Begründung: Mit Beschluß vom 5. Juni 1987 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund eines Vergleiches des Bezirksgerichtes Salzburg die Exekution. Das Rekursgericht gab einem vom Verpflichteten dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Der Verpflichtete erhob gegen die Exekutionsbewilligung Einwendungen und verband damit den Antrag, die Exekution ohne Auferlegung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von ihm eingebrachte Klage aufzu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24. Juli 1987 (ON 16) hob das Erstgericht die auf Antrag der gefährdeten Parteien vor Einleitung des Prozesses erlassene einstweilige Verfügung vom 14. Mai 1987 (ON 5) mit der
Begründung: auf, daß die gefährdeten Parteien die Erhebung der Klage nicht innerhalb der ihnen gesetzten Frist nachgewiesen hätten. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung (ON 25). Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem rechtsfreundlichen Vertreter der Gegnerin der... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 15. April 1988 begehrten die drei mj. Kinder die Gewährung vorläufigen Unterhalts von je 1.450 S durch ihren ehelichen Vater Ernst Johann K*** gemäß § 382 a EO. Das Erstgericht bewilligte den drei Kindern einen vorläufigen Unterhalt von monatlich 1.450 S je Kind, wobei es diese einstweilige Verfügung mit der Dauer des anhängigen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens begrenzte. Das Gericht zweiter Instanz gab dem vom ehelichen Vater gegen diese einstweilige Ve... mehr lesen...
Begründung: Bei der Versteigerung von Schweinen, die das Erstgericht zugunsten mehrerer betreibender Gläubiger durchführte, wurde ein Meistbot von insgesamt S 41.595,-- erzielt. Die Rekurswerberin, die nicht zu den betreibenden Gläubigern zählt und die zur Verteilungstagsatzung nicht geladen wurde, meldete eine Forderung von S 6,182.740,40 an und beantragte die Zuweisung des Meistbots im Rang vor den betreibenden Gläubigern. Sie brachte vor, daß die verkauften Schweine Zubehör ein... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der Forderung von S 66.000,-- sA die Exekution durch Zwangsverwaltung. Der Verpflichtete erhob gegen diese Exekutionsbewilligung Rekurs, dem das Rekursgericht nicht Folge gab. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Beschluß des Rekursgerichtes erhob der Verpflichtete ein als "außerordentlicher Oberrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, welches das ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 668 KG Margarethen mit dem Mietwohnhaus Kohlgasse 42 in 1050 Wien wurde am 2. April 1987 der Ersteherin R*** Gesellschaft mbH zugeschlagen. In der Meistbotsverteilungstagsatzung am 22. Oktober 1987 gab der Rechtsanwalt der Gläubigerin E*** Ö*** S***ank die Erklärung ab, für den Fall der Gesamtzuweisung des Meistbots an diese Bank könne die Anmerkung der Abtretung der Hauptmietzinse gelöscht werden. Diese mit TZ 6803/1980 bewilligte Anmerkung (siehe ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei, ihr zur Hereinbringung mehrer Kostenforderungen von insgesamt 131.914,28 S sA die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht bewilligte die beantragte Exekution zur Hereinbringung der Forderung von 18.148,88 S sA, bestätigte die Abweisung des Mehrbegehrens, bestimmte die Kosten des Exekutionsantrages mit 4.134,- S und sprach aus, daß der Revisionsrekurs gegen den bestät... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der betreibenden Bank wurde am 13.Oktober 1986 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 53.422,-- die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame des Verpflichteten befindlichen beweglichen Sachen bewilligt. Erst bei dem auf Antrag der betreibenden Partei angeordneten dritten Vollzugsversuch ist beim Verpflichteten am 1. Juli 1987 der Personenkraftwagen VW Golf Synchro Baujahr 1986 Kennzeichen V 134.978 gepfändet wo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter) zur Sicherung des Anspruchs der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden: Klägerin) auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse mit einstweiliger Verfügung vom 22.7.1987 (ON 24) auf, den aus dem Kaufvertrag vom 23.4.1987, abgeschlossen zwischen dem Beklagten und Barbara W*** über den Hälfteanteil des Beklagten an der Liegenschaft EZ 215 KG Werf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 23.255,01 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderungen, die der verpflichteten Partei angeblich die R*** Ö*** - "Bundesministerium für Bauten und Technik" - aus Leistungen für bestimmte Schulbauten zustünden, und trug der Drittschuldnerin antragsgemäß auf, sich gemäß dem § 301 EO binnen vierzehn Tagen zu äußern. Das Rekursgericht wies den Rek... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde im Verfahren E 115/86 gegen den Rekurswerber zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 5 Mio die Zwangsversteigerung von Liegenschaften bewilligt. Mit seinen gemäß § 36 EO erhobenen Einwendungen behauptete der Verpflichtete, die betreibende Partei habe auf die Exekution verzichtet, und stellte den Antrag, die Exekution ohne Erlag einer Sicherheitsleistung aufzuschieben, weil ihm ohne die Aufschiebung ein schwer zu ersetzende... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung einer im Eigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaft unter Hinweis auf ein eingetragenes Belastungs- und Veräußerungsverbot ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß. Gegen diesen Beschluß erhebt die betreibende Partei ein als außerordentlicher Revisionsrekurs bezeichnetes Rechtsmittel, in dem ua auf die Entscheidung des verstärkten Senates 3 Ob 130/86 (EvBl 1987/154 = JBl 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch für Beschlüsse nach § 237 EO sind gemäß § 78 EO die allgemeinen Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses anzuwenden (Heller-Berger-Stix 1613). Gemäß den §§ 526 Abs. 3 (iVm § 500 Abs. 3), 527 Abs. 1 und 528 Abs. 2 ZPO sind daher die erforderlichen Aussprüche über den Wert des Beschwerdegegenstandes und die Zulässigkeit des Revisionsrekurses zu treffen. Da es jetzt nur mehr um die Frage geht, ob ein Bestand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei, ihr zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 176.210 S sA die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab einem gegen den Beschluß des Erstgerichtes gerichteten Rekurs der betreibenden Partei nicht Folge. Der gegen den Beschluß des Rekursgerichtes erhobene "außerordentliche" Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist unzulässig. Rechtlich... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 11.600 S und eines laufenden Unterhaltes von 1.000 S monatlich seit 1.6.1986 die Exekution. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß, unterließ jedoch ohne
Begründung: einen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses. Rechtliche Beurteilung Dieser Ausspruch ist aber gemäß § 78 EO iVm mit den §§ 526 Ab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte zur Hereinbringung von S 449.711,-- sA ua die Exekution durch Pfändung des Guthabens der beiden verpflichteten Parteien aus Konten bei der Rekurswerberin im Betrag von S 500.000,-- mehr oder weniger. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte infolge Rekurses der Drittschuldnerin diesen Beschluß. Einen von ihr erhobenen Revisionsrekurs wies das Gericht zweiter Instanz als Durchlaufgericht gemäß § 528 Abs.1 Z 1 ZPO als unzulässig zurück. Der gegen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der beklagten und gefährdeten Partei, ihr mit einstweiliger Verfügung einen einstweiligen Unterhalt von S 3.000 monatlich zuzusprechen, mit der
Begründung: ab, der Unterhaltsanspruch sei gemäß § 94 Abs.2 ABGB verwirkt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs teilweise Folge und änderte die Entscheidung des Erstgerichtes dahin ab, daß ein einstweiliger Unterhalt von S 2.000 monatlich zuerkannt wurde. Der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei b... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung vollstreckbarer Geldforderungen mehrerer Gläubiger wurde die Zwangsversteigerung unter anderem der Liegenschaft EZ 185 II KG Kirchberg bewilligt. Diese Liegenschaft wurde bei der öffentlichen Versteigerung am 12. Dezember 1984 der Meistbietenden S*** F*** und G*** Gesellschaft mbH um das Meistbot von S 3,000.000,-- zugeschlagen. Auf Antrag der Ersteherin bewilligte das Erstgericht die einstweilige Verwaltung der Liegenschaft (Beschluß vom 8. Jänner 1... mehr lesen...
