Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien die Unterlassungsexekution bewilligt und über letztere aufgrund des Exekutionsantrages und von fünf weiteren Strafanträgen eine Gesamtgeldstrafe von je S 75.000 verhängt worden war. Rechtliche Beurteilung Der dagegen gerichtete, irrig als "außerordentlicher" bezeichnete Revisionsrekurs ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Masseverwalters, das Exekutionsverfahren für nichtig zu erklären und die am 20.Jänner 1992 rechtskräftig bewilligte Forderungsexekution einzustellen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Masseverwalters nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dennoch erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig, weil das Rekursgericht den angefochtenen erst... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Klagenfurt bewilligte am 23.Juli 1990 zu 26 Cg 116/87 auf Grund des Urteiles des Obersten Gerichtshofes vom 7. November zu 4 Ob 134,1012/89 die Exekution zur Erwirkung der aufgetragenen Rechnungslegung über den Verkauf von Bekleidungsstücken auf dem österreichischen Markt, die das Firmenschlagwort und die Standardmarke der betreibenden Partei "B*****" tragen und erteilte der verpflichteten Partei den Auftrag, binnen vier Wochen die vollständige Re... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die gerichtliche Veräußerung des zur Konkursmasse gehörenden mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Liegenschaftsanteiles. Das Erstgericht hatte als Exekutionsgericht einzuschreiten (§ 119 KO). Die Versteigerung war für den 3.Oktober 1991 anberaumt. Infolge des am 25.September 1991 überreichten Übernahmsantrages schob das Erstgericht nach Erlag der Sicherheit das Versteigerungsverfahren nach § 20... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innsbruck setzte mit dem Beschluß vom 21.September 1990, GZ 4 Nc 1752/88-76, die von der Gegnerin dem Enteigneten binnen vierzehn Tagen ab der Rechtskraft des Beschlusses zu entrichtende Entschädigung nach dem BStG mit S 65.064,77 fest. Dem Rekurs der Gegnerin gab das Rekursgericht mit Beschluß vom 19.April 1991, GZ 3b R 171/90-81, nicht Folge. Das Rekursgericht verhielt die Gegnerin zum Ersatz der Kosten des Rekursverfahrens von S 3.396,60. Es spr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 530.607,50 S sA die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Erstgerichtes erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsreku... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Fahrnisexekutionsverfahrens kündigte das Erstgericht am 24.September 1991 an, daß der Verkauf der Pfandgegenstände angeordnet werde, wenn nicht binnen sechs Wochen die volle Sicherheit erlegt werde, von deren Erlag eine Exekutionsaufschiebung abhängig gemacht worden war. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten gegen diese Verfügung nicht Folge und sprach aus, daß ein Rekurs gegen seine Entscheidung jedenfalls unzulässig sei. Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hofmann, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei mj.Martina S*****, vertreten durch die Mutter Marlies S*****, diese vertreten durch Dr.Michael Zsizsik, Rechtsanwalt in Bruck an der Mur, wider die verpflichtete Partei Raimund S*****, wegen 9.486... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der ausländischen betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderungen von US-$ 41.580 sA wider die verpflichtete Kommanditgesellschaft auf Grund des niederländischen Schiedsgerichtsurteiles vom 13.September 1990 die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten nicht Folge. Es sprach aus, daß der Revisionsrekurs zulässig sei, begründete den Ausspruch aber nur mit einem Hinweis auf § 83 Abs 3 EO. Das Rekursvorbring... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsmittelwerber betreibt zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von S 5.932,40 sA zu 5 E 4343/90 = 5 E 6194/89 des Exekutionsgerichtes Wien die Fahrnisexekution. Das Erstgericht verteilte am 9.Oktober 1990 den Nettoerlös für die am 16. Juli 1990 versteigerten Pfandgegenstände PZ 1 bis 3 von S 4.092 an mehrere betreibende Gläubiger. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Rechtsmittelwerbers gegen diesen Verteilungsbeschluß zurück, weil nach § 78 EO ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. Mai 1991, GZ E 5053/89-88, wies das Erstgericht die Anträge des Verpflichteten auf Aufschiebung des Zwangsversteigerungsverfahrens bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Aufhebung der erteilten Vollstreckbarkeitsbestätigung und auf Einstellung des Exekutionsverfahrens ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Verpflichteten nicht Folge. Mit Beschluß vom 14. Mai 1991, GZ E 5053/89-88, gewährte das Erstgericht dem Verpflichteten auf seinen Antr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung für die Zeit vom 1.5.1988 bis 30.9.1988 in der Höhe von 5.000 S und zur Sicherstellung der in der Zeit vom 1.10.1988 bis 30.9.1989 fällig werdenden Unterhaltsbeträge von 1.000 S monatlich die Fahrnisexekution. Der Verpflichtete stellte den Antrag auf Einstellung der Exekution, den er den Sinn nach darauf stützte, daß der betriebene Ansp... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Grund des "Urteils" des Schiedsgerichtes "neben" der Ungarischen Handelskammer in Budapest vom 5. Juni 1989 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von S 2,609.279,65 sA wider die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge, sprach aber nicht aus, ob der ordentliche Revisionsrekurs zulässig ist oder nicht. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Klägerin) begehrt die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter). Sie beantragte, ihm die Bezahlung eines vorläufigen Unterhaltes aufzutragen. Der Beklagte sprach sich gegen den Sicherungsantrag aus. Mit einstweiliger Verfügung vom 8.Mai 1989 trug das Erstgericht dem Beklagten auf, der Klägerin für Dezember 1988 einen vorläufigen Unterhalt von 5.617 S und ab 1.Jänner ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil (Sentenza) des Landesgerichtes Modena vom 12.5.1987 wurde der Verpflichtete in Person und als Inhaber der Firma O*** Strickwarenimport mit dem Sitz in Wien zur Zahlung von ital. Lira 8,000.000 und zum Ersatz der Prozeßkosten von ital. Lira 2,378.520 verurteilt. Aus diesem Urteil geht hervor, daß sich der Verpflichtete in den Prozeß durch die Bevollmächtigung des Dr. Alberto B*** eingelassen hat, der nach Bestreitung des Klagebegehrens und Antrag auf dessen A... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung vollstreckbarer Forderungen von S 23.500,-- sA und S 25.000,-- sA bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Gehaltsexekution. Der Bewilligungsbeschluß wurde dem Dienstgeber am 26.Mai 1988 zugestellt. Auf Antrag der betreibenden Partei wurde dem Drittschuldner die Hinterlegung der dem Verpflichteten zustehenden Forderungen auf das pfändbare Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Fälligkeit aufgetragen, weil mehrere angeblich Berechtigte die ge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der gefährdeten Partei, ihrem Gegner die Bezahlung eines vorläufigen Unterhaltes von monatlich S 4.800 ab 1.Juli 1988 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihr Scheidungs- und Unterhaltsbegehren aufzutragen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der gefährdeten Partei teilweise Folge, änderte den erstgerichtlichen Beschluß ab und trug dem Gegner der gefährdeten Partei auf, der gefährdeten Partei für die Monate Juli 1988 bis Februar 19... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Antrag der betreibenden Partei wider die verpflichtete Gesellschaft die Sicherstellungsexekution auf Grund des vom Erstgericht am 24. Feber 1989 erlassenen und am 1. März 1989 zugestellten Wechselzahlungsauftrages (§ 371 Z 2 EO). Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist unzulässig. Auch im Exekutionsverfahren gil... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellte das Urteilsbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, die Inanspruchnahme des Dokumentenakkreditivs der C***-B*** WIEN vom 3.Februar 1988, Akkreditivnummer AAI 8800253, in einem US-Dollar 288.932,98 übersteigenden Umfang zu unterlassen. Mit der Klage verband sie den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, daß der C***-B*** verboten werde, aus dem vorgenannten Dokumentenakkreditiv einen über US-Dollar 288.932,98 hinausgehenden Be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug der Rekurswerberin, für die auf der zu versteigernden Liegenschaft ein Pfandrecht einverleibt ist, zur Durchführung der von ihr beantragten neuerlichen Schätzung der Liegenschaft den Erlag eines Kostenvorschusses von 30.000 S auf. Das Rekursgericht wies den von der angeführten Pfandgläubigerin erhobenen Rekurs im wesentlichen mit der
Begründung: zurück, daß der erstgerichtliche Beschluß gemäß § 78 EO iVm § 332 Abs. 2 ZPO (und § 365 ZPO) nur hinsicht... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 22. Juni 1988, 2 C 19/88, wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, der betreibenden Partei ab 11. Februar 1988 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 2.500,-- zu zahlen. Mit Urteil des Zweitgerichtes vom 12. September 1988, 2 R 370-372/88, wurde das Urteil des Erstgerichtes bestätigt. Einen Ausspruch über die Zulässigkeit einer Revision traf das Berufungsgericht nicht. Am 4. Oktober 1988 beantragte die betreibende Partei beim Erstger... mehr lesen...
Begründung: Am 11. März 1988 wurde die Liegenschaft EZ540 GB Oggau dem Ersteher Heinz M*** um das Meistbot von S 1,523.000,-- zugeschlagen. Nach den Versteigerungsbedingungen sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot keine Lasten zu übernehmen, sondern er hat "alle übrigen" Dienstbarkeiten, Ausgedinge, Reallasten und pfandrechtlich sichergestellte Forderungen nur insoweit zu übernehmen, als sie nach der ihnen zukommenden Rangordnung in der Verteilungsmasse Deckung finden. U... mehr lesen...