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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / GewerberechtRechtssatz
Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm.
Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, weil im Falle der Aufhebung der zurückweisenden Entscheidung die Berufung die Rechtswirkungen gemäß §64 Abs1 AVG 1950 entfalten würde.
Interessenabwägung - keine Folge
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1166.1990Dokumentnummer
JFR_10098887_90B01166_01