Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Clara Nora B*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei brachte in ihrem Antrag auf Bewilligung der Forderungsexekution im Wesentlichen vor, über das Vermögen der verpflichteten Partei sei mit Beschluss vom 15. Juli 2002 der Konkurs eröffnet worden. Am 4. Juni 2003 habe der Masseverwalter dem Konkursgericht angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseforderungen nicht ausreiche. Am 11. Juli 2003 habe er beim Handelsgericht Wien eine Anfechtungsklage über 432.908,99 EUR gegen die betreibende Partei... mehr lesen...
Begründung: Beim Vollzug der gegen den Verpflichteten geführten Fahrnisexekution wurden am 26. August 2003 beim Verpflichteten 4.055 EUR in bar vorgefunden und in gerichtliche Verwahrung genommen. Infolge einer von ihm erhobenen, im ersten Rechtsgang in erster Instanz noch erfolglosen Vollzugsbeschwerde hob das Exekutionsgericht im zweiten Rechtsgang das Pfandrecht im Umfang von 274,58 EUR auf (ON 21). Dem eindeutig nur gegen die unterbliebene Aufhebung des Pfandrechts im darüber hi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache 1.) der klagenden und gefährdeten Partei M***** Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der weiteren klagenden Partei 2.) Primar Prof. Dr. Peter H*****, Arzt, beide *****, beide vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt ihr Räumungsbegehren zuletzt auf einen Mietzinsrückstand seit Jänner 2004. Eine Ausdehnung des Klagebegehrens um den nach ihrem Vorbringen aushaftenden Betrag nahm sie nicht vor. Der Beklagte bestritt den Mietzinsrückstand und machte als Gegenforderung Honorar für Architektenleistungen geltend. Das Erstgericht stellte mit Beschluss gemäß § 33 MRG fest, dass die monatlichen Mietzinse für den Zeitraum zwischen Jänner 2004 bis einschließlich Juli 2005 i... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 78 EO iVm §§ 528a, 510 Abs 3 ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraphen 528 a,, 510 Absatz 3, ZPO). Der Kläger ist Chefredakteur einer Tageszeitung, in der von ihm verfasste Kommentare und Glossen veröffentlicht wer... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin hat den Wirkstoff Omeprazol entwickelt. Sie ist Inhaberin des österreichischen Patents AT 374 471 sowie des zugehörigen Schutzzertifikats SZ 73/94, das ein - durch die Ansprüche näher gekennzeichnetes - Verfahren zur Herstellung von neuen 2-Pyridylalkyl-Sulfinyl-Benzimidazolen sowie von deren Hydraten, Stereoisomeren und Salzen schützt. Die Erstklägerin ist überdies Inhaberin des österreichischen Patents AT 389 995, angemeldet am 12. 4. 1979 und erteil... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L*****, gegen die beklagte Partei T***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, wegen Unterlassung und Veröffentlichung (St... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei stellte den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 315 EUR bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens zu verpflichten. Das Erstgericht wies dieses Begehren ab. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluss dahin ab, dass der Gegner der gefährdeten Partei verpflichtet wurde, der gefährdeten Partei bis zur Rec... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen den Verpflichteten Zwangsvollstreckung zweier Liegenschaften zur Hereinbringung von 581.382,76 EUR sA und (in Form des Beitritts zum führenden Verfahren) von Prozesskostenforderungen von 7.279,35 EUR und 4.550,39 EUR je sA. Im Verteilungsbeschluss wies das Exekutionsgericht den überwiegenden Teil der Meistbote (624.444,59 EUR) der betreibenden Partei und einen Meistbotsrest von 28.520,81 EUR dem Verpflichteten, jeweils zuzüglich der Fru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Rudolf T*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. Hans S*****, wegen Unterlassung, infolge des Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz änderte die erstgerichtliche Exekutionsbewilligung auf Zwangsversteigerung mehrerer Liegenschaftsanteile der Verpflichteten im antragsabweisenden Sinn ab (Punkt I. seines Beschlusses); mit Punkt II. verwies es die Verpflichtete in Ansehung ihres Rekurses gegen die Verweigerung der Aufschiebung der Exekution auf diese Entscheidung. