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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Stattgabe
(Beschwerde gegen die Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes nach gerichtlicher Verurteilung wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässiger Körperverletzung; kein zwingendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug, weil der Beschwerdeführer nur in einer Ausnahmesituation gehandelt hat und seither nicht straffällig geworden ist.)
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1237.1990Dokumentnummer
JFR_10098879_90B01237_01