Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §15 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0201 E 14. November 1996Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1Stammrechtssatz
Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgeführt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160159.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2011