Begründung: Das Landesgericht Klagenfurt bewilligte am 23.Juli 1990 zu 26 Cg 116/87 auf Grund des Urteiles des Obersten Gerichtshofes vom 7. November zu 4 Ob 134,1012/89 die Exekution zur Erwirkung der aufgetragenen Rechnungslegung über den Verkauf von Bekleidungsstücken auf dem österreichischen Markt, die das Firmenschlagwort und die Standardmarke der betreibenden Partei "B*****" tragen und erteilte der verpflichteten Partei den Auftrag, binnen vier Wochen die vollständige Re... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte verkaufte ihr Grundstück in Wien 23, R*****gasse *****, der Helga P***** im Juni 1991. Die klagende Partei begehrt mit der Behauptung, diesen Verkauf vermittelt zu haben, von der Beklagten S 90.000,-- an Provision. Die Beklagte wendet unter anderem ein, die Klägerin habe keine verdienstliche Tätigkeit entwickelt und ihr zugesichert, daß ihre Tätigkeit kostenlos sein werde. Das Erstgericht wies den Antrag der Helga P***** auf Beitritt als Nebeninterve... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger haben sich unter der Bezeichnung "T & M Werbepartner" bzw "T & M" zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammengeschlossen und bringen seit 1988/1989 jährlich unter der Bezeichnung "Das Bunte Branchentelefonbuch" oder "Das Bunte Branchenbuch" Telefonbücher für Graz und die Obersteiermark heraus, welche - durch entgeltliche Werbeeinschaltungen finanziert - gratis an die in Betracht kommenden Haushalte abgegeben werden. Die Viertbekla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Maschinen, darunter seit dem Jahre 1976 eine "Vertikale Fräs- und Bohrvorrichtung" mit der internen Bezeichnung "E 3" und seit 1979 die Koordinaten-Fräs- und Bohrmaschine "FB-2", deren "Herzstück" die Vorrichtung "E 3" ist. Die Maschine "FB-2" kostet in Österreich derzeit üblicherweise knapp unter 44.000 S. Der Beklagte betreibt den Handel mit Maschinen und Werkzeugen. Auf der in der Zeit vom 8. bis 11.April 1992 im Messezentrum S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig, wenn der angefochtene erstrichterliche Beschluß zur Gänze bestätigt wurde. Dieser bereits in § 528 Abs 1 ZPO idF vor dem Verfahrenshilfegesetz, BGBl 1973/569, enthaltene Rechtsmittelausschluß ist auch hier zu beachten, weil über das Armenrecht bzw die Verfahrenshilfe für einen Zivilprozeß in einem den Vorschriften der ZPO unterliegenden Inzidenzverf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Marketingleiter des S***** Institutes Wien GmbH; in dieser Funktion betreut er in- und ausländische Kunden, Spitäler und Ärzte. Er unterhielt mehrere Jahre lang eine außereheliche Beziehung zur Beklagten, welche im gleichen Betrieb in Wien wie er beschäftigt war; er ist der Vater des am 26.11.1990 von der Beklagten geborenen Kindes. Kurz nach dessen Zeugung (März 1990) begann die Beziehung sich abzukühlen; der Kläger zog sich von der Beklagten zurück. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Endbeschluß vom 11. Juni 1992 wurde der Verpflichtete, dessen Ehe mit der betreibenden Gläubigerin aufrecht ist, verhalten, "sich jeder weiteren Störung zu enthalten und den vorigen Zustand durch Wiederherstellung der Stromzufuhr bzw. durch Veranlassung der Wiederherstellung der Stromzufuhr wiederherzustellen". Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieses Endbeschlusses die Exekution nach § 353 EO. Das Rekursgericht wies den Exekutionsa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den betreibenden Parteien auf Grund des Urteils des Amtsgerichtes in Sremska Mitrovica (Jugoslawien) vom 28.5.1990, GZ P 676/90, gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von "Dinar 16.800/Unterhalt vom 1.12.1989 bis 1.3.1992/Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Rechtskraft 9/90 = 100 Dinar/öS 147, entspricht öS 24.696" die Gehaltsexekution. Das Gericht zweiter Instanz änderte in teilweiser Stattgebung des dag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm den Anspruch der gefährdeten Partei auf Zahlung des Betrages von S 123,477.303,80 samt Anhang gegen sämtliche Antragsgegner sowie die Gefährdungsvoraussetzungen nach § 379 Abs 2 EO als bescheinigt an. Es erließ daher zwar gegen sämtliche Antragsgegner einstweilige Verfügungen, wies aber einzelne Mehrbegehren ab. Soweit dies für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung ist, handelt es sich um folgende Aussprüche der Vorinstanzen: Das Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Über den Gemeinschuldner, der zuletzt in Wien wohnhaft war und sich derzeit in Haft befindet, wurde zu 4 S 31/92 des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet. Das Konkursgericht nahm aufgrund des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 19.11.1991, 22 Vr 974/88, die Forderung des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen der Josef Schönenberger GmbH sowie die Schadenersatzansprüche etlicher Kreditinstitute, ua ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über den Verpflichteten im Zug einer Exekution zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung eine Geldstrafe in der Höhe von 10.000 S und drohte ihm unter Bestimmung einer Frist von drei Wochen für die Vornahme der Handlung die Verhängung einer Geldstrafe von 30.000 S an. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten gegen diesen Beschluß des Erstgerichtes erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzuläs... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht Salzburg eingebrachten Klage begehren die Kläger die Zustimmung der Beklagten zur Erstellung eines grundbuchsfähigen Teilungsplanes womit die zwischen der Mappengrenze des Grundstückes 324/4, EZ 87, Gb 57015 M*****, Bezirksgericht M***** und der hievon südlich zum Grundstück 324/7, EZ 103, Gb 57015 M*****, Bezirksgericht M***** hin gelegenen Naturgrenze, gebildet aus einer mit einem Grenzzaun versehenen Steinmauer, gelegene Grundfläche im A... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die gerichtliche Veräußerung des zur Konkursmasse gehörenden mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Liegenschaftsanteiles. Das Erstgericht hatte als Exekutionsgericht einzuschreiten (§ 119 KO). Die Versteigerung war für den 3.Oktober 1991 anberaumt. Infolge des am 25.September 1991 überreichten Übernahmsantrages schob das Erstgericht nach Erlag der Sicherheit das Versteigerungsverfahren nach § 20... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innsbruck setzte mit dem Beschluß vom 21.September 1990, GZ 4 Nc 1752/88-76, die von der Gegnerin dem Enteigneten binnen vierzehn Tagen ab der Rechtskraft des Beschlusses zu entrichtende Entschädigung nach dem BStG mit S 65.064,77 fest. Dem Rekurs der Gegnerin gab das Rekursgericht mit Beschluß vom 19.April 1991, GZ 3b R 171/90-81, nicht Folge. Das Rekursgericht verhielt die Gegnerin zum Ersatz der Kosten des Rekursverfahrens von S 3.396,60. Es spr... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §78ZPO §528 Abs2 Z2 KZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Hat die zweite Instanz nicht die Zurückweisung eines Exekutionsantrages, sondern den Beschluß des Erstgerichtes, womit ein Exekutionsantrag nach inhaltlicher Prüfung des Exekutionsanspruches auf Grund eines unbestimmten Titels abgewiesen wurde bestätigt, dann kommt auch eine sinngemäße Anwendung des § 528 Abs 2 Z 2 letzter Halbsatz ZPO nicht in Betracht. E... mehr lesen...
