Norm
VBG §32 Abs2Rechtssatz
Ob eine Kündigung nach § 32 Abs 2 VBG berechtigt ist, ist nach dem Zeitpunkt der Kündigungserklärung zu beurteilen (hier: Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 lit b VBG). War in diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben, dann kann auch eine nachträgliche Änderung des maßgebenden Sachverhalts dem Dienstgeber nicht mehr zum Nachteil gereichen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0082225Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2013