RS OGH 1983/10/4 4Ob54/83

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Veröffentlicht am 04.10.1983
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Norm

VBG §32 Abs2 litf

Rechtssatz

Ein von einem Vertragsbediensteten begangener (oder versuchter) Ladendiebstahl ist auch dann "dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich", wenn der Vertragsbedienstete dabei "unter dem Einfluß einer beginnenden schizophrenen Persönlichkeitsveränderung" gehandelt hat und daher zur Tatzeit im strafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich war.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 54/83
    Entscheidungstext OGH 04.10.1983 4 Ob 54/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082415

Dokumentnummer

JJR_19831004_OGH0002_0040OB00054_8300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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