Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KEO §78EO §402 Abs1 AEO §411 Abs4EO §418 Abs4EO §88 Abs2
Rechtssatz: Von § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 78 EO macht die EO nur in den Fällen des § 402 Abs 1 letzter Satz (Entscheidung im Provisorialverfahren), § 411 Abs 4 EO (Erteilung oder Versagung der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Exekutionstitels) und § 418 Abs 4 EO (Entscheidungen über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung) eine Ausnahme. Wegen des gener... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2GBG §82a
Rechtssatz: Fehlt im Antrag auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung das Geburtsdatum des betreibenden Gläubigers, ist ein Verbesserungsverfahren gem. § 82a GBG einzuleiten. Entscheidungstexte 46 R 437/13z Entscheidungstext LG für ZRS Wien 21.01.2014 46 R 437/13z Schlagworte Zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Verbesser... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitte H*****, vertreten durch MMag. Dr. Franz Stefan Pechmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei N***** AG, *****, vertreten durch Mag. Franz Podovsovnik, Rechtsanwalt in Wien, wegen Einwendungen gegen den Anspruch (... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, die durch einen Hausbrunnen mit Trinkwasser versorgt wurde. Auf einer benachbarten Liegenschaft befindet sich eine Tankstelle. Im November 1996 wurde der Hausbrunnen der Klägerin durch ausgetretenes Benzin verunreinigt. Die Klägerin machte zuletzt folgende Forderungen geltend: 1. Kosten für Mineralwasser 1.348,08 EUR/18.550 ATS 2. Kosten für Privatgutachten 6.001,27 EUR/82.579,25 ATS 3. Rechtsanwaltskosten 17.441,48 EUR/2... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die betreibenden Parteien begehrten mit ihrer elektronischen Eingabe vom 26.1.2009 aufgrund des Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Graz-West vom 26.11.2008 mit Vollstreckbarkeitsdatum vom 26.11.2008, 106 C 174/08s, die Bewilligung der Fahrnisexekution sowie die zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf die genannten Liegenschaftsanteile zur Hereinbringung (zu Gunsten) von 12 % Zinsen aus € 1.684,-- vom 1.11. bis 10.12.2008, der Prozesskosten vo... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Thalgau vom 25. Jänner 2008, GZ 5 E 219/08a-2, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung von 392.679,01 EUR sA die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf der Liegenschaft EZ 95, *****, als Haupteinlage und auf EZ 712, *****, als Nebeneinlage bewilligt. Um den Vollzug ob der genannten Nebeneinlage wurde das Bezirksgericht Salzburg ersucht. Dieses ordnete den Vollzug der Exekutionsbewilligung ob der Li... mehr lesen...
Begründung: Das Finanzamt St. Johann - Tamsweg - Zell am See beantragte am 25. Juni 2008 beim Erstgericht aufgrund seines Sicherstellungsauftrags vom 25. Juni 2008 Steuernummer *****, lautend auf die verpflichtete Partei, zur Sicherstellung einer Abgabenforderung im voraussichtlichen Betrag von 767.420 EUR die Vormerkung des Pfandrechts auf der im Eigentum der verpflichteten Partei stehenden näher genannten Liegenschaft. Das Erstgericht bewilligte diesen Antrag. Das Gericht zweiter ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Urteil die auf titellose Benützung einer der Klägerin gehörenden Wohnung durch den Beklagten gestützte Räumungsklage mit der
Begründung: ab, der Beklagte leite sein Benützungsrecht von der Mieterin ab. Das Berufungsgericht wies mit Beschluss die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beklagten, der die Auffassung vertritt, selbst Mieter der Wohnung zu sein, zurück und gab der Berufung der Klägerin nicht Folge; es sprach aus, dass der Wert d... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die betreibende Partei begehrte, ihr auf Grund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Erstgerichtes vom 14.11.2007, 5 C 913/07z, - soweit im Rekursverfahren noch von Relevanz - die zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf die EZ ***** GB *****zu bewilligen. Dem Antrag war der Exekutionstitel mit Vollstreckbarkeitsbestätigung in Ablichtung angeschlossen. Mit dem nur insoweit angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht dieses Begehren mit der Begründung: ab, dass... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses G***** in 1010 Wien. Die Antragsgegnerin ist Mieterin der in diesem Haus gelegenen Wohnung Nr 13. Am 1. 7. 2005 fand ein Verwalterwechsel statt. Die neue Hausverwaltung führte eine angekündigte Hausbegehung durch, um den Zustand des Hauses und der Bestandobjekte zu ermitteln. Dabei sollte auch festgestellt werden, ob nicht Schäden bestünden, die von der Antragstellerin zu beheben wären. Der konkrete Anlass für den Wunsch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin A***** Immobilientreuhand Gesellschaft mbH, *****, wegen Ersichtlichmachung des Verwalters im Grundbuch, über Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssac... mehr lesen...
