Norm: VBG §10VBG §13VBG §51
Rechtssatz: Einstufung eines mit Arbeiten eines Hochschulassistenten eingesetzten Vertragsbediensteten ohne abgeschlossener Hochschulbildung in Entlohnungsgruppe a. Entscheidungstexte 4 Ob 14/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 4 Ob 14/74 Veröff: Arb 9233 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: VBG §10VBG §13
Rechtssatz: Da der Begriff des "Fachdienstes" in § 10 VBG nicht näher bestimmt wird, muß sein Inhalt aus dem Zusammenhang des VBG entnommen werden, wobei sinngemäß § 6 GÜG, die Dienstzweigeordnung BGBl 1970/243 sowie andere Vorschriften, die sich mit dem Begriff des Fachdienstes in bestimmten Dienstzweigen beschäftigen, zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Lohnverrechner der Abteilung für Wildbachverbauung und Lawinenverbauung Entlohnungsgruppe c (Dienstzweigeordnung 1.GÜGNov BGBl 1970/243). Entscheidungstexte 4 Ob 83/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 83/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0081492 Doku... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Auch nach der 1.GÜGNov 1970 gilt - auch im Bereich des Dienstrechtes der Vertragsbediensteten - die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers beim Bezirksgericht weiterhin grundsätzlich als "Mittlerer Dienst" im Sinne der Entlohnungsgruppe d des § 10 VBG. Die Einstufung eines dem VBG unterliegenden Vollstreckers ein Verwendungsgruppe c wird nur dann in Betracht kommen, wenn seine Tätigkeit den besonderen Anforderungen des "F... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Obliegt dem Werkstättenleiter nicht bloß eine Leitertätigkeit, die sich in der Organisation manueller Tätigkeiten einfacher Art erschöpft, also nicht nur die Überwachung und Organisierung von Arbeiten einfacher Art, sondern trug der Fachbeamte die Verantwortung für den gesamten von ihm geleiteteen Betrieb, wozu er außer dem Allgemeinwissen, wie es gewöhnlich ein Hauptschüler erwirbt, auch seines Fachwissens als Schneid... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Der Einstufung eines Werkstättenleiters einer Schneiderwerkstätte im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe c des VBG 1948 steht nicht entgegen, daß der Fachbeamte, der Betriebsorganisation entsprechend, einen Vorgesetzten hat, dessen Weisungsrecht er untersteht. Entscheidungstexte 4 Ob 6/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 4 Ob 6/73 ... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Das nach der Rechtsprechung (Arb 7531) für die erfolgreiche Ausübung einer b-wertigen Tätigkeit vorausgesetzte Allgemeinwissen eines Mittelschülers kann auch in anderer Weise als durch den erfolgreichen Abschluß eines Mittelschulstudiums erlangt werden. Es betrifft in erster Linie die allgemeinen Wissensgrundlagen, die für die Ausübung des gehobenen Dienstes vorausgesetzt werden. In Frage kommt hier insbesondere Gewand... mehr lesen...
