Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/31 93/07/0152 1 Stammrechtssatz Selbst das Vorhandensein einzelner Mängel bei Abfindungsgrundstücken zieht für sich allein noch nicht die Gesetzwidrigkeit der Abfindung nach s... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/02 97/07/0125 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH hat die Partei eines Zusammenlegungsverfahrens keinen Ansp... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §37;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe der Partei des Zusammenlegungsverfahrens, die Behauptung aufzustellen, aus der Abfindung nicht zumindest den gleichen Betriebserfolg wie aus den in das Verfahren ... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren Z wurde von der NÖ Agrarbezirksbehörde (ABB) der Zusammenlegungsplan durch Auflage in der Zeit vom 3. bis 17. November 1987 erlassen. Dieser Zusammenlegungsplan wurde u.a. von der Rechtsvorgängerin des nunmehrigen Beschwerdeführers mit Berufung angefochten. Die im Devolutionswege vom zuständig gewordenen Obersten Agrarsenat (OAS) erlassene Berufungsentscheidung vom 5. Juni 1991 wurde mit hg. Erkenntnis vom 19. September 1994, Zl. 91/07/0155, gemäß... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Leoben (ABB) vom 24. Juni 1985 wurde gemäß §§ 47 und 49 des Stmk. Zusammenlegungsgesetzes 1982 - StZLG 1982, LGBl. Nr. 82/1982, über Antrag der Mitglieder der Wassergenossenschaft St. Peter am Kammersberg und Peterdorf-Althofen ein Flurbereinigungsverfahren zur rechtlichen Neuordnung und Neueinteilung der Besitzverhältnisse und Schaffung von neuen Aufschließungsmöglichkeiten, die durch die erfolgte Katschbachregulierung notwendig geworden sind, ein... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4 impl;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;ZLG Stmk 1982 §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0044 E 15. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Verfahrenspartei ist es nicht maßgebend, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurden (Hin... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/11 87/07/0180 1 Stammrechtssatz Das Gebot der Zuteilung von Grundstücken tunlichst gleicher Beschaffenheit begründet keinen Anspruc... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4 impl;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0044 E 15. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Verfahrenspartei ist es nicht maßgebend, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurd... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/11 87/07/0180 2 Stammrechtssatz Die Gesetzmäßigkeit der Abfindung im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens kann nicht an Einzelvergleichen, sondern nur am Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindu... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. September 1994, 91/07/0103, verwiesen. Der nunmehr angefochtene Bescheid erging als Ersatzbescheid nach jenem Bescheid, den der Verwaltungsgerichtshof mit dem genannten Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hat. Mit dem durch das Vorerkenntnis aufgehobenen Bescheid hatte die belangte Behörde über die im Darstellungsteil des Vorerkenntnisses wiedergegebene Berufung der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, den Erst- und Zweitbeschwerdeführern der zu 96/07/0092 beschwerdeführenden Parteien und der zu 96/07/0093 beschwerdeführenden Partei gegenüber erlassenen Bescheid traf die belangte Behörde über die vor ihr anhängigen Berufungen sämtlicher Beschwerdeführer und weiterer Parteien gegen Bescheide des Landesagrarsenates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (LAS), mit denen der Zusammenlegungsplan G. "gegenüber diesen Parteien" "erlassen" (Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 lita;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/02 97/07/0125 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH hat... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19;
Rechtssatz: Die einem Zusammenlegungsverfahren unterworfene Partei hat Anspruch darauf, daß die der Gesetzmäßigkeit ihrer Abfindung sachverhaltsbezo... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §19;
Rechtssatz: Es kommt auf die Frage der durchschnittlichen Entfernung der Abfindungsgrundstücke von der Hofstelle allein nicht entscheidend an, wenn es darum geht, die Gesetzmäßigkeit der Abfindung iSd OÖ FlVfLG 1979 zu beurteilen. ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19;
Rechtssatz: Aus Anlaß eines eine bestimmte Abfindungszuweisung betreffenden Berufungsverfahrens in Abfindungen anderer Parteien einzugreifen, steht der Berufungsbehörde auch ohne Zustimmung solcher Parteien frei, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs2;AgrVG §1 Abs1;AVG §38;AVG §68 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0093
Rechtssatz: Unterliegen Entscheidungen des LAS über die vor diesem an... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19;
