Norm: EO §54 Abs1 Z1EO §88 Abs2GBG §98GUG §30 Abs2
Rechtssatz: In einem Gesuch um zwangsweise Pfandrechtsbegründung müssen zwar nicht die Geburtsdaten des Verpflichteten, wohl aber des Betreibenden angegeben werden, wenn sie sich nicht aus dem Exekutionstitel ergeben. Entscheidungstexte 3 Ob 2009/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 2009/96d ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Klinger, Dr. Egermann und Dr. Angst als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei P.***** GmbH & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Josef Klaunzer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die verpflichteten Parteien 1) H***** H***** Gesellschaft mbH, ***** und 2) Dr. Herbert R... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16.3.1989 bewilligte das Erstgericht als Titelgericht der betreibenden Partei auf Grund eines Vergleiches die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf mehreren, nach den Antragsangaben im Eigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaften. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht auf, ein Verbesserungsverfahren einzuleiten; es sprach nicht aus, daß ein Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung zulässig sei. Zwar ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des betreibenden Gläubigers auf Bewilligung der Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung mittels bücherlicher Einverleibung des Pfandrechtes auf eine im Eigentum des Verpflichteten stehende Liegenschaftshälfte zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 651.931,01 sA wegen des einverleibten Veräußerungs- und Belastungsverbotes ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der betreibenden Partei nicht Folge und sprach aus,... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile begehrten mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Gegners. Die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Im Zuge dieses Rechtsstreites stellte die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge als Klägerin bezeichnet) den Antrag, den Beklagten und Widerkläger (in der Folge als Beklagter bezeichnet) mit einstweiliger Verfügung zur Leistung eines einstweiligen Unterhaltes von monatlich S 2.700,-... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einem vor dem Landesgericht Feldkirch abgeschlossenen Vergleich vom 12.Oktober 1988, 8 Cg 208/88, hatte die verpflichtete Partei der betreibenden Partei binnen vierzehn Tagen 45.000 sfr und die mit 42.362,12 S bestimmten Prozeßkosten und für den Fall eines Zahlungsverzuges ab 27.Oktober 1988, 6,5 % Zinsen pa vom aushaftenden Betrag zu zahlen. Die betreibende Partei beantragte beim Erstgericht (Bezirksgericht Bregenz) unter Vorlage einer Vergleichsausfertigung, di... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund einer Arrestanordnung des Finanzamtes Traunstein zur Sicherung der Forderung von S 8,200.954,-- die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung eines Pfandrechtes auf zwei Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten zu bewilligen. Der Schriftsatz wurde als "Grundbuchseingabe" bezeichnet und es war ihm eine Ablichtung der angeführten Arrestordnung angeschlossen. Daraus ergibt sich, daß zur Sicherung der Ansprüche des Freis... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zuletzt die Verurteilung der beiden Beklagten zur ungeteilten Hand zur Beseitigung eines näher umschriebenen Teiles des auf den Grundstücken 5868/1 und 5868/2 je KG Obsteig errichteten Gebäudes binnen vier Wochen. Dieses Klagebegehren ist das Ergebnis zweier Klagsänderungen (ON 3 und 19), gegen welche die Beklagten jeweils sofort Widerspruch erhoben. Das Erstgericht ließ die "Klagsänderung" (offenbar ON 19) mit dem in die Ausfertigung seines Urtei... mehr lesen...
Begründung: Am 27. April 1984 wurde im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien die Firma "Institut B***" Leopold H*** eingetragen. Geschäftsinhaber war zunächst Leopold H***, Kaufmann in Wien. Laut Eintragung vom 25. Mai 1984 ist das Unternehmen auf Dkfm. Heinrich L***, Kaufmann in Wien, übergegangen. Mit der am 23. Juni 1986 erhobenen Klage begehrte die als "Leopold H***, Inhaber des Institutes B***, Prinz Eugen-Straße 66, 1040 Wien" bezeichnete klagende Partei von der Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Die Enteigneten haben in ihrer durch einen Rechtsanwalt verfassten Äußerung zum Revisionsrekurs des Landes Vorarlberg den Zuspruch anwaltlicher Vertretungskosten begehrt. Da dem erkennenden Senat die in der jüngeren Lehre gegen die bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage vorgetragenen Bedenken berechtigt erscheinen, würde er mit seiner Entscheidung von der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in einer Rechtsfrage von grundsätzlicher B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 27.3.1975 rechtskräftig aus dem Verschulden der Klägerin geschieden. Die der Ehe entstammenden Kinder Alois, geboren 1962, Marianne, geboren 1964, und Monika, geboren 1972, wurden in Pflege und Erziehung des Beklagten überwiesen. Die Streitteile waren je zur Hälfte Eigentümer einer Landwirtschaft, bestehend aus den Liegenschaften EZ 61, Grundbuch Unterkriebach und EZ 107 Grundbuch H... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr auf Grund des Versäumungsurteiles des Landgerichtes Augsburg vom 1. April 1985, GZ 1.0.927/85, zur Hereinbringung der (vorläufig) vollstreckbaren Forderung von S 1,836.703,10 (das sind DM 261.452,41 zum Wechselkurs vom 29. April 1985) samt 9,5 % Zinsen seit dem 28. September 1984 sowie der Antragskosten die Exekution zur Sicherstellung mittels bücherlicher Vormerkung des Pfandrechtes auf die der verpflichteten Partei gehörig... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 23.1.1984, 6 A 793/83-10, wurde der Nachlaß des am 18.8.1983 verstorbenen Pensionisten Jakob Alois A auf Grund des Gesetzes den Töchtern Herta A und Elfriede B je zur Hälfte eingeantwortet. In der Einantwortungsurkunde sprach das Erstgericht weiter aus, daß nach den Ergebnissen des Verlassenschaftsverfahrens in Ansehung des Superädifikates auf dem Grundstück Nr.1707, inneliegend in der EZ 24, KG Simmering, G... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vor dem Erstgericht gegenüber der beklagten Partei die Feststellung des aufrechten Bestandes seines Arbeitsverhältnisses mit der Behauptung, die von der beklagten Partei, seiner Arbeitgeberin, am 15.11.1983 ausgesprochene Entlassung sei ungerechtfertigt und daher rechtsunwirksam. Er habe den von ihm gelenkten LKW-Zug der beklagten Partei durch Anziehen der Handbremse beim Abstellen auf einem Parkplatz ordnungsgemäß gesichert, sodaß ihn an dem späteren... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 20.November 1979 gründeten die Firma Bauunternehmung C KG, die Firma F Baugesellschaft m.b.H., Filiale Steyr (im folgenden nur Firma F) und die Firma Bau-Aktiengesellschaft G eine Arbeitsgemeinschaft, mit deren Geschäftsführung die beiden erstgenannten Firmen betraut wurden. Zum Bauleiter wurde Ing.Josef H, ein Angestellter der Firma F, bestellt. Die Arbeitsgemeinschaft übernahm die Bauarbeiten auf dem Werksgelände der Firma BMW I Ges.m.b.H. (im folgenden... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Vergleiches des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 2.9.1983, 48 C 283/82, beantragte die betreibende Partei zur Hereinbringung von 102.000,35 S s.A. beim Bezirksgericht Judenburg (als angeblichem Wohnsitzgericht der verpflichteten Partei) unter anderem die Bewilligung der Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung auf den 13/24-Anteilen der verpflichteten Partei an EZ 1501 KG Margareten des Grundbuches Innere Stadt Wien. Der Antrag wurde vom... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des GBG gelten aber immer nur neben und zusätzlich zu den Bestimmungen der EO, und nur soweit es der Zweck einer Exekutionsführung auf unbewegliches Vermögen erfordert. Entscheidungstexte 3 Ob 19/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 3 Ob 19/85 3 Ob 27/85 Entscheidungstext OGH 08.05.1985 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte eine von der betreibenden Partei beantragte Exekution zur Sicherstellung eines Betrages von 488.240,- S. s.A. durch bücherliche Vormerkung eines Pfandrechtes in zwei Liegenschaften des Verpflichteten und durch Pfändung und Verwahrung beweglicher Sachen, ohne eine Sicherheit im Sinne des § 371 a EO festzusetzen. In Ausführung dieses Beschlusses wurde die Vormerkung des Pfandrechtes am 24. Oktober 1984 im Grundbuch vollzogen. Das Gericht zweiter ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihm am Mittwoch, dem 16. 11. 1983, zu eigenen Handen zugestellten Beschluss der ersten Instanz über die Bewilligung der Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob dem 1/100-Anteil an der EZ 4179 KG ***** als Haupteinlage und der EZ 3199 derselben KG als Nebeneinlage gab der Verpflichtete am Mittwoch, dem 30. 11. 1983, einen an die erste Instanz adressierten, dort am Donnerstag, dem 1. 12. 1983, eingelangten Rekurs zur Post, der von Amts wegen im Grun... mehr lesen...