Begründung: Wenige Tage vor dem Versteigerungstermin am 19.2.1986 langten beim Erstgericht a) ein Antrag der Buchberechtigten Karl L*** sen., Hedwig L*** und Andreas L*** auf Neudurchführung der Schätzung und b) ein Antrag des weiteren Buchberechtigten mj. Thomas L***, vertreten durch seinen Vater Karl L*** sen., auf Zustellung aller im Versteigerungsverfahren ergangener Schriftstücke an einen zu bestellenden Kollisionskurator, Nichtigerklärung des bisherigen Verfahrens, hilfsweis... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 27. Oktober 1986, ON 18, hat das Erstgericht zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Partei auf Übertragung des Eigentumsrechtes an einem Liegenschaftsanteil dem Gegner der gefährdeten Partei verboten, diesen Liegenschaftsanteil zu veräußern oder zu belasten. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Rechtliche Beurteilung Der von der Gegnerin der gefährdeten Partei dagegen erhobene "außerordentliche" ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Wert des betriebenen Anspruches im sog. Zulassungsbereich liegt, ist gemäß § 526 Abs. 3 ZPO iVm § 500 Abs. 3 ZPO, welche Bestimmungen gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren anzuwenden sind, auszusprechen, ob der Revisionsrekurs zulässig ist. Die Bestimmung des § 83 Abs. 3 EO schafft nur eine Ausnahme der Rechtsmittelbeschränkung nach § 528 Abs. 1 Z 1 ZPO. Selbst soweit der erstrichterliche Beschluß durch die Entsch... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 700.000 DM wurden die Pfändung und der Verkauf des Geschäftsanteiles des Verpflichteten von 38 Mio S an der K*** Gesellschaft mbH bewilligt. An der Tagsatzung zur Verhandlung über die Art der Verwertung nahm diese Gesellschaft teil und brachte vor, der gepfändete Geschäftsanteil sei an Renate H*** übertragen worden. Der Verpflichtete schloß sich diesen Ausführungen an. Unter Berufung auf diesen Sachverhalt wurde der Antrag gestellt, die Exekution... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs des Verpflichteten gegen die Abweisung seines wiederholten Antrages, die Exekution wegen einer Oppositionsklage aufzuschieben, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Da in der Exekutionsordnung diesbezüglich nichts anderes angeordnet ist, ist nach ihrem § 78 der § 528 Abs.1 Z 1 ZPO anzuwenden, nach dem Rekurse gegen bestätigende Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz unzulässig sind. Diese Anfechtungsb... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes ON 28 wurde der Schätzwert des gepfändeten Geschäftsanteiles mit 25.000 S festgesetzt und der Verkauf durch Versteigerung bewilligt, wobei der Verkauf nur vorgenommen werde, falls der Anteil nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung der Gesellschaft durch einen von ihr zugelassenen Käufer übernommen werde. Mit Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz ON 34 wurde dieser Beschluß voll bestätigt. Den dagegen erhobenen "außerordentlich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 25.8.1982 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung der führenden betreibenden Partei die Zwangsversteigerung unter anderem der 10/422 und 74/422 mit Wohnungseigentum verbundenen Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 3064 KG Hötting mit den Grundstücken 279/1, 279/6 und 279/8 und verfügte die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens im Grundbuch. Diese Anordnung wurde am 7.9.1982 im Range der TZ 6788/82 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 20. März 1986 eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung der dem Verpflichteten als Dienstnehmer gegen den Drittschuldner Bundesministerium für Landesverteidigung angeblich zustehenden Bezüge mit der
Begründung: ab, daß es der betreibenden Partei diese Exekution (nach § 294 a EO in der damals geltenden Fassung) schon mit dem (noch wirksamen) Beschluß vom 5. Dezember 1985 zu 19 E 14.125/85 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. April 1984 bewilligte das Erstgericht auf Grund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 4. Juli 1980, GZ 13 Cg 127/80-1, den betreibenden Parteien zur Hereinbringung ihrer Geldforderung von S 530.000,- samt 6 % Zinsen seit dem 6. Juli 1977 und der Kosten die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten zustehenden Mietrechte. Nach der Einvernehmung des Verpflichteten und des Vermieters entschied das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Am 18. Juli 1985 wurde die je zur Hälfte im Eigentum der erst- und zweitverpflichteten Partei stehende Liegenschaft EZ 61 KG Mühlgraben öffentlich versteigert und dem Meistbietenden Josef B*** zugeschlagen. Die Zweitverpflichtete erhob gegen die Erteilung des Zuschlages Rekurs mit der
Begründung: , es seien zwei Bieter mit Unrecht zurückgewiesen worden. Das Gericht zweiter Instanz nahm im zweiten Rechtsgang auf Grund der durchgeführten Vernehmungen zwar als erwiesen an, ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der gerichtlichen Aufkündigung des Erstgerichtes vom 10. September 1985 wurde wider die verpflichtete Partei mit Beschluß vom 20. November 1985 die Exekution durch zwangsweise Räumung der aufgekündigten Wohnung bewilligt und der Räumungstermin für den 27. Februar 1986 festgesetzt. Infolge eines am 27. Jänner 1986 eingelangten Wiedereinsetzungsantrages der verpflichteten Partei wurde dieser gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...