RS Vwgh 1997/5/14 94/07/0145

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Veröffentlicht am 14.05.1997
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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Burgenland
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG Bgld 1970 §23 Abs2;

Rechtssatz

Ob die Ungünstigkeit der Form des Abfindungsgrundstückes der Ungünstigkeit der Form von Altgrundstücken der Partei des Zusammenlegungsverfahrens und diesfalls welcher Altgrundstücke hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bewirtschaftung in einer Weise entspricht, welche der Berücksichtigung der ungünstigen Form des Abfindungsgrundstückes durch einen Wertabschlag iSd § 23 Abs 2 Bgld FlVfLG 1970 entgegensteht, ist bei entsprechendem Parteivorbringen im Bescheid, mit dem die Berufung gegen den Zusammenlegungsplan abgewiesen wird, näher konkretisiert darzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994070145.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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