RS OGH 1980/1/15 4Ob125/79, 4Ob9/83, 9ObA165/15b

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Veröffentlicht am 15.01.1980
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Norm

VBG §32 Abs2 litc

Rechtssatz

Ein Verschulden des Vertragsbediensteten ist für die Berechtigung zu Kündigung aus dem Grundes des § 32 Abs 2 lit c VBG nicht erforderlich; es genügt der objektive negative Arbeitserfolg (Arb 6721). Hiebei ist auf das Gesamtverhalten des Vertragsbediensteten, das als solches keinen eigenen Kündigungsgrund bildet und daher im Kündigungsschreiben nicht erwähnt werden muß, Rücksicht zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 125/79
    Entscheidungstext OGH 15.01.1980 4 Ob 125/79
  • 4 Ob 9/83
    Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 9/83
    nur: Es genügt der objektive negative Arbeitserfolg (Arb 6721). (T1) Veröff: ZAS 1984,62 (Waas)
  • 9 ObA 165/15b
    Entscheidungstext OGH 25.05.2016 9 ObA 165/15b
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0082356

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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