RS Vwgh 1999/3/25 97/07/0069

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/31 93/07/0152 1

Stammrechtssatz

Selbst das Vorhandensein einzelner Mängel bei Abfindungsgrundstücken zieht für sich allein noch nicht die Gesetzwidrigkeit der Abfindung nach sich. Entscheidend ist ein Gesamtvergleich des Altbesitzes mit der gesamten Abfindung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997070069.X02

Im RIS seit

04.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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