Norm: GOG §56 Abs2Geo §29 Abs4 lithVBG §10
Rechtssatz: § 29 Abs 4 Geo stellt Richtlinien für die Qualifikation der Tätigkeit "einer in der Geschäftsstelle verwendeten Person" als Fachdienst bei Gericht auf, die auch tatsächlich gehandhabt werden. Werden vom Vertragsbediensteten die dort geforderten Voraussetzungen erfüllt, dann steht ihm auch das Entgelt eines Fachbeamten zu, gleichgültig, auf welche Weise er die hiefür erforderlichen Kenntniss... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Für die Einstufung in die Entlohnungsgruppe c ist erforderlich, daß der Bedienstete das Allgemeinwissen etwa eines Hauptschülers und dazu noch ein entsprechendes Fachwissen hat und für seine Tätigkeit benötigt. Die Einstufung in die Entlohnungsgruppe c ist allerdings dann nicht begründet, wenn für die ausgeübte Tätigkeit nur geringes Allgemeinwissen und ein sehr geringes Fachwissen erforderlich ist, das auch in einer k... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung gebührt die Entlohnungsgruppe b, gehobener Fachdienst, nur bei einer Tätigkeit, die in der Regel nur ein absolvierter Mittelschüler zu leisten vermag, wobei es aber nicht darauf ankommt, daß der Bedienstete tatsächlich eine Mittelschule besucht hat, sondern nur, daß er die entsprechenden Kenntnis erworben hat. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Rechnungsführung bei einer Gebietsbauleitung der Wildbachverbauung und Lawinenverbauung - Einstufung in Entlohnungsgruppe b (gehobener Fachdienst). Entscheidungstexte 4 Ob 13/71 Entscheidungstext OGH 30.03.1971 4 Ob 13/71 4 Ob 83/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 83/73 Beisatz: Lohnverr... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Für die Wertigkeit einer Dienstverwendung ist entscheidend, welche Tätigkeit der Bedienstete selbst leistet bzw zu leisten hat und nicht, welche andere Bedienstete erbringen (4 Ob 80/66). Entscheidungstexte 4 Ob 86/70 Entscheidungstext OGH 17.11.1970 4 Ob 86/70 Veröff: SozM ID,781 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: VBG §10VBG §13
Rechtssatz: Einstufung eines "Partieführers" bei der Wildbachverbauung in das Entlohnungsschema II Entlohnungsgruppe p 1. Entscheidungstexte 4 Ob 11/69 Entscheidungstext OGH 18.03.1969 4 Ob 11/69 Veröff: Arb 8601 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0081619 Dokume... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Einstufung eines als Straßenmeister-Hilfskraft beim Straßenbauamt Graz tätigen Bediensteten in die Entlohnungsgruppe c. Die Aufgabe, verantwortliche und brauchbare Unterlagen für die nur formell seinem Dienstvorgesetzten zustehende Bescheinigung zu liefern, erfordert außer der eingehenden Kenntnis der für die Prüfung von Belegen bestehenden Vorschriften auch einen fachlichen Überblick. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Tätigkeit eines Vertragsbediensteten des höheren Dienstes in einer Tilgungsabteilung des LG für Strafsachen Wien - Entlohnungsgruppe a). Entscheidungstexte 4 Ob 51/67 Entscheidungstext OGH 19.09.1967 4 Ob 51/67 Veröff: Arb 8448 = SozM ID,701 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Tätigkeit im Gendarmeriebeschaffungsamt - c-wertig. Entscheidungstexte 4 Ob 80/66 Entscheidungstext OGH 31.01.1967 4 Ob 80/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0081541 Dokumentnummer JJR_19670131_OGH0002_0040OB00080_6600000_001 mehr lesen...
Norm: VBG §10VBG §13
Rechtssatz: Im Gegensatz zu den Tätigkeiten, die dem Entlohnungsschema II zuzuordnen sind und für die häufig auch ein sehr differenziertes Fachwissen erforderlich ist, betrifft das Fachwissen einer c-wertigen Tätigkeit nach dem Entlohnungsschema I in der Hauptsache nicht manuelle Vorgänge. Daß das Überwiegen von organisatorischen Leistungen an sich noch nicht die Einstufung in das Entlohnungsschema I rechtfertigt, folgt aus... mehr lesen...
Norm: VBG §10VBG §13
Rechtssatz: Der Grundsatz, wonach sich die Einstufung eines Vertragsbediensteten nach den tatsächlich geleisteten Diensten und nicht nach dem Inhalt des Dienstvertrages richtet, kann nur dort gelten, wo der rechtliche Inhalt der im Entlohnungsschema für die einzelnen Entlohnungsgruppen verwendeten Bezeichnungen im Gesetze nicht näher bestimmt ist und außerdem genaue Bestimmungen über die Einstufungsvoraussetzungen fehlen, w... mehr lesen...