Rechtssatz: Daß die Zielbeschreibungsnorm des § 15 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 das Bestreben nach Herbeiführung einer solchen Lösung der Neuordnung gebietet, die für alle Betroffenen größtmögliche Vorteile mit sich bring... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren Simetsham hat die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) den Zusammenlegungsplan und den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen durch Auflage zur öffentlichen Einsicht vom 29. August 1995 bis 12. September 1995 erlassen. Gegen diese Bescheide erhoben die Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers Berufung. Sie brachten vor, als Grünlandbetrieb sei es für sie ein wirtschaftlicher Nachteil, wenn die Gründe: b5, f4 und Teile ah2 zugewiesen würden. Sie müßten bei ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 lita;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §21;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH hat die Partei eines Zusammenlegungsverfahrens keinen Anspruch darauf, ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) vom 21. Juni 1989 wurde im Zusammenlegungsverfahren für die landwirtschaftlichen Grundstücke von Bschlabs der Zusammenlegungsplan erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan erhob die Beschwerdeführerin Berufung und brachte vor, die ihr zugeteilte Ab... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Tir 1996 §20;
Rechtssatz: Einen ausdrücklich eingeräumten "Lageanspruch" in dem Sinne, daß einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens Abfindungsgrundstücke nur in jenem räumlichen Bereich zugeteilt werden dürften, in dem auch ihre Altgrundstücke lagen, kennt § 20 Tir FlVfLG... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer brachten in das mit Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde vom 4. Februar 1987 eingeleitete Flurbereinigungsverfahren P das Altgrundstück Nr. 760 KG P im Ausmaß von 0,8656 ha ein. Teilflächen dieses Grundstückes in einem Ausmaß von rund 1900 m2 waren mit Gehölz bestockt, während der Rest des Grundstückes als Acker genutzt wurde. Schon mit Bescheid vom 20. Mai 1980 hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten gemäß § 5 Abs. 2 Forstgesetz 1975 festge... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 4. Dezember 1992 legte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Zusammenlegungsplan U zur Einsicht auf. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Zusammenlegungsplan eine Berufung, in welcher sie geltend machte, durch die ihr zugewiesene Abfindung benachteiligt zu sein. Durch die Zuweisung des Abfindungsgrundstückes im Ried "Ovas Alatt" fühle sich die Beschwerdeführerin wertmäßig erheblich geschädigt, weil dieses G... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §12 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §17 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs1 litb;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs4 lita;
Rechtssatz: Die Verminderung des Abfindungsanspruches der Partei des Zusammenlegungsverfahrens aus dem Grund des § 21 A... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §56;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;FlVfLG NÖ 1975 §21;
Rechtssatz: Die Tauglichkeit der Erschließung eines Abfindungsgrundstückes ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Erlassung des die Abfindung endg... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §23 Abs2;
Rechtssatz: Ob die Ungünstigkeit der Form des Abfindungsgrundstückes der Ungünstigkeit der Form von Altgrundstücken der Partei des Zusammenlegungsverfahrens und diesfalls welcher Altgrundstücke hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bewirtschaftung i... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 1993 erließ das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz den Zusammenlegungsplan O. Die Beschwerdeführerin berief. Sie machte geltend, für die Grundstücke 1227 und 1228 bestehe keine Notwendigkeit einer Einbeziehung in das Zusammenlegungsverfahren. Durch das Zusammenlegungsverfahren sei ihr ehemals zusammenhängendes großflächiges Grundstück zergliedert und damit entwertet worden. Die ursprüngliche Geländestruktur, die sich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Zusammenlegungsplan S. gemäß § 1 AgrVG 1950, § 66 Abs. 4 AVG und den §§ 20, 21 und 25 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 i.d.F. LGBl. Nr. 1/1990, (im folgenden: FLG) als unbegründet ab. Diesen Bescheid begründete die belangte Behörde im wesentlichen mit folgenden Ausführungen: Die Beschwerdeführer seien mit 15 Besitzkomplexen im Gesamtausmaß von 3,12... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1 idF 1979/055;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3 idF 1979/055; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/07/0106 1 Stammrechtssatz Eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens hat weder einen Anspruch darauf, in gleicher Weise wie ander... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/31 93/07/0152 1 Stammrechtssatz Selbst das Vorhandensein einzelner Mängel bei Abfindungsgrundstücken zieht für sich allein noch nicht die Gesetzwidrigkeit der Abfindung nach s... mehr lesen...