RS OGH 1980/4/29 4Ob112/79, 9ObA33/12m

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Veröffentlicht am 29.04.1980
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Norm

VBG §32 Abs2

Rechtssatz

Ob eine Kündigung nach § 32 Abs 2 VBG berechtigt ist, ist nach dem Zeitpunkt der Kündigungserklärung zu beurteilen (hier: Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 lit b VBG). War in diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben, dann kann auch eine nachträgliche Änderung des maßgebenden Sachverhalts dem Dienstgeber nicht mehr zum Nachteil gereichen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 112/79
    Entscheidungstext OGH 29.04.1980 4 Ob 112/79
  • 9 ObA 33/12m
    Entscheidungstext OGH 17.12.2012 9 ObA 33/12m
    Auch

Schlagworte

Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0082225

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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