RS Vwgh 1999/2/18 97/07/0215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1999
beobachten
merken

Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG NÖ 1975 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/11 87/07/0180 2

Stammrechtssatz

Die Gesetzmäßigkeit der Abfindung im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens kann nicht an Einzelvergleichen, sondern nur am Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand gemessen werden (Hinweis E 28.2.1989, 88/07/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997070215.X01

Im RIS seit

21.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten