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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs1;Rechtssatz
Daß die Zielbeschreibungsnorm des § 15 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 das Bestreben nach Herbeiführung einer solchen Lösung der Neuordnung gebietet, die für alle Betroffenen größtmögliche Vorteile mit sich bringt, hat nicht zur Folge, daß eine Verfehlung der für alle Parteien bestmöglichen Lösung iSd § 15 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 zu einer Rechtswidrigkeit des Zusammenlegungsplanes führte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995070168.X01Im RIS seit
20.11.2000