Begründung: Die Klägerin wurde von der beklagten Partei für die Zeit vom 15. Juni 1981 bis 14. Dezember 1982 zur Auswertung der Ergebnisse der Volkszählung 1981 als Vertragsbedienstete aufgenommen. Das Arbeitsverhältnis wurde von der beklagten Partei mit Schreiben vom 19. Mai 1982 gemäß § 34 Abs 2 lit c VBG 'mit Ablauf des 14. Juni 1982 vorzeitig aufgelöst'. Die Klägerin hat dieses Schreiben am 9. Juni 1982 persönlich übernommen. Mit der Behauptung, daß die Entlassung ohne rechtfer... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Bei der Lehrtätigkeit ist der Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer der angemessene Arbeitserfolg im Sinne des § 32 Abs 2 lit c VBG. Entscheidungstexte 4 Ob 97/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1984 4 Ob 97/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0082376 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Mängel im pädagogisch-didaktischen Bereich fallen bei der Ausbildung und Weiterbildung von Erwachsenen naturgemäß weit weniger ins Gewicht als bei der Lehrtätigkeit etwa an einer Pflichtschule. Entscheidungstexte 4 Ob 97/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1984 4 Ob 97/83 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 lita
Rechtssatz: Dienstpflichtverletzungen einer Hebamme. Entscheidungstexte 4 Ob 159/83 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 4 Ob 159/83 Schlagworte SW: Arbeitspflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082232 Dokumentnummer JJR_19831220_OGH0002_00... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 lita
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit zu zwei strengen Ermahnungen führenden Dienstpflichtverletzungen ist auch eine solche neuerliche, wenn auch auf Fahrlässigkeit beruhende Pflichtenverletzung gröblich. Entscheidungstexte 4 Ob 159/83 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 4 Ob 159/83 9 ObA 74/89 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litf
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund des § 32 Abs 2 lit f VBG setzt kein Verschulden des Vertragsbediensteten voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 54/83 Entscheidungstext OGH 04.10.1983 4 Ob 54/83 9 ObA 156/88 Entscheidungstext OGH 28.08.1988 9 ObA 156/88 9 ObA 211... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litf
Rechtssatz: Ein von einem Vertragsbediensteten begangener (oder versuchter) Ladendiebstahl ist auch dann "dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich", wenn der Vertragsbedienstete dabei "unter dem Einfluß einer beginnenden schizophrenen Persönlichkeitsveränderung" gehandelt hat und daher zur Tatzeit im strafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Kündigung einer Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe I/b (Finanz), die c-wertige Tätigkeiten mit überdurchschnittlichem Ergebnis erbringt, die im Zuge des einjährigen Ausbildungsturnus die für eine b-wertige Tätigkeit notwendigen Kenntnis und Fähigkeiten jedoch nicht erwirbt. Entscheidungstexte 4 Ob 9/83 Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2
Rechtssatz: Eine Verpflichtung, die Nachteile des gekündigten Arbeitnehmers gegen die für den Arbeitgeber mit der Kündigung verbundenen Vorteile abzuwägen oder sonst auf soziale Belange Bedacht zu nehmen, kann dem VBG ebensowenig entnommen werden wie eine Beschränkung der "Organisationshoheit" des Arbeitgebers. Ob die der Kündigung zugrunde liegende Umgliederung, Rationalisierung oder sonstige Neuorganisation seines Betriebes... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs2 Z3VBG §32 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG macht anders als § 32 Abs 2 VBG den Schutz des gekündigten Arbeitnehmers in jedem Fall vom Nachweis einer konkreten sozialen Beeinträchtigung abhängig. Während sie aber durch die in lit b geforderte Bedachtnahme auf "betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen", eine sorgfältige Abwägung der beiderseitigen Int... mehr lesen...
