Norm
VBG §10Rechtssatz
Einstufung eines als Straßenmeister-Hilfskraft beim Straßenbauamt Graz tätigen Bediensteten in die Entlohnungsgruppe c. Die Aufgabe, verantwortliche und brauchbare Unterlagen für die nur formell seinem Dienstvorgesetzten zustehende Bescheinigung zu liefern, erfordert außer der eingehenden Kenntnis der für die Prüfung von Belegen bestehenden Vorschriften auch einen fachlichen Überblick.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0081813Dokumentnummer
JJR_19671128_OGH0002_0040OB00076_6700000_001