Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Exekutionsbewilligung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Dagegen erhob der Verpflichtete am 4. März 2011 (Postaufgabe) einen außerordentlichen Revisionsrekurs, den er nach Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO mit Beschluss des Erstgerichts vom 22. März 2011 aufrecht erhielt. Rechtliche Beurteilung § 78 EO sieht vor, dass auch im Exekutionsverfahren di... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibenden wurde gegen die Verpflichtete mit Beschluss vom 4. Oktober 2010 die Zwangsversteigerung auf deren Hälfteanteil an einer Liegenschaft bewilligt. Die zweite Hälfte der Liegenschaft steht im Eigentum des Revisionsrekurswerbers. Diesem wurde der Hälfteanteil der Verpflichteten rechtskräftig mit Beschluss vom 28. Mai 2004 nach § 90 Abs 1 EheG übertragen. Die grundbücherliche Durchführung unterblieb jedoch. Der Revisionsrekurswerber beantragte im Zwangsverstei... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Abweisung des Antrags des Verpflichteten, ihm Verfahrenshilfe für die Einbringung eines Rekurses gegen den Beschluss des Erstgerichts auf Abweisung eines Aufschiebungsantrags des Verpflichteten zu gewähren, und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Einem im ERV beim Rekursgericht am 8. März 2011 eingebrachten Schriftsatz ist zu entnehmen, dass der Verpflichtete die Entscheidung des Rekursgerichts... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13. Oktober 2005 wurde der Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 23.980,50 EUR sA wider den Verpflichteten die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Die Betreibende beantragte in Bezug auf die Forderungsexekution die Zusammenrechnung (§ 292 EO) der vom Verpflichteten von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bezogenen Pensionseinkünfte und dessen Anspruch auf ein monatliches Ausgedinge gegenüber s... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit seinem Beschluss vom 14. Juni 2010 die mit Beschluss vom 29. März 2010 bewilligte Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO gemäß § 54e Abs 1 Z 2 EO ein. Dem Rekurs des Betreibenden dagegen wurde nicht Folge gegeben. Einen Antrag des Betreibenden auf Berichtigung der Exekutionsbewilligung wies das Erstgericht mit Beschluss vom 5. August 2010 ab. Auch dem dagegen vom Betreibenden erhobenen Rekurs wurde nicht Folge gegeben. Das Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte im Rahmen der Räumungs- und Fahrnisexekution gegen die Verpflichtete von dieser zu ersetzende Verwahrungs- und Verkaufskosten in Höhe von 7.957,10 EUR. Den gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs des Masseverwalters der Verpflichteten wies das Rekursgericht mangels Rechtsmittellegitimation des Rekurswerbers zurück. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Masseverwalters ist nicht zulässig und verspätet. Die Revisio... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete über Antrag des Klägers die Beklagte mittels einstweiliger Verfügung zur Leistung einstweiligen Unterhalts. Diese einstweilige Verfügung erwuchs nach Zurückweisung des Revisionsrekurses mit Beschluss vom 12. Mai 2009, AZ 4 Ob 49/09y, sowie Zurückweisung des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung, letztlich mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 16. Dezember 2009, AZ 4 Ob 183/09d, in Rechtskraft. Mit Beschluss vom 21. September 20... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. März 2007 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 500.000 EUR sA ua die Zwangsversteigerung einer den Verpflichteten je zur Hälfte gehörigen, näher bezeichneten Liegenschaft. In der Versteigerungstagsatzung vom 21. April 2010 - von deren Termin beide Verpflichteten ebenso wie die Masseverwalterin als gesetzliche Vertreterin der Erstverpflichtenten ordnungsgemäß verständigt wurden, jed... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies ein Überbot des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers zurück. Das Rekursgericht gab mit dem angefochtenen Beschluss dessen Rekurs gegen die erstinstanzliche Entscheidung nicht Folge (Punkt 2.) und wies eine weitere Rekursschrift zurück (Punkt 1.). Zu Punkt 2. sprach es aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei, zu Punkt 1. dagegen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die Zustellung der Beschlussausfertigung an den dem ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wiener Neustadt vom 21. Februar 2008 wurde der Betreibenden wider den Verpflichteten zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 749,44 EUR sA die Zwangsversteigerung der im Eigentum des Verpflichteten stehenden Anteile an einer näher bezeichneten Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 2 bewilligt. Mit Beschluss vom 8. Jänner 2009 wurden diese Anteile der Ersteherin um das Meistbot von 57.5... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichts, mit dem dieses den Antrag der betreibenden Partei, ihr zur Hereinbringung einer näher bezeichneten Forderung von 52.198,29 EUR sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten zu bewilligen, abwies. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Es erachtete den Revisionsrekurs wegen einer gebotenen Analogie zu § 126 Abs 2 GBG t... mehr lesen...
