beschwerdeführer am 22. Februar 2006 ein Bescheid der Bezirksh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG 1997 §8 Abs4;FSG 1997 §8 Abs6;FSG-GV 1997 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0264 E 20. März 2001 RS 3 Stammrechtssatz Ein ärztliches Gutachten, welches Kontrolluntersuchungen im Sinne des § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 für erforderlich erachtet, hat die vorgeschlagenen Zeit... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG 1997 §8 Abs4;FSG 1997 §8 Abs6;FSG-GV 1997 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0264 E 20. März 2001 RS 2 Stammrechtssatz Steht der gehäufte Suchtmittelmissbrauch einer Person fest (hier zweimaliges Rauchen von Cannabis über einen mehrmonatigen Zeitraum und gelegentlicher Konsum dieses Suchtmittels - auc... mehr lesen...
Mit Vorstellungsbescheid vom 1. August 2005 forderte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz den Beschwerdeführer auf, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem 17. Juni 2005 (Zustellung des Mandatsbescheides), bei einem Amtsarzt untersuchen zu lassen, ob die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B noch gegeben ist, und die zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens allenfalls geforderten Befunde und/oder Stellungnahmen zu erbringen (Spruchpunk... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0310 E 25. Mai 2004 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 14 der FSG-GV 1997 ergibt sich, dass ein geringfügiger Suchtmittelgenuss - wie auch ein geringfügiger Alkoholgenuss ohne Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges - die gesundheitliche Eignung (noch) nicht berührt. Erst dann, wenn der Konsu... mehr lesen...
Auf Grund des im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unbestrittenen Vorbringens des Beschwerdeführers war ihm mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 20. November 2003 die Lenkberechtigung für die Dauer von vier Monaten ab vorläufiger Abnahme des Führerscheins gemäß § 26 Abs. 2 FSG - vom 16. November 2003 bis 16. März 2004 - entzogen worden, desgleichen war die Absolvierung einer Nachschulung, die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens sowie einer verkehr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §59 Abs1;FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs5;FSG-GV 1997 §2 Abs1;FSG-GV 1997 §2 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der
Spruch: der Behörde, wonach "die Auflage zur amtsärztlichen Nachuntersuchung "für den Fall der Normwertigkeit des vorzuw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 20. August 2002 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau einen Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse B. Im Verwaltungsakt erliegt das Formular über eine ärztliche Untersuchung nach § 8 des Führerscheingesetzes (FSG) durch einen Arzt für Allgemeinmedizin vom 21. August 2002. Der klinische Gesamteindruck wird als "unauffällig" beschrieben, nach dem Gutachten sei der Untersuchte gemäß § 8 FSG zum Lenken eines Kraftfahrzeuges... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs5 idF 2002/II/016; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0209 E 18. März 2003 RS 2(hier nur 3. Satz) Stammrechtssatz § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 behandelt Personen, die mit Alkohol, Suchtmitteln oder Arzneimitteln gehäuften Missbrauch begangen haben, in gleicher Weise wie jene Personen, die alkohol-, suchtmittel- oder arzneimittelabhängig waren. Sie erfasst... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: Aus § 14 der FSG-GV 1997 ergibt sich, dass ein geringfügiger Suchtmittelgenuss - wie auch ein geringfügiger Alkoholgenuss ohne Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges - die gesundheitliche Eignung (noch) nicht berührt. Erst dann, wenn der Konsum zu einer Abhängigkeit zu führen geeignet ist oder wenn die Gefahr be... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 14. Juni 1999 die Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 2 FSG wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entzogen. Dieser Bescheid stützte sich auf das amtsärztliche Gutachten vom 10. Juni 1999, in dem der Beschwerdeführer als zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 nicht geeignet bezeichnet wurde, weil bei ihm "florider Cannabismissbrauch" vor... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs5 idF 2002/II/016;