Begründung: Der Bund sowie ein Bundesland führen gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von Geldbeträgen in der Höhe zwischen 400 und 1.100 EUR (zusammen 4.600 EUR) sA Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf den Hälfteanteilen des Verpflichteten an zwei Liegenschaften. Beim Grundbuchsgericht der Nebeneinlage, welches das Exekutionsgericht um Vollzug ersucht hatte, hatte der Verpflichtete zuletzt die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Dieses Gericht wies de... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2AußStrG 2005 §45 IC1AußStrG 2005 §62 A2GBG §94 Abs2 GGBG §122 AGBG §126
Rechtssatz: Wird bei einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nur die Vollzugsanordnung des vom Bewilligungsgericht verschiedenen Grundbuchsgerichts angefochten, richtet sich das Rechtsmittelverfahren nach dem GBG, weil es nur um den Vollzug der Pfandrechtseintragung und nicht um die Exekution selbst geht. Als Rekursgründe kommen nur solche in Betracht, die... mehr lesen...
Begründung: Der Bund und das Land Oberösterreich führen gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von Geldbeträgen in der Höhe zwischen 400 und 1.100 EUR (zusammen 4.600 EUR) s.A. Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf den Hälfteanteilen des Verpflichteten an zwei Liegenschaften. Beim Grundbuchsgericht der Nebeneinlage, welches das Exekutionsgericht um Vollzug ersucht hatte, hatte der Verpflichtete Rekurs gegen Anordnung des Vollzugs (ON 19) eines Beschlusses des Ex... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund des vollstreckbaren Rückstandsausweises eines Finanzamts vom 3. November 2005 die Exekution zur Hereinbringung einer Forderung von 209.224,15 EUR durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an einer Wiener Liegenschaft des Verpflichteten. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Das Rekursgericht bestät... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Flossmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard P*****, vertreten durch Dr. Peter Lessky, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A*****, vertreten im Rahmen der Verfahrenshilfe durc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz einem Rekurs der M***** Linz GmbH Folge gegeben und die im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Beschlüsse der ersten Instanz abgeändert. Diese Beschlüsse behandeln die Verbücherung der Abhandlungsergebnisse nach dem am 11. 1. 1999 verstorbenen Georg Franz S***** und sind insofern als fehlerhaft erkannt worden, als lastenfreie Abschreibungen erfolgten, obwohl einzelne Trennstücke mit einem Stromleitungs- bzw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 384 Abs 2 EO ist die Untersagung der Veräußerung, Belastung oder Verpfändung von Liegenschaften und bücherlichen Rechten von Amts wegen in dem öffentlichen Buche, in dem die Liegenschaft oder das fragliche Recht eingetragen ist, anzumerken. Wie der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung 3 Ob 29/01p mit ausführlicher
Begründung: dargelegt hat, besteht die in § 98 letzter Satz GBG festgelegte Verpflichtung, bei... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine physische Person, beantragte auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils zur Hereinbringung von S 97.669,20 samt Anhang beim Erstgericht unter anderem die Bewilligung der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, es fehle darin das nach § 98 GBG sowie § 54 Abs 1 Z 1 EO anzuführende Geburtsdatum der betreibenden Partei. Das Erstgericht wies diesen Antrag m... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht zur Gänze die zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen vom Erstgericht bewilligte Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei, und wies hiezu auf § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 1a ZPO hin. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei, und wies hiezu auf Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer eins a,... