Norm: AEUV Lissabon Art267EO §78MRG §34aZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Von der Regelung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nimmt die EO nur in den Fällen des § 83 Abs 3 EO, § 239 Abs 3 EO und § 402 Abs 1 letzter Satz EO Abstand. In allen anderen Fällen ist im Exekutionsverfahren ein weiterer Rechtszug gegen die zur Gänze bestätigende Rekursentscheidung unzulässig, daher auch im Verfahren zur Entscheidung über den Antrag auf Aufschiebung der Exekution nach... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 AZPO §528 K
Rechtssatz: Wurden Verfahrensmängel 1. Instanz im Rekurs nicht gerügt, kann die Mangelhaftigkeit des Verfahrens 1. Instanz im Revisionsrekurs nicht mehr geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 169/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 169/93 10 ObS 220/97v Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §889ABGB §891EO §78EO §370JN §55ZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Im Sicherungsexekutionsverfahren gilt zufolge dem § 78 EO die Vorschrift des § 528 Abs. 2 Z 1 ZPO (hier: Zuspruch von Kosten ohne Hinweis auf eine Gesamthandforderung; es muß sich daher iSd § 889 ABGB jeder der mehreren Berechtigten mit dem ihm gebührenden Kopfteil begnügen, eine Zusammenrechnung der einzelnen Kostenersatzforderungen nicht stattfindet, weil die Voraussetz... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C1aAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d8EO §78EO §350GBG §33GBG §126 Abs2ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Seit der WGN 1989 sind die Vorschriften des § 78 EO und des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie auf Grund ihres nunmehr überschießend gewordenen Wortlautes auf Exekutionsführungen nach § 350 EO nicht mehr anzuwenden sind. Die dadurch entstandene Lücke ist durch analoge Anwendu... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 K
Rechtssatz: Bewilligt das Erstgericht gegenüber den Antrag ein Minus - und weist es daher - wenn auch nicht ausdrücklich - den darüber hinausgehenden Teil des Begehrens ab, und bestätigt das Rekursgericht die Abweisung nunmehr ausdrücklich, ist der Revisionsrekurs gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs. 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 64/93 Entsc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 30.Oktober 1992 das Meistbot für die versteigerte Liegenschaftshälfte der Verpflichteten und bewilligte mit Beschluß vom 24.November 1992 auf Antrag der Ersteher die bücherliche Einverleibung ihres mit dem Zuschlag erworbenen Eigentumsrechtes sowie Löschungen im Grundbuch nach § 237 Abs 1 und Abs 3 EO. Das Rekursgericht wies den verspätet erhobenen Rekurs der Verpflichteten gegen den Meistbotsverteilungsbeschluß zurück (I)... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Masseverwalters, das Exekutionsverfahren für nichtig zu erklären und die am 20.Jänner 1992 rechtskräftig bewilligte Forderungsexekution einzustellen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Masseverwalters nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dennoch erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig, weil das Rekursgericht den angefochtenen erst... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 AZPO §528 K
Rechtssatz: Der außerordentliche Revisionsrekurs ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig, wenn das Rekursgericht zur
Begründung: seiner eintsweiligen Verfügung einen Umstand heranzieht, auf den die Klägerin ihren Exentualsicherungsantrag nicht gestützt hat und mit dem ein Verbot im Sinne des Eventualantrages auch nicht begründet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Inseratenzeitschrift "Fundgrube", welche in verschiedenen Regionalausgaben, darunter auch für das Bundesland Kärnten, erscheint. Die Beklagte ist die Verlegerin und Herausgeberin der Inseratenzeitschrift "PM-Privatmarkt". Beide - gegen Entgelt abgegebenