Norm
VBG §32 Abs2 litaRechtssatz
Im Zusammenhang mit zu zwei strengen Ermahnungen führenden Dienstpflichtverletzungen ist auch eine solche neuerliche, wenn auch auf Fahrlässigkeit beruhende Pflichtenverletzung gröblich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, ArbeitspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082268Dokumentnummer
JJR_19831220_OGH0002_0040OB00159_8300000_002