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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die einem Zusammenlegungsverfahren unterworfene Partei hat Anspruch darauf, daß die der Gesetzmäßigkeit ihrer Abfindung sachverhaltsbezogen zugrundeliegenden Daten im Bescheid richtig und nachvollziehbar dargestellt werden und daß eine in dieser Richtung dem Bescheid anhaftende Zweifelhaftigkeit die Aufhebung des Bescheides nur dann nicht zur Folge hat, wenn sich Auswirkungen auf seinen Spruch von vornherein ausschließen lassen.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995070168.X04Im RIS seit
20.11.2000