Norm: ArbVG §33ArbVG §105 ffVBG §32 Abs2
Rechtssatz: Der allgemeine Kündigungsschutz nach §§ 105 ff ArbVG gilt gemäß § 33 Abs 1 ArbVG für "Betriebe aller Art" und damit, soweit nicht die Ausnahmebestimmungen des zweiten Absatzes dieser Gesetzesstelle Platz greifen, grundsätzlich auch für Vertragsbedienstete des Bundes oder andere Gebietskörperschaften; seine Voraussetzungen müssen aber in jedem Fall selbständig und unabhängig von denen des beso... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2
Rechtssatz: Ob eine Kündigung nach § 32 Abs 2 VBG berechtigt ist, ist nach dem Zeitpunkt der Kündigungserklärung zu beurteilen (hier: Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 lit b VBG). War in diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben, dann kann auch eine nachträgliche Änderung des maßgebenden Sachverhalts dem Dienstgeber nicht mehr zum Nachteil gereichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litf
Rechtssatz: Bei einem "Pädagogen" (Vertragslehrer an Realgymnasium), der mit Rauschgiftsüchtigen Umgang hat, einem rauschgiftgefährdeten Minderjährigen den Konsum von Suchtgift in seiner Wohnung ermöglicht und ihn dann, anstatt Hilfe herbeizuholen, in seinem Rauschzustand im Stich läßt (Todessturz vom Balkon), ist die Kündigung im Interesse der ihm anvertrauten Jugend geradezu unvermeidlich. Entscheid... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Kündigung einer Kindergarten-Leiterin, die den angemessenen Arbeitserfolg, nämlich eine pädagogisch geführte Erziehungsarbeit, trotz Ermahnung nicht erreicht. Entscheidungstexte 4 Ob 125/79 Entscheidungstext OGH 15.01.1980 4 Ob 125/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:R... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Ein Verschulden des Vertragsbediensteten ist für die Berechtigung zu Kündigung aus dem Grundes des § 32 Abs 2 lit c VBG nicht erforderlich; es genügt der objektive negative Arbeitserfolg (Arb 6721). Hiebei ist auf das Gesamtverhalten des Vertragsbediensteten, das als solches keinen eigenen Kündigungsgrund bildet und daher im Kündigungsschreiben nicht erwähnt werden muß, Rücksicht zu nehmen. ... mehr lesen...
Norm: VBG §5VBG §32 Abs2 lita
Rechtssatz: Zahllose grob ehrenrührige Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen (hier sogar vor Schülern), geradezu herausfordernde Mißachtung von Anordnungen des Direktors verstoßen sowohl einzeln als auch insbesondere in ihrer Gesamtheit derart gegen die im § 5 VBG geregelten allgemeinen Dienstpflichten, daß zumindest eine gröbliche Verletzung dieser Dienstpflichten im Sinne des § 32 Abs 2 lit a VBG vorliegt. ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litg
Rechtssatz: Keine Kündigung nach § 32 Abs 2 lit g VBG, wenn die vom betreffenden Dienstnehmer bisher ausgeübte Tätigkeit nach wie vor erforderlich ist und geleistet werden muss. Entscheidungstexte 4 Ob 77/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 77/78 Veröff: ZAS 1979,171 (zustimmend Schrank) = SozM IA/d,1167 = Arb 9715 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litg
Rechtssatz: Durch die Kündigungsmöglichkeit nach § 32 Abs 2 lit g VBG soll lediglich verhindert werden, dass überflüssig gewordene Dienstnehmer weiter im Dienst belassen werden müssen. Entscheidungstexte 4 Ob 77/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 77/78 Veröff: Arb 9715 = SozM IA/d,1167 = ZAS 1979,171 (zustimmend Schrank) ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litg
Rechtssatz: Der Kündigungstatbestand des § 32 Abs 2 lit g VBG setzt organisatorische Maßnahmen voraus, welche die Kündigung des betreffenden Dienstnehmers notwendig nach sich ziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 77/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 77/78 Veröff: ZAS 1979,171 (zustimmend Schrank) = Arb 9715 = SozM IA/d,1167 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 liteVBG §36
Rechtssatz: Bei einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses ist der Abfertigungsanspruch auf der Grundlage dieser Vereinbarung und nicht nach den Bestimmungen über den gesetzlichen Abfertigungsanspruch zu beurteilen. Er kann daher in diesem Fall sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch eine Vereinbarung geregelt werden. Eine solche Vereinbarung ist kein Sondervertrag im Sinne des § 36 VBG. ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litaVBG §32 Abs2 litf
Rechtssatz: Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters, Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung des Dienststellenleiters sowie andauernd herausforderndes und beleidigendes Benehmen gegenüber Vorgesetzten und Mitbediensteten erfüllen die Kündigungstatbestände des § 32 Abs 2 lit a und f VBG. Entscheidungstexte 4 Ob 75/7... mehr lesen...
