Index
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Tauglichkeit der Erschließung eines Abfindungsgrundstückes ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Erlassung des die Abfindung endgültig zuweisenden Bescheides und nicht nach hypothetischen künftigen Verhältnissen (hier: mögliche Teilung des Abfindungsgrundstückes) zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994070144.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.11.2008