Norm: EO §88 Abs2GBG §95 Abs1ZPO §84 IIZPO §520 E2Haager Unterhaltsvollstreckungsabk Art4
Rechtssatz: Im Verfahren zur Bewilligung einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung kann kein Auftrag zur Verbesserung eines Rekurses durch Nachbringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes erteilt werden, vielmehr ist das Rechtsmittel zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 96/63 Entscheidungst... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte auf die dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaften und Liegenschaftshälften zur Hereinbringung des Betrages von 3854 S s. A. die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag hinsichtlich des Erstverpflichteten ab, den Rekurs der Zweitverpflichteten zurück, weil deren Vertreter keine Vollmacht vorgelegt habe. Gemäß § 95 (1) GBG. 1955 in Verbindung mit § 88 (2) EO. sei es unzulässig, die Verbesserung der Ein... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2ZPO §528 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Bewilligung einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ist der Revisionsrekurs unzulässig, wenn die Forderung des betreibenden Gläubigers S 1.000,-- nicht übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob 25/62 Entscheidungstext OGH 28.02.1962 3 Ob 25/62 SZ 35/29 3 Ob ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der verpflichteten Partei gegen die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung zurück. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des betreibenden Gläubigers auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ab, das Rekursgericht gab ihm statt. Der Verpflichtete erhebt gegen die Entscheidung II. Instanz Revisionsrekurs mit dem Begehren, sie dahin abzuändern, daß der Beschl... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IIEEO §4 Abs2EO §88 Abs2ZPO §84 II
Rechtssatz: Das Fehlen der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einer gerichtlichen Vergleichsausfertigung ist bei einem Antrag auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung mit Rücksicht auf die Vorschriften der §§ 88 Abs 2 EO, 94, 95 GBG kein nach §§ 78 EO, 84 85 ZPO verbesserungsfähiges Formgebrechten. Entscheidungstexte 3 Ob 269/59 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2EO §88 Abs2GBG §126
Rechtssatz: Der dem Judikate 56 zugrunde liegende Gedanke, daß von einer bestätigenden Entscheidung nur dann gesprochen werden könne, wenn die Entscheidung vollständig bestätigt wird, hat auch im Bereich des Grundbuchgesetzes analog Anwendung zu finden. Entscheidungstexte 7 Ob 518/56 Entscheidungstext OGH 26.10.1957 7 Ob 518/56 JBl 1958,70 =... mehr lesen...
Zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 12.000 S samt Kosten in der Höhe von 40 S, 188 S 30 g, 12 S 50 g, 123 S 47 g, 20 S und 172 S 09 g war dem betreibenden Gläubiger Dr. S. bereits früher mit den Beschlüssen vom 17. März 1954, E 160/54 (204/54), vom 25. Mai 1954 (490/54) und vom 22. Jänner 1955, E 38/55 des Bezirksgerichtes Freistadt wider den Verpflichteten Josef St. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung ob den dem Verpflichteten zugeschriebenen ... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2GBG §95 Abs1ZPO §84 II
Rechtssatz: Wird das Gesuch um zwangsweise Pfandrechtsbegründung ohne Anschluß der Vollmacht beim Exekutions- und Grundbuchsgerichte eingebracht, dann kann der Schriftsatz der betreibenden Partei nicht zur Behebung eines Formgebrechens zurückgestellt werden, weil gemäß § 95 GBG, der auch in diesem Falle gilt ( § 88 Abs 2 EO), Vorbescheide in Grundbuchssachen unzulässig sind. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 ffEO §88 Abs2 Z2GBG §38 litcGeo §219Geo §241Geo §242
Rechtssatz: Die Einbringungsstelle ist nur eine Vollstreckungsbehörde; sie kann keinen Exekutionstitel schaffen und auch nicht von sich aus nach § 38 lit c GBG einschreiten. Bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden steht jedem Ehegatten (auch mit Wirkung für den anderen) das Rekursrecht gegen eine das gemeinschaftliche Vermögen ergreifende Exekutionsbewilligung zu. ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Ansuchen der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Linz auf Vormerkung des Pfandrechtes zur Sicherung der Forderung der Republik Österreich an Haftkosten, Pauschalkosten und Sachverständigengebühren aus dem Strafverfahren des Kreisgerichtes Steyr gegen Franz F. im Gesamtbetrage von 35.660 S auf der den Eheleuten Franz und Maria F. gehörigen Liegenschaft EZ. 14 des Grundbuches L. dahin erledigt, daß es den Antrag hinsichtlich der dem Franz F. gehörigen Liege... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 ffEO §88 Abs2 Z2GBG §38 litcGeo §219Geo §241Geo §242
Rechtssatz: Die Einbringungsstelle ist nur eine Vollstreckungsbehörde; sie kann keinen Exekutionstitel schaffen und auch nicht von sich aus nach § 38 lit c GBG einschreiten. Bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden steht jedem Ehegatten (auch mit Wirkung für den anderen) das Rekursrecht gegen eine das gemeinschaftliche Vermögen ergreifende Exekutionsbewilligung zu. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521 Abs1EO §65 Abs2 AEO §88 Abs2 Z2AußStrG §11 AAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Enthält eine Entscheidung mehrere Beschlüsse, für die an sich verschiedene Rechtsmittelfristen gelten, dann kommt für die Anfechtung einer solchen Entscheidung, gleichviel welcher ihrer Teile angegriffen wird, immer die längere Rechtsmittelfrist in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521 Abs1EO §65 Abs2 AEO §88 Abs2 Z2AußStrG §11 AAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Enthält eine Entscheidung mehrere Beschlüsse, für die an sich verschiedene Rechtsmittelfristen gelten, dann kommt für die Anfechtung einer solchen Entscheidung, gleichviel welcher ihrer Teile angegriffen wird, immer die längere Rechtsmittelfrist in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2EO §183 Abs3EO §237 Abs1GBG §21GBG §72GBG §93Wiener WiederaufbauG §17
Rechtssatz: Die Anmerkung des erteilten Zuschlages hat nicht die Wirkung, daß gegen den Ersteher schon vor der Einverleibung seines Eigentums grundbücherliche Eintragungen erfolgen können. Nach dem für die Beurteilung des vorliegenden Ansuchens (Rechtfertigung einer Pfandrechtsvormerkung gegen die bisherigen bücherlichen Eigentümer nach dem Wiener Wiederaufba... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ. 97 des Grundbuches Kat.Gem. X. ist dem Adolf und der Olga M. je zur Hälfte zugeschrieben. Die Erteilung des Zuschlages an Dr. Ing. Hans U. ist angemerkt. Ob dieser Liegenschaft ist nach dem Wiener Wiederaufbaugesetz vom 13. Juli 1951, LGBl. f. Wien Nr. 20, ein Pfandrecht im Betrag von 50.000 S für die Stadt Wien vorgemerkt. Das Erstgericht bewilligte der Stadt Wien als betreibende Partei auf ihren Antrag auf Grund eines vollstreckbaren und gegen die Verlassensch... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cEO §88 Abs2
Rechtssatz: Bei gegenseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbot zwischen Ehegatten kann für eine durch ein Delikt des eine Ehegatten entstandene Forderung trotz Mithaftung des anderen Ehegatten zufolge allgemeiner Gütergemeinschaft unter Lebenden auf die mit den Veräußerungs- und Belastungsverboten behafteten Liegenschaften der Ehegatten nict Exekution geführt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...