Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass die Beurteilung der Vereinbarung 1971 als mögliche Anspruchsgrundlage für die von den Klägern begehrten Einstufungen in ihrer Bedeutung über die hier entschiedenen Einzelfälle hinausgehe. Die Revisionswerber brachten zur Zulässigkeit der Revision nichts Näheres vor. Die Revisionsgegnerin bestritt ausdrücklich die Zulässigkeit der Revision, weil der Beurteilung der behaupteten Verletzung des ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 5. 10. 1998 bei der beklagten Partei als Kraftfahrer beschäftigt. Er ist auch im europäischen Ausland tätig, ohne aber mit Zollformalitäten befasst zu sein. Die Beklagte führt keine Gefahrguttransporte durch, sie hat kein Interesse daran, Berufskraftfahrer zu beschäftigen. Sie findet mit dem Einsatz von rund 100 Kraftfahrern das Auslangen, die nicht in Bereichen arbeiten, in denen der Einsatz von Berufskraftfahrern erforderlich ist. Auf das ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Georg Eberl als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Partei Johann S*****, Museumsaufseher, *****, vertreten durch Dr. Felix Spreitzhofer, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine gemeinnützige Privatstiftung, die am 8. 8. 1994 errichtet wurde. Am 19. 8. 1994 wurde das Bundesgesetz betreffend die Finanzierung des Erwerbs der „Sammlung Leopold", BGBl 1994/621, kundgemacht. In § 1 dieses Gesetzes wurde der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen zur Finanzierung des Erwerbs der Sammlung Leopold durch eine zu errichtende gemeinnützige Privatstiftung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 14. 4. 1980 als Vertragsbedienstete des Bundes mit der Einstufung VB I/b in der damaligen Universitätsdirektion der ***** Universität ***** aufgenommen. Durch die Abgabe einer Überleitungserklärung vom 22. 9. 1999 wurde die Klägerin mit Wirkung vom 1. 1. 1999 in die Entlohnungsgruppe/Bewertungsgruppe v2/2 überstellt. Das letzte Gehalt der Klägerin betrug 2.424,10 EUR brutto. Daneben erhielt die Klägerin eine Mehrleistungszulage von 134,10 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger übte nach der Matura verschiedene Tätigkeiten aus, seit 23. 7. 1985 ist er als Vertragsbediensteter beim Finanzamt ***** tätig. Mit Dienstvertrag vom 12. 8. 1985 wurde er zunächst für die Dauer von sechs Monaten im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe d aufgenommen, mit Nachtrag vom 10. 1. 1986 wurde das Dienstverhältnis in ein solches auf unbestimmte Zeit übergeführt, gleichzeitig wurde der Kläger in den Fachdienst Entlohnungsgruppe c überstellt. E... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Nebenbeschäftigung von Ärzten nach § 201 des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk L-DBR), LGBl 2003/29, keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliege. Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision an den diesbezüglichen Ausspruch des Berufungsgerichts nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hubert U*****, Universitätsbediensteter, *****, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig ist. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG kollektivvertragsfähig ist. Dem Antragsgegner wurde gemäß § 108 Abs 3 UG 2002 die Kollektivvertragsfähigkeit im Sinn des Arbeitsverfassungsgesetzes zuerkannt. Sowohl A... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber erblickt eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO zunächst im Zusammenhang mit der Auslegung der Abfindungserklärung hinsichtlich seines Betriebspensionsanspruchs, die sich nach seiner Auffassung nicht auch auf die Kinderzulage bezogen habe. Die Auslegung einer Vereinbarung, in der ein ziffernmäßig bestimmter Betrag genannt sei, in der aber selbst auf eine bestimmte Berechnungsmethode des Betrags und nicht auf einen ziffernmäßig bestimmten Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stand seit 15. 