Begründung: In dem zwei Liegenschaften des Verpflichteten betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren stellte das Exekutionsgericht mit Beschluss vom 4. November 2008 (ON 57) die Versteigerungsbedingungen fest und sprach zum einen aus, dass die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen anzuwenden seien, und zum anderen, dass die bebaute Liegenschaft vor der anderen Liegenschaft ausgeboten werde; dies im Hinblick auf § 27 Abs 1 und § 41 Abs 2 EO. Den Rekurs der geschiedenen Ehefrau des V... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Zu C-LNR 1a und C-LNR 2a sind die Dienstbarkeiten der Führung bzw Duldung von Hochspannungsleitungen einverleibt. Zu C-LNR 3a ist zugunsten der Revisionsrekurswerberin und Bestandnehmerin ein Bestandrecht bis 31. März 2048, zu C-LNR 4a ebenfalls zugunsten der Revisionsrekurswerberin die Anmerkung der Vorauszahlung des Bestandzinses von 3,5 Mio EUR bis 31. März 2048 ei... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen die Verpflichtete wurde die Liegenschaft EZ 795 GB ***** um das Meistbot von 200.000 EUR einem Meistbietenden und die Liegenschaft EZ 39 GB ***** um das Meistbot von 128.000 EUR einem anderen Meistbietenden zugeschlagen. 1. Zur Liegenschaft EZ 795 GB ***** In Ansehung dieser Liegenschaft stellte eine GesmbH (im Folgenden: „Gesellschaft") vertreten durch ihren Geschäftsführer Martin S***** (den Gatten der Verpflichteten) am 30. Apr... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht zur Hereinbringung von 50.000 EUR sA der betreibenden Partei bewilligte Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Rekurs hatte eine Verbotsberechtigte erhoben, zu deren Gunsten mit einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO ein Belastungs- und Veräußerungsverbot auf der Liegenschaft des Verpflichteten angemerkt worden war. Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht zur... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Abweisung ihres Aufschiebungsantrags (bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von der verpflichteten Partei eingebrachte Oppositionsklage) nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Der Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Abweisung ih... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 25. März 2004 hat es die verpflichtete Partei im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, eine weltweite Spitzenstellung zu behaupten, insbesondere in Form der Verwendung eines Slogans mit den Wortbestandteilen „Weltbestes Wasserbett" oder ähnlicher Begriffe zur Behauptung einer Spitzenstellung. Zu 1): Das Rekursgericht gab dem ausschließlich gegen die Höhe der verhängten Geldstrafe geri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte über Antrag der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von 6.521,69 EUR sA. Infolge Teilzahlung schränkte die betreibende Partei die Exekution auf 1.957,31 EUR sA ein (Einschränkungsbeschluss des Erstgerichts vom 13. Jänner 2006). Am 30. Jänner 2006 stellte das Erstgericht gemäß § 54e Abs 1 Z 2 EO die Exekution unter Aufhebung aller vollzogenen Exekutionsakte über Einspruch der verpflichteten... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 16. Juni 2003 verpflichtete sich die nunmehr verpflichtete Partei gegenüber der nunmehr betreibenden Partei zur Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen sowie zur Beseitigung bestimmt gestalteten Werbematerials und dessen Rückforderung von Ärzten oder Apothekern. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieses Vergleichs die Unterlassungsexekution und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe; weiters bewilligte e... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Rekursen der Verpflichteten gegen Beschlüsse des Erstgerichts, womit dieses einem Rekurs des Betreibenden gegen die Einstellung des Exekutionsverfahrens Folge gegeben und den angefochtenen Einstellungsbeschluss aufgehoben und dem Betreibenden Rekurskosten als weitere Exekutionskosten bestimmt, einen „Nichtigkeitsantrag" der Verpflichteten zurückgewiesen, ihren Einspruch gegen die Exekutionsbewilligung abgewiesen ... mehr lesen...