Begründung: In dem gerichtlichen Vergleich des Bezirksgerichtes Amstetten vom 26. April 1991 zu AZ C 456/90 wurde unter anderem festgehalten: "Der Beklagte verpflichtet sich, zu Handen des Klagevertreters binnen vierzehn Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleiches die auf dem Korrespondenzweg bekanntzugebenden tarifmäßigen Kosten der Verfahren C 270/90, C 1098/90 und C 1247/90 zu bezahlen". Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund dieses Titels zur Hereinbringung einer... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 530.607,50 S sA die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Erstgerichtes erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsreku... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §521a Abs1
Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung gehört nicht zu den Rekursen, die in dem gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren für die Zulässigkeit der Rekursbeantwortung allein in Betracht kommenden § 521a Abs 1 ZPO aufgezählt sind. Entscheidungstexte 3 Ob 128/91 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 3 Ob 128/91 ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hatte die Exekutionskraft des am 1.Dezember 1986 errichteten Notariatsaktes mittels Klage gegen die betreibende Bank bestritten. Sie war in diesem Rechtsstreit in erster und zweiter Instanz unterlegen. Das Erstgericht trug ihr den Ersatz der Prozeßkosten von S 317.618,10 an die obsiegende Bank auf, das Berufungsgericht verhielt sie zum Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens von S 63.340,20. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes hatte die Verpflicht... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete und seine Ehefrau sind Eigentümer von verbundenen Anteilen an einem Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum an einer Wohnung verbunden ist. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit einem rechtskräftig gewordenen Beschluß auf Grund eines Wechselzahlungsauftrags, gegen den Einwendungen erhoben wurden, zur Sicherung der Forderung von 3,350.000 S sA die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechts auf dem Anteil des Verpflich... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Fahrnisexekutionsverfahrens kündigte das Erstgericht am 24.September 1991 an, daß der Verkauf der Pfandgegenstände angeordnet werde, wenn nicht binnen sechs Wochen die volle Sicherheit erlegt werde, von deren Erlag eine Exekutionsaufschiebung abhängig gemacht worden war. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten gegen diese Verfügung nicht Folge und sprach aus, daß ein Rekurs gegen seine Entscheidung jedenfalls unzulässig sei. Rech... mehr lesen...
Begründung: In einem Zwangsversteigerungsverfahren verkaufte der Ersteher einen Teil der ihm zugeschlagenen Grundstücke an dritte Personen. Das als Exekutionsgericht einschreitende Erstgericht bewilligte in gesonderten Beschlüssen zum Teil zunächst die Vormerkung des Eigentumsrechtes der Käufer an den gekauften Grundstücken und in der Folge die Anmerkung der Rechtfertigung der Vormerkung und in einem Fall die Vormerkung und in einem weiteren Fall die Einverleibung des Eigentumsrecht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hofmann, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei mj.Martina S*****, vertreten durch die Mutter Marlies S*****, diese vertreten durch Dr.Michael Zsizsik, Rechtsanwalt in Bruck an der Mur, wider die verpflichtete Partei Raimund S*****, wegen 9.486... mehr lesen...
Norm: EO §78KO §171ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Wohl bezeichnet der JAB (991 BlgNR 17.GP zu § 528 ZPO) die in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO idF der WGN 1989 von der Unanfechtbarkeit ausgenommenen Beschlüsse als jene, "durch die der Rechtsschutzanspruch überhaupt verneint wird"; er meint damit aber - wie die folgenden Ausführungen unmissverständlich erkennen lassen - nur formalrechtlich begründete Klagezurückweisungen. Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 17.10.1969 die Ehe geschlossen. Nachdem der Mann die Scheidung der Ehe wegen schwerer Eheverfehlungen der Frau begehrt hatte, erhob die Frau ihrerseits mit der Behauptung, daß den Mann das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe, Widerklage auf Scheidung; damit verband sie das Begehren, den Mann schuldig zu erkennen, ihr vom Klagetag an (4.12.1989) monatlich im voraus einen Unterhaltsbetrag von je S 7000 zu zahlen, und z... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.9.1990 hat das Erstgericht über Antrag der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von DM 400.000,-- sA auf Grund eines vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien geschlossenen Vergleiches wider den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung eines dem Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin T***** Bank AG *****, zustehenden Herausgabeanspruches auf ein näher bezeichnetes Sparbuch und Überweisung des gepfändeten Herausga... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "CH*****" Ch*****gesellschaft, ***** vertreten durch Dr. Ralph Mitsche ua Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) B***** HANDELSGESELLSCHAFT mbH, ***** vertreten durch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Gertrud K*****, vertreten durch Dr. Hans Mayr und Dr. Klaus Gürtler, Rechtsanwälte in Hall i. T., wider den Gegner der gefährdeten Partei Dr. Friedebert K*****, vertreten durch Dr. Klaus Nuener, Rech... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und N***** Zeitung". Die Zweitklägerin ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung", die Drittklägerin Medieninhaberin der den Tageszeitungen "N***** Zeitung" und K*****" beigeschlossenen Programmbeilage "F*****woche". Die Viertklägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "B*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****". Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens sind nur noch na... mehr lesen...