9. 1992 in einem Dienstverhältnis zur R*****, das am 1. 1. 1997 von der beklagten Partei mit allen Rechten und Pflichten übernommen wurde. Das Dienstverhältnis endete am 28. 2. 2003 durch Kündigung der Klägerin. Die Klägerin beendete am 14. 9. 1992 die Ausbildung zur Diplomkrankenschwester. Zwischen 1. 7. 1997 und 28. 2. 2003 verrichtete sie (mit Unterbrechungen durch Mutterschutz und Karenzurlaub nach der Geburt ihres Kindes am 30.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1964 geborene Kläger ist seit 2. 7. 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt; seit August 1990 war er im Bereich der Datenverarbeitung eingesetzt. Auf das Dienstverhältnis sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) anzuwenden. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle eines ADV-Systembetreuers und war in Gehaltsgruppe VII A eingestuft. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Klägerinnen haben eingangs ihrer Revision ausgeführt, die Ehegattin eines Mitgliedes des Berufungssenats sei als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalversammlung der Beklagten in der Funktionsperiode 1999 bis 2004. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehöre gemäß § 434 ASVG unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie den Jahresbericht des Vorstandes der Beklagten und die Entlastung desselben. Die Gattin des Senatsmitgli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den mit den Angestellten der beklagten Partei bis einschließlich 1991 eingegangenen Arbeitsverhältnissen wurde als Vertragsschablone die Dienst-, Bezugs- und Pensionsordnung für die Bediensteten der Kammern für Arbeiter und Angestellte Österreichs (DBPO) zu Grunde gelegt. 1992 eingetretenen Arbeitnehmern wurde bereits beim Eintritt der Hinweis erteilt, dass auf sie die - noch nicht offiziell in Kraft getretene - neue Vertragsschablone "RILAK" bestimmend sein wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 17. 7. 1972 bis zum 30. 9. 1997 bei der beklagten Versicherung (bzw. bei deren Rechtsvorgängerin) angestellt. Mit ihrer Klage begehrt sie die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, ihr mit Wirkung ab 1. 10. 1998 einen Pensionszuschuss, zu errechnen gemäß Verbandsempfehlung der Versicherungsunternehmungen Österreichs in der anzuwendenden Fassung, zum Ersten eines jeden Monats im Vorhinein, in eventu zum Letzten eines jeden Monats... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat sich mit der Beweisrüge des Klägers auseinandergesetzt, sie jedoch als unbegründet verworfen. Die vom Revisionswerber angestellten Überlegungen zur Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen betreffen die Beweiswürdigung, deren Überprüfung dem Obe... mehr lesen...
Begründung: Der am 16. 2. 1937 geborene Kläger war bis 30. 11. 1995 definitiv gestellter Angestellter der Burgenländischen Landwirtschaftskammer. Er trat mit 1. 12. 1995 in den vorzeitigen Ruhestand. Den ihm seither zustehenden Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten hat er gemäß § 1 der für das Dienstverhältnis geltenden Pensionsordnung an den Beklagten zediert. Nach der für das Dienstverhältnis maßgebenden Dienstpragma... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind (bzw. waren) Angestellte der Beklagten und als Abteilungsleiter bzw. Abteilungsleiter-Stellvertreter bei der Landesstelle Wien beschäftigt. Gemäß § 44 Abs 1 Z 1 und 4 der DO.A gebührt den in die Gehaltsgruppe F einzureihenden Leitern von Organisationseinheiten (ua) der Beklagten und deren Landesstellen sowie den Stellvertretern dieser Leiter eine Funktionszulage von 10 % bis 30 % der jeweiligen ständigen Bezüge gemäß § 35 Abs 2 Z 1 lit a und Z 6 DO... mehr lesen...