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem das Begehren, die zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechts nicht im laufenden Rang, sondern im Rang der Reallast der Versorgungsrente zu bewilligen, abgewiesen wurde. Der Rekurs der betreibenden Partei ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels im Fall einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren, die Beklagten seien schuldig, den Klägerinnen Zutritt zu bestimmten Dachbodenräumen zu gewähren oder herzustellen, oder einen gleichwertigen Ersatzraum zur Verfügung zu stellen und in jedem Falle zwei passende Schlüssel auszufolgen (Punkt I.1.), in eventu einen Betrag von S 100.000,- s. A. für den Verlust ihres Benützungsrechts zu bezahlen (Punkt I.2.) "zurück- bzw abgewiesen". Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung führte es au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen gingen - zusammengefaßt - von folgendem Sachverhalt aus: Der Kläger ist Rechtsanwalt und war als solcher langjähriger Vertreter des Wiener Künstlers Gerhard B*****. Dieser hat dem Kläger zur Abdeckung offener und den Klagsbetrag übersteigender Kostenforderungen seine Ansprüche gegen den Beklagten abgetreten. Gerhard B***** betrieb in der Wiener Innenstadt die sog "Fledermausbar". Am 1. 7. 1987 (von B***** unterfertigt am 28. 8. 1987) sch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Einverleibungsbegehren der Antragsteller mit der
Begründung: abgewiesen, daß sich aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen ein der Liegenschaftsverkäuferin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auferlegtes Veräußerungs- und Belastungsverbot ergebe. Mittlerweile sei dieses Verbot zwar gelöscht, weil die Verkäuferin das 25. Lebensjahr vollendete; zur Verbücherung des schon vorher abgeschlossenen Kaufvertrages reiche jedoch die nochmalige... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2EO §54 Abs1 Z2GBG §95 Abs1GBG §98GUG §25
Rechtssatz: - Ziel der Änderung des § 98 GBG durch § 25 GUG war, daß die Eintragung jener Personen, welche neu als Berechtigte in das Grundbuch eingetragen werden, mit solchen Identifizierungsmerkmalen erfolgt, die in Hinkunft einen möglichst zuverlässigen Identitätsvergleich ermöglichen - Die Anführung des Geburtsdatums der betreibenden Partei im Exekutionsantrag ist unabdingbare Vora... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht den Antrag der betreibenden Partei vom 10.4.1998, ihr wider die verpflichtete Partei auf Grund der Entscheidung der Gemeinde gemäß § 39 MRG, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 16 vom 9.10.1997, Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 25.2.1998, zur Hereinbringung einer Forderung von S 247.940,-- s.A. die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob den Anteilen B-LNr 6-15 und 17-26, der EZ 3540, Grundb... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verkaufte dem Kläger ein mangelhaftes Kraftfahrzeug. Der Kläger ficht den Vertrag wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes an und stützt sein Zahlungsbegehren auch auf Schadenersatzrecht. Er verkündete ua dem Adolf L*****, Inhaber einer Kfz-Werkstätte in G*****, den Streit (ON 18). Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 53.300 S. Der Beklagte erhob Berufung, ebenso auch ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 7.4.1997 (ON 2) erklärte das Erstgericht das Urteil des Landgerichtes S***** vom 13.11.1996, GZ *****, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte aufgrund dieses Exekutionstitels der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung von DM 70.000,-- sA, die Fahrnisexekution sowie die Lohnexekution nach § 294 a EO. Diese Entscheidung wurde dem Verpflichteten anläßlich des Vollzuges am 28.5.1997 zugestellt. Mit... mehr lesen...
Begründung: Der (führenden) betreibenden Partei wurde mit Beschluß vom 11.Oktober 1995 die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten bewilligt. In der Versteigerungstagsatzung vom 9.Mai 1996 erhielt der Meistbietende um 1,041.000 S den - schließlich in Rechtskraft erwachsenen - Zuschlag. Nach dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 28. Oktober 1996 wurden einem im Verhältnis zur (führenden) betreibenden Partei vorrangigen Simultanpfandgläubiger, dem der Beitritt zur... mehr lesen...