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklärte es für nicht zulässig. Das Gericht zweiter Instanz änderte die erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung erging im Ablehnungsverfahren. Das Erstgericht hatte mit dem Beschluss ON 2 auf Grund der Anzeige ihrer „Verhinderung" durch beide Richter eines Bezirksgerichts die Rechtssache diesen abgenommen und „unter Aufrechterhaltung der Zuständigkeit" des Prozessgerichts, der gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts zugewiesen. Den Kläger hatte es mit seinem Ablehnungsantrag auf die... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bewilligte zur Hereinbringung der den Klägern mit einem Urteil erster Instanz zuerkannten Prozesskosten von 21.932,53 EUR sA sowie solcher auf Grund eines Berufungsurteils von 4.031,28 EUR sA in Abänderung der antragsabweisenden Entscheidung des Exekutionsgerichts die Exekution nach § 331 EO auf ein (obligatorisches) Wohnungsrecht. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte z... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3ZPO §526 Abs3EO §78EO §382fEO §402 Abs4JN §58 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382f EO wird die Schaffung einer zeitlich nicht exakt begrenzten Zahlungsverpflichtung - im Regelfall bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungs- oder Räumungsstreits - begehrt. Die Bewertung hat daher nach der zwingenden Vorschrift des § 58 Abs 1 JN zu erfolgen. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. 3. 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die gefährdete Partei als Klägerin (in der Folge immer: Klägerin) vom Gegner der gefährdeten Partei als Beklagten (in der Folge immer: Beklagter) die Räumung der vom Beklagten gemieteten Wohnung top 12 in ***** W***** und Zahlung von 1186,12 EUR. Der Klage liegt die Behauptung zugrunde, der Beklagte habe die Mietzinse für September 2004 und Oktober 2004 nicht zur Gänze bezahlt; die Mietzinse für Novemb... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) begehrt in der Hauptsache die Erlassung eines Urteils, mit dem der beklagten und gefährdenden Partei (im Folgenden: Beklagter) das planmäßige Abwerben von Kunden, die Aufstellung wahrheitswidriger Behauptungen über eine angebliche Auflösung ihrer Zweigstelle in J***** sowie das Entgegennehmen und Ausführen von Aufträgen abgeworbener Kunden verboten wird, sowie die Veröffentlichung dieser Entscheidung. Der Beklag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden auf Grund des vollstreckbaren Anerkenntnisurteils des BGZ Graz vom 2. Juli 2004 - unter Abweisung eines Teils des Zinsenbegehrens - die Forderungsexekution zur Hereinbringung von 27.327,36 EUR sA. Das Rekursgericht bestätigte die Exekutionsbewilligung in Ansehung eines Teilbetrags von 12.077,42 EUR sA, betreffend einen Teilbetrag von 12.882,58 EUR sA wies es den Exekutionsantrag ab, im Übrigen - im Umfang eines Teilbetrags vo... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 20. 6. 2002 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung wurde zunächst nicht entzogen. Am 16. 9. 2002 fand die Prüfungstagsatzung statt. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 23. 9. 2002 wurde der Schuldnerin die Eigenverwaltung entzogen und RA Mag. Andrea Elsner, deren Kanzleisitz in Wien liegt, zur Masseverwalterin bestellt. Die am 1... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Grundstück der Klägerin ist die Belastung mit einem „Geh- und Fahrweg" zugunsten des Grundstücks der Beklagten verbüchert. Die Klägerin begehrt die Erklärung des teilweisen Erlöschens dieser Dienstbarkeit auf einer näher bezeichneten Teilfläche des dienenden Grundstücks sowie die Einwilligung der Beklagten zur Einverleibung der Teillöschung im Grundbuch. Hilfsweise wird die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich der Teilfläche „kein wie auch immer gearteter ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Erstgerichts, mit dem der Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Zwangsversteigerung eines einverleibten Fruchtgenussrechts abgewiesen wurde, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Der „außerordentliche Revisionsrekurs" der betreibenden Partei ist - wie bereits das Rekursgericht ausgesprochen hat - gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 EO jedenfalls unzulässig. Dieser Rech... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führte zur Durchsetzung eines mit einer (nicht rechtskräftigen) einstweiligen Verfügung gegen die vier verpflichteten Parteien erlassenen Verbots gegen diese Exekution nach § 355 EO. Über die Erstverpflichtete wurden bis einschließlich ON 181 zahlreiche Geldstrafen bis zur Höhe von 15.000 EUR, über den Drittverpflichteten bis einschließlich ON 143 solche bis 10.000 EUR verhängt. Die betreibende Partei führte zur Durchsetzung eines mit einer (nicht... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Reiseveranstalterin (= Gegnerin der gefährdeten Partei), die auch Pauschalreisen und Charterflüge anbietet, legt ihren Reiseverträgen die Allgemeinen Reisebedingungen der österreichischen Reisebüros aus dem Jahr 1992, die im Jahr 1994 an die neuen Bestimmungen des KSchG angepasst wurden (im Folgenden: ARB 1992 nF), mit geringen Abweichungen, die jedoch nicht die inkriminierte Klausel betreffen, zugrunde. Diese lautet wie folgt: „8. Änderungen des Vertrages... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung abwies, bewilligte der betreibenden Partei wider den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung von 3.197,60 EUR samt Zinsen aufgrund eines Vergleichs sowie von Exekutionskosten aus mehreren Titeln im Ausmaß zwischen 21,80 und 215,12 EUR (ON 1). Das Erstgericht, das den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der zwa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies am 3. 8. 2004 zu GZ 49 Msch 21/05-35 einen Fristsetzungsantrag des Antragstellers, der an das Oberlandesgericht Wien gerichtet war, als unzulässig zurück. Einem dagegen vom Antragsteller erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz mit Beschluss vom 12. Oktober 2004, GZ 40 R 293/04s-38 nicht Folge. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs gegen diese Entscheidung jedenfalls zufolge § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG unzulässig sei. Das E... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §500 Abs2 IIJ
Rechtssatz: Die für die Frage der Vollbestätigung geltenden Grundsätze sind auch für die Frage der Zusammenrechnung beim Ausspruch nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO, für den § 500 Abs 3 ZPO auch auf § 55 Abs 1 bis 3 JN verweist, maßgebend. Mehrere Entscheidungsteile müssen daher in einem so engen Zusammenhang stehen, dass sie voneinander nicht gesondert werden können und deshalb die Zulässigkeit ihrer Anfechtung nur einheit... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 16. Juni 2003 verpflichtete sich die nunmehr verpflichtete Partei gegenüber der nunmehr betreibenden Partei zur Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen sowie zur Beseitigung bestimmt gestalteten Werbematerials und dessen Rückforderung von Ärzten oder Apothekern. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieses Vergleichs die Unterlassungsexekution und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe; weiters bewilligte e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Czernich, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dipl. Ing. Elert B*****, vertreten durch Mag. Michael Köllner, Rechtsanwalt in München, und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 1330 ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf Paragraph 1330, ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Um eine Herkunftsvorstellung auszulösen, muss die nachgeahmte Werbung eigenartig sein und im Verkehr einen solchen Grad von Bekanntheit erlangt haben, dass man von einem Erinnerungsbild, von einem geistigen Fortleben der Werbung im Gedächtnis des Publikums, sprechen kann (4 Ob 143/00h = ÖBl 2001, 66 - Minamax mwN; RIS-Justiz RS0078278). Nur unter dieser Voraussetzung entsteht Verwechslungsgefahr, die ihrerseits wieder vorli... mehr lesen...