Begründung: Der seit 5. 10. 1992 bei der Beklagten beschäftigte Kläger erfüllt die Voraussetzungen, unter denen Arbeitern gemäß § 39 Abs 2 DO.C eine Erschwerniszulage im Ausmaß von 5 bis 15 vH des Lohnes nach Lohngruppe II Dienstklasse A, Bezugsstufe 1 gewährt werden kann. Viele Arbeitnehmer der Beklagten erhalten diese Erschwerniszulage, darunter auch Franz H*****, der dieselben Arbeiten wie der Kläger verrichtet; dieser allerdings in der Höhe von 10 vH. Der seit 5. 10. 1992 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beschäftigt zur Aufrechterhaltung des technischen Dienstes in dem von ihr in A***** betriebenen Rehabilitationszentrum Hausarbeiter. Der Kläger, der eine abgeschlossene Maurerlehre aufweist, wurde am 1. 10. 1979 als Hausarbeiter eingestellt. Seine Einstufung erfolgte in die Lohngruppe II/B Bezugsstufe IV der DO.C. Im Jahre 1980 wurde das vorerst befristete Dienstverhältnis des Klägers auf unbestimmte Zeit verlängert und der Kläger als Facharbei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten, die sein Dienstverhältnis altersbedingt gekündigt habe, die Zahlung einer Abfertigung von S 627.804 brutto sA. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Sie wendete ein, daß im mit dem Kläger abgeschlossenen Sondervertrag die Anwendung des § 35 VBG ausgeschlossen worden sei, sodaß dem Kläger keine Abfertigung zustehe. Der Sondervertrag sei in Wahrheit als freier Dienstvertrag zu qualifizieren. Die beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht verneinte zurecht die Berechtigung des Begehrens der Klägerin, bei der Berechnung des ihr grundsätzlich unstrittig aufgrund Arbeitsvertrages gebührenden Betriebspensionszuschusses auch die Dienstzeit der Klägerin bei der Beklagten aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses vom 1. 4. 1960 bis 31. 8. 1965 miteinzubeziehen. Zum Parteivorbringen und zu den tatsächlichen Entscheidungsgründen kann auf die Berufungsentscheidung verwiesen wer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da nur die im Einzelfall festgestellte Tätigkeit des Dienstnehmers an den Einstufungskriterien der DO.A zu messen ist, kommt der Lösung der Einstufungsfrage keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Im übrigen ist keine auffallende Fehlbeurteilung durch das Berufungsgericht zu erkennen. § 37 DO.A legt als Kollektiv- und Einstufungsnorm die ausschließlichen, keine Analogieschlüsse erlaubenden Voraussetzunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.12.1986 bis zu seiner Pensionierung am 30.9.1988 Landesdirektor der Ö***** L***** Aktiengesellschaft. Mit dem am 15.1.1987 ausgefertigten Dienstvertrag wurde ihm auch ein lebenslanger Ruhebezug (Gesamtpension) zugesichert. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers anzuwenden. Mit 5.10.1991 wurden die Ö***** L***** AG und die Z***** der Gemeinde W***** zur Z***** A***** AG, nunmehr Bank A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger stützt sich auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Als erhebliche Rechtsfragen macht er geltend, daß die Berufung die ständige oberstgerichtliche Judikatur verlasse, wer als Vergleichsperson zur Beurteilung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes heranzuziehen sei, sowie daß zur Frage, ob es ein sachliches Motiv sei, durch die Nichtgewährung des ersten freiwilligen Biennalsprungs an einze... mehr lesen...
Begründung: Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen kollektivvertragsfähig (Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz, ArbVG II 54 f). Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG in dem dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Rekurswerbers noch folgendes zu erwidern: Soweit sich der Rekurswerber mit den Ausführungen, eine Trennung der Tätigkeiten der Klägerin für den "universitären Bereich" und für das Landeskrankenhaus sei möglich, gegen die vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1.September 1972 Vertragsbediensteter der beklagten Partei. Er ist geprüfter Heilbademeister sowie Heilmasseur und hat im April 1989 einen zweitägigen Kurs für Elektrotherapie besucht. Er ist in der Abteilung für physikalische Therapie im Sanitätshilfsdienst des Bezirkskrankenhauses beschäftigt. Seine Entlohnung erfolgt gemäß der Entlohnungsgruppe I/d des VBG 1948, zuletzt nach der Entlohnungsstufe 19, wozu ihm noch eine Zulage von 6 % des Bezuges der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 3.Februar 1975 bis zu seiner Pensionierung am 1. Juli 1987 im Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt. Er war zuletzt in die Verwendungsgruppe IV/7 des Kollektivvertrags für die Bediensteten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (kurz Kollektivvertrag) eingestuft. Mit der vorliegenden Klage begehrt er den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 102.694,50 brutto sA als restliches Entgelt und Abfertigungsdifferenz. Er hätte auf Grund seiner ... mehr lesen...