Begründung: Dr. Ewald Briem, Rechtsanwalt in St. Johann in Tirol, brachte als Verlassenschaftskurator in der Verlassenschaftssache nach Dr. Kurt O***** gegen die beklagte Partei eine Klage mit dem Begehren ein, der zwischen der beklagten Partei und Dr. Kurt O***** am 10. 7. 1981 abgeschlossene Kaufvertrag über (5/6-Anteile der) Liegenschaft EZ 311 II KG Kitzbühel-Stadt werde Zuge um Zug gegen Rückstellung der hiefür erbrachten Leistungen aufgehoben; mit Rechtskraft gelte die Einwill... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXIII Z5EO §78EO §88 Abs2
Rechtssatz: Durch § 88 Abs 2 EO soll nichts anderes bewirkt werden, als dass die besonderen Vorschriften des GBG über die Einverleibung von Pfandrecht auch auf diese Exekutionsart angewendet werden. Die Frage der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses betrifft nicht die Bewilligung und den Vollzug der Einverleibung, weshalb diesbezüglich die Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses anzuwenden ... mehr lesen...
Auf Grund der Behelfe der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde im Zusammenlegungsverfahren D, Z 4280 (Änderungsausweis zugleich Grundbuchsantrag Post Nr. 14, Haupturkunde, Übersichtskarten), ordnete das Erstgericht im Gutsbestandsblatt der EZ 7 KG D nachstehende Eintragungen an: a) Die Löschung der in das Verfahren einbezogenen Grundstücke Nr. 41 und 89/9... b) die Eintragung der Abfindungsgrundstücke Nr. 540, 553... und c) die Löschung der Anmerkung der Einleitung des Zusammenl... mehr lesen...
Norm: EO §65 Abs2EO §88 Abs2
Rechtssatz: Weist das Erstgericht den Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung aus formellen Gründen zurück, so handelt es sich um einen von einer Entscheidung über "die Bewilligung und den Vollzug der Einverleibung" grundsätzlich verschiedenen Beschluß, für dessen Bekämpfung nicht die Ausnahmebestimmung des § 88 Abs 2 EO, sondern die Regel des § 65 Abs 2 EO gilt, wonach die Rechtsmittelfrist gegen die im Exekutionsve... mehr lesen...
Den betreibenden Parteien Dr. Bernhard P und Firma R KG war mit den rechtskräftigen Beschlüssen des Erstgerichtes je vom 13. April 1977 zu 7 b E 3154/77 bzw. 7 b E 3156/77 die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob der Liegenschaft EZ 890 II KG A als Haupteinlage sowie (u. a.) ob 43/2670 Anteilen der Liegenschaft EZ 1831 II KG H als Nebeneinlage bewilligt und die Einverleibung der Zwangspfandrechte per 28 620 S bzw. 342 935.87 S je samt Anhang auch in Ansehung der genann... mehr lesen...
Den betreibenden Parteien Dr. Bernhard P und Firma R KG war mit den rechtskräftigen Beschlüssen des Erstgerichtes je vom 13. April 1977 zu 7 b E 3154/77 bzw. 7 b E 3156/77 die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob der Liegenschaft EZ 890 II KG A als Haupteinlage sowie (u. a.) ob 43/2670 Anteilen der Liegenschaft EZ 1831 II KG H als Nebeneinlage bewilligt und die Einverleibung der Zwangspfandrechte per 28 620 S bzw. 342 935.87 S je samt Anhang auch in Ansehung der genann... mehr lesen...
Norm: BAO §225 Abs2EO §88 Abs2GBG §38 litcGBG §95 Abs3
Rechtssatz: Bei einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Anmerkung der Rechtfertigung und Vollstreckbarkeit der hereinzubringenden Forderung durch Rückstandsausweis, sind der beantragten Bewilligung entgegenstehende
Gründe: gem § 95 Abs 3 GBG anzugeben. Entscheidungstexte 3 Ob 105/72 Entscheidungstext OGH 19.10.1... mehr lesen...
Der Erstrichter wies den Antrag der betreibenden Gläubigerin ab, die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes für eine Forderung von 73.464.10 S s. A. auf der Liegenschaft EZ. 10 KG. K. zu bewilligen. Er verfügte gemäß § 99 GBG. die Anmerkung der Abweisung dieses Antrages. Dieser Beschluß wurde dem Finanzamt Gmunden als dem Vertreter der betreibenden Gläubigerin am 24. Juli 1967 zugestellt. Am 7. August 1967, sohin am 14. ... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2
Rechtssatz: Die Rekursfrist beträgt auch dann 14 Tage, wenn der Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung oder auf Vollzug der Einverleibung des Pfandrechts abgewiesen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 135/67 Entscheidungstext OGH 10.01.1968 3 Ob 135/67 Veröff: SZ 41/3 = EvBl 1968/243 S 400 3 Ob ... mehr lesen...