Norm: VBG §5VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Kündigung eines Juristen des Bundesstrombauamtes wegen Mangelhaftigkeit seiner Entwürfe in sachlicher, formaler und sprachlicher Hinsicht. Entscheidungstexte 4 Ob 26/70 Entscheidungstext OGH 14.04.1970 4 Ob 26/70 Veröff: ZAS 1971,135 (zustimmend Schrammel) European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litf
Rechtssatz: Kündigung eines Vertragsbediensteten des höheren Dienstes bei der Bundes-Versuchsanstalt und Forschungsanstalt Arsenal in Wien wegen der Aufforderung an einen Angestellten, seinen (des Beklagten) Vorgesetzten aus dem Zimmer hinauszuwerfen. Entscheidungstexte 4 Ob 88/67 Entscheidungstext OGH 28.11.1967 4 Ob 88/67 Veröff: SozM ID,724 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157VBG §32 Abs2 litb
Rechtssatz: Die Fürsorgepflicht des Dienstgebers geht nicht so weit, für den dauernd und nicht nur krankheitshalber vorübergehend nicht voll einsatzfähigen Vertragsbediensteten durch eine neue Arbeitsverteilung einen dem Rest seiner Arbeitskraft entsprechenden neuen Posten auf Dauer schaffen zu müssen. Auch die Republik Österreich muss sich bei der Ausübung der Verwaltung gleich dem privaten Unternehmer vom Gru... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs3VBG §32 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 30 Abs 3 VBG kommt es nicht darauf an, ob der Entlassungsgrund nach § 34 Abs 2 VBG einem "kongruenten" Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 VBG entspricht, sondern nur darauf, ob der für die Entlassung geltend gemachte Auflösungsgrund einen - entsprechenden - Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 VBG darstellt. (Hier: Verhältnis der Entlassungsgründe nach § 34 Abs 2 lit b und c VBG zum Kün... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Wenn auch zur Wirksamkeit des Kündigungsgrundes nach § 32 Abs 2 lit c VBG 1948 nur eine bloße Ermahnung, nicht aber auch die Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall erforderlich ist, so kann doch das Verhalten des Dienstgebers, der anläßlich einer Ermahnung die Kündigung für den Wiederholungsfall androht, vom Dienstnehmer nur dahin verstanden werden, daß der Dienstgeber auf sein Recht, den Dienstnehmer ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Dieser Kündigungsgrund kommt dort nicht in Frage, wo eine Ermahnung aus Gründen, die von dem Ermahnten nicht zu vertreten sind, nicht zum Ziele führen kann. Entscheidungstexte 4 Ob 107/65 Entscheidungstext OGH 05.10.1965 4 Ob 107/65 Veröff: JBl 1966,483 = SozM ID,496 4 Ob 9/83 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litg
Rechtssatz: In der Änderung der Lehrpläne ist eine Änderung der dienstlichen Organisation zu erblicken. "Abbau von Überstunden" ist dem Dienstgeber aus pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht zumutbar. Entscheidungstexte 4 Ob 80/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 4 Ob 80/64 Schlagworte SW: Arbeitgeb... mehr lesen...
Norm: VBG §5 Abs1VBG §32 Abs2 lita
Rechtssatz: Geht ein öffentlich Bediensteter (hier Justizangestellte) durch mehrere Jahre hindurch leichtsinnig und bedenkenlos Schulden ein, die wiederholt zu Klagsführungen veranlassen, so ist durch dieses Verhalten, als mit den Auffassungen von Ehre und Anstand nicht in Einklang zu bringen, der Kündigungsgrund des § 32 Abs 2 lit a VBG gegeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Kündigung eines Gewerbeschul-Lehrers wegen ungenügenden Unterreichtserfolges. Entscheidungstexte 4 Ob 4/64 Entscheidungstext OGH 03.03.1964 4 Ob 4/64 Veröff: Arb 7908 = SozM ID,465 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0082379 Dokumentnummer ... mehr lesen...