Norm
VBG §32 Abs2 litcRechtssatz
Kündigung einer Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe I/b (Finanz), die c-wertige Tätigkeiten mit überdurchschnittlichem Ergebnis erbringt, die im Zuge des einjährigen Ausbildungsturnus die für eine b-wertige Tätigkeit notwendigen Kenntnis und Fähigkeiten jedoch nicht erwirbt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082363Dokumentnummer
JJR_19830208_OGH0002_0040OB00009_8300000_001