Begründung: Mit den bis auf das Datum und die Monatsangabe bei der Vereinszeitung der verpflichteten Partei wortgleichen Strafanträgen vom 12. und 14. November 2003 (ON 28 und 29) begehrte die betreibende Partei die Verhängung einer neuerlichen „Beugestrafe" zur Erwirkung der bereits „in Exekution gezogenen" Gebote bzw Verbote. Als Verstöße machte sie einerseits Angebote von tierärztlichen Leistungen in der Vereinszeitung und andererseits Angaben und bildliche Darstellungen „im Ra... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte den Beschluss des High Court of Justice, Queen's Bench Division, Cambridge District Registry vom 4. November 2002, AZ CB029010, für in Österreich vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Gesellschaft mit Sitz in England zur Hereinbringung von 60.950,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Dem gegen diese Entscheidung gerichteten Rekurs der verpflichteten Partei gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluss nicht Folge. Es sprach aus, dass de... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende italienische Handelsgesellschaft beantragte die Vollstreckbarerklärung des Mahnbescheids des italienischen Landgerichts Velletri vom 17. Dezember 2002 (richtig 19. Dezember 2002) und aufgrund dieses Exekutionstitels zur Hereinbringung von 60.802,50 EUR sA die Bewilligung der Fahrnisexekution, der Exekution gemäß § 294 EO auf ein der verpflichteten Partei zustehendes Guthaben bei einer Bank sowie die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 4. Mai 2000 (ON 2) der betreibenden Partei auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die verpflichtete Verlassenschaft die zu gerichtlichem Protokoll beantragte Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 860.777,51 S = 62.555,14 EUR sA. Die Zustellung des Beschlusses für die Verpflichtete erfolgte an eine im Exekutionsantrag genannte "Zustellbevollmächtigte". Mit Beschluss vom 4. April 2003 ordnete das Erstgericht die neuer... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete gab zum Nachlass des am 1. August 1993 verstorbenen Vaters des als betreibende Partei bezeichneten Walter H***** (folgend: erbl. Sohn) eine unbedingte Erbserklärung ab. Über Antrag des erbl. Sohnes bewilligte das Verlassenschaftsgericht die Absonderung des Nachlasses und bestellte Dr. Alfred Kobzina zum Separationskurator. Mit Einantwortungsurkunde vom 8. Juni 1999 wurde der Nachlass der Verpflichteten eingeantwortet, die Nachlass-Separation blieb jed... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt wurde; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt wurde; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß Paragraph 78, EO, Paragraph 528, A... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 10.500 sA gegen des Erstverpflichteten und von S 7.500 gegen den Zweitverpflichteten die Fahrnisexekution bewilligt wurde. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der beim Erstgericht - ungeachtet erteilter Rechtsbelehrung - von der Mutter der... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem dieses der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Forderung von S 208.637,88 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaftshälfte des Verpflichteten bewilligt hatte. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der Verpflichtete bekämpft diese Entscheidung mit einer schriftlichen Eingabe, die er nach seinem Protokollarvorb... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des erkennenden Senates vom 16. Dezember 1998, 3 Ob 252/98z (= immolex 1999/98, 144 = wobl 1999/83, 180 [zust Call]) wurde der der betreibenden Partei im Versteigerungstermin erteilte Zuschlag aufgehoben und es wurden die näher bezeichneten Liegenschaftsanteile des Verpflichteten dem nunmehrigen Revisionsrekurswerber als Überbieter um das Überbot von S 239.908 aufgrund der Versteigerungsbedingungen zugeschlagen. Bereits gleichzeitig mit seinem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Exekutionsantrag der betreibenden Parteien abgewiesen wurde, zur Gänze bestätigt. Der Revisionsrekurs gegen diesen Beschluß ist nach § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Entgegen der Ansicht der Revisionsrekurswerber stellt § 528 ZPO eine allgemeine Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses dar und gilt daher auch im Exekutionsv... mehr lesen...