Rechtssatz: § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 behandelt Personen, die mit Alkohol, Suchtmitteln oder Arzneimitteln gehäuften Missbrauch begangen haben, in gleicher Weise wie jene Personen, die alkohol-, suchtmittel- oder arzneimittelabhängig waren. Sie erfasst somit auch solche Personen, bei denen zwar nicht der Nachweis einer Abhängigkeit in der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 5 Abs. 2, 4 und 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, B+E und F unter der in Spruchpunkt II genannten Bedingung befristet bis 1. Februar 2000 erteilt (Spruchpunkt I). Im Spruchpunkt II wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, der Erstbehörde im Abstand von zwei Monaten jeweils eine Bestätigung über eine in Bezug auf Drogen negati... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 enthält zur gesundheitlichen Eignung des darin genannten Personenkreises zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 keine Aussage (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1999, Zl. 99/11/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001110330.X01 Im RIS s... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 2000, Zl. 2000/11/0057, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 4. September 2000 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 20. Mai 1999, mit welchem dem Beschwerdeführer eine Lenkerberechtigung für die Klassen A und B befristet bis zum 17. November 1999 erteilt worden ist, gemäß § 66 Abs. 4 AVG teilweise Folge gegeben u... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG 1997 §8 Abs4;FSG 1997 §8 Abs6;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: Unter dem im § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 verwendeten Begriff "Missbrauch" von Suchtmitteln - das sind Suchtmittel im Sinne des § 1 Abs. 2 SMG 1997 (hiezu gehört auf Grund des Anhanges I der Suchtgiftverordnung auch Cannabis) - ist nicht eine "Anwendung von s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG 1997 §8 Abs4;FSG 1997 §8 Abs6;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: Ein ärztliches Gutachten, welches Kontrolluntersuchungen im Sinne des § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 für erforderlich erachtet, hat die vorgeschlagenen Zeitabstände für diese Untersuchungen nachvollziehbar zu begründen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §59 Abs1;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG 1997 §8 Abs4;FSG 1997 §8 Abs6;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: Die im
Spruch: eines Bescheides, mit dem unter Bedingungen eine Lenkberechtigung erteilt wird, enthaltene Vorschreibung, "sich im Abstand von 2 Monaten, beginnend ab Zustellung dieses Bescheides Kontrolluntersuchunge... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG 1997 §8 Abs4;FSG 1997 §8 Abs6;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: Steht der gehäufte Suchtmittelmissbrauch einer Person fest (hier zweimaliges Rauchen von Cannabis über einen mehrmonatigen Zeitraum und gelegentlicher Konsum dieses Suchtmittels - auch in jüngster Vergangenheit - bei Veranstaltungen), so darf ihr die Beh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. November 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Mödling dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G für die Dauer von vier Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 7. November 1998). Weiters wurden die Absolvierung einer Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens angeordnet. Grund für diese Maßnahme war eine am 7. November 1998 vom Beschwerdeführer als Lenker eines Pkws begangene ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 bietet keine Grundlage für die mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Befristung. Selbst wenn der Bf alkoholabhängig gewesen sein oder gehäuften Alkoholmissbrauch begangen haben sollte, hätte ihm nach dieser Verordnungsstelle nur die Bedingung ärztlicher Kontrolluntersuchungen auferlegt werd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klassen A und B "gemäß § 5 Abs. 5" Führerscheingesetz (FSG) "bis zum 12. Jänner 2001 befristet". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung.... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §5 Abs5;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: Die Behörde geht davon aus, dass die von ihrer ärztlichen Amtssachverständigen (gestützt auf ein nervenfachärztliches Gutachten) bei einer bestimmten Person konstatierte PSYCHISCHE GEWÖHNUNG an Cannabis auf in der Vergangenheit liegenden phasenweise intensiveren Konsum zurückzuführen sei. Selbst wenn dies einen gehäuften Missb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E und G. Auf Grund eines chronischen Alkoholmißbrauches, der zu einer Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit geführt hatte, unterzog er sich erfolgreich einer Entwöhnung. Seinem Antrag auf Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung vom 2. Februar 1994 wurde in Ansehung der Gruppen A und B mit Verfügung einer Befristung bis 5. Mai 1995 stattgegeben. Mit Antrag vom 2. Mai ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Gültigkeit seiner bis 15. Dezember 1996 befristeten Lenkerberechtigung stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 3 (richtig wohl: 2) KFG 1967 eine bis 20. November 2000 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilt. In seiner gegen die Verfügung einer Befristung erhobenen Beschwerde an den Verwaltun... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs5 impl;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;
Rechtssatz: Die Annahme einer bloß bedingten Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen iSd § 65 Abs 2 KFG ist von vornherein nur dann gerechtfertigt, wenn beim Bf von einer aktuellen oder zumindest überwundenen Süchtigkeit iSd § 34 Abs 1 lit e KDV gesproche... mehr lesen...