Norm
VBG §10Rechtssatz
Die Tätigkeit als Verwalter des elektrotechnischen Laboratoriums einer Bundesgewerbeschule, in deren Rahmen Geräte neu angeschafft, Lehrmittel betriebsbereit gehalten, Spezialreparaturen durchgeführt, Apparate neu gebaut, Schalttafeln und Experimentiertafeln angefertigt werden, etc ist als c-wertig im Entlohnungsschema I zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0081554Dokumentnummer
JJR_19650907_OGH0002_0040OB00086_6500000_001