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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §17 Abs1;Beachte
Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295Rechtssatz
Für die Gebührenpflicht ist das Vorhandensein und der Inhalt eines Schriftstückes entscheidend; eine tatsächlich errichtete Schrift unterliegt auch dann der Gebührenpflicht, wenn ihre Errichtung bei zweckmäßigerer Vorgangsweise unterbleiben hätte können (Hinweis E 19.3.1990, 89/15/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160018.X04Im RIS seit
07.08.2001