Norm: VBG §10VBG §36
Rechtssatz: § 36 VBG gestattet es keineswegs, zwingende Einstufungsvorschriften und Entlohnungsvorschriften des VBG 1948 hinfällig zu machen. In einem an und für sich normalen Fall, in welchem die Bestimmungen des VBG durchaus entsprechend und die Einstufungsvorschriften und Entlohnungsvorschriften dem Fall angemessen sind, darf nicht ein auf Grund verlangter und erbrachter Dienstverrichtungen dem Bediensteten bereits erwa... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Die Einstufungsvorschriften des VBG sind zwingendes Recht. Von ihnen kann grundsätzlich nicht abgegangen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 138/65 Entscheidungstext OGH 16.11.1965 4 Ob 138/65 Veröff: EvBl 1966/166 S 210 = SozM ID,523 = Arb 8160 9 ObA 66/01y Entscheidungstext OGH 05.09.2001 9 ObA 66/01y ... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Einstufung einer Diätassistentin in die Entlohnungsgruppe c. Entscheidungstexte 4 Ob 88/65 Entscheidungstext OGH 05.10.1965 4 Ob 88/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0081833 Dokumentnummer JJR_19651005_OGH0002_0040OB00088_6500000_001 mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Führung des Fundamtes bei einem Bundespolizeikommissariat ist Fachdienst. Entscheidungstexte 4 Ob 71/65 Entscheidungstext OGH 21.09.1965 4 Ob 71/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0081538 Dokumentnummer JJR_19650921_OGH0002_0040OB00071_6500000_001 mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Eine bestimmte Tätigkeit ist dann als Fachdienst anzusehen, wenn hiefür ein fachlicher Überblick erforderlich ist. Entscheidungstexte 4 Ob 71/65 Entscheidungstext OGH 21.09.1965 4 Ob 71/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0081616 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Verwalter des elektrotechnischen Laboratoriums einer Bundesgewerbeschule, in deren Rahmen Geräte neu angeschafft, Lehrmittel betriebsbereit gehalten, Spezialreparaturen durchgeführt, Apparate neu gebaut, Schalttafeln und Experimentiertafeln angefertigt werden, etc ist als c-wertig im Entlohnungsschema I zu qualifizieren. Entscheidungstexte 4 Ob 8... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Saatgutüberprüfung und Laboratoriumstätigkeit bei der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt und Lebensmitteluntersuchungsanstalt für Kärnten - Fachdienst. Entscheidungstexte 4 Ob 45/65 Entscheidungstext OGH 27.04.1965 4 Ob 45/65 Veröff: Arb 8069 = SozM ID,503 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Bei der Einstufung der Vertragsbediensteten, die verschiedenwertige Arbeiten verrichten, kommt es darauf an, welche Dienste überwiegen, es wäre denn, daß der nicht überwiegende Teil von überragender Bedeutung und Wichtigkeit ist. Entscheidungstexte 4 Ob 4/65 Entscheidungstext OGH 26.01.1965 4 Ob 4/65 Veröff: Arb 8046 ... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Voraussetzungen für eine Einstufung in die Verwendungsgruppe d. Entscheidungstexte 4 Ob 4/65 Entscheidungstext OGH 26.01.1965 4 Ob 4/65 Veröff: Arb 8046 = SozM ID,505 4 Ob 141/85 Entscheidungstext OGH 18.02.1986 4 Ob 141/85 Beisatz: Die Grundzüge (zuletzt) der Verordnung der Bundesregieru... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Eine Krankenpflegerin ist dann in Entlohnungsgruppe c einzustufen, wenn sie eine Tätigkeit ausübt, die der Tätigkeit einer diplomierten Krankenschwester im wesentlichen gleichkommt, nicht aber dann, wenn sie nur Hilfsdienste leistet. Entscheidungstexte 4 Ob 69/63 Entscheidungstext OGH 22.10.1963 4 Ob 69/63 Veröff: JBl 1964,333 = SozM ID,400 = Arb 782... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Einstufung eines Laboranten der bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt in Wien in Entlohnungsgruppe d. Entscheidungstexte 4 Ob 61/63 Entscheidungstext OGH 22.10.1963 4 Ob 61/63 Veröff: Arb 7819 = SozM ID,440 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0081700 ... mehr lesen...
Norm: VBG §10
Rechtssatz: Kanzleidienst in einer Bundespolizeidirektion c-wertig. Entscheidungstexte 4 Ob 81/63 Entscheidungstext OGH 10.09.1963 4 Ob 81/63 Veröff: Arb 7806 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0081610 Dokumentnummer JJR_19630910_OGH0002_0040OB00081_6300000_001 ... mehr lesen...