RS OGH 1971/9/28 4Ob75/71, 4Ob130/79 (4Ob131/79 - 4Ob133/79), 9ObA128/87, 9ObA20/89, 9ObA76/95, 9ObA

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Veröffentlicht am 28.09.1971
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Norm

VBG §32 Abs2 lita
VBG §32 Abs2 litf

Rechtssatz

Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters, Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung des Dienststellenleiters sowie andauernd herausforderndes und beleidigendes Benehmen gegenüber Vorgesetzten und Mitbediensteten erfüllen die Kündigungstatbestände des § 32 Abs 2 lit a und f VBG.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 75/71
    Entscheidungstext OGH 28.09.1971 4 Ob 75/71
    Veröff: SozM ID,832
  • 4 Ob 130/79
    Entscheidungstext OGH 17.06.1980 4 Ob 130/79
    nur: Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters, Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung des Dienststellenleiters erfüllen die Kündigungstatbestände des § 32 Abs 2 lit a. (T1) Beisatz: Hier: Politessen, die wiederholt eigenmächtig ihren Außendienst unterbrochen, die ihnen zugeteilten Rayons verlassen und in der Kantine des kreisgerichtlichen Gefangenenhauses Kaffeepausen und Zigarettenpausen eingelegt hatten. (T2)
  • 9 ObA 128/87
    Entscheidungstext OGH 18.11.1987 9 ObA 128/87
    nur: Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters sowie andauernd herausforderndes und beleidigendes Benehmen gegenüber Vorgesetzten und Mitbediensteten erfüllen die Kündigungstatbestände des § 32 Abs 2 lit a und f VBG. (T3)
  • 9 ObA 20/89
    Entscheidungstext OGH 19.04.1989 9 ObA 20/89
    Vgl auch; Beisatz: Vom Dienstgeber im Rahmen der Würdigung des Gesamtverhaltens des Dienstnehmers anläßlich der Geltendmachung einer später erfolgten Verfehlung kann auch auf solche Verfehlungen zurückgegriffen werden, hinsichtlich deren er zu einem früheren Zeitpunkt auf die Ausübung des Kündigungsrechts oder Entlassungsrechts verzichtet hatte (§ 48 ASGG). (T4)
  • 9 ObA 76/95
    Entscheidungstext OGH 12.06.1995 9 ObA 76/95
    Auch; Beis wie T4; Beisatz: § 48 ASGG. (T5)
  • 9 ObA 160/98i
    Entscheidungstext OGH 19.08.1998 9 ObA 160/98i
    Vgl auch; nur: Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters, sowie andauernd herausforderndes und beleidigendes Benehmen gegenüber Vorgesetzten. (T6)

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0082248

Dokumentnummer

JJR_19710928_OGH0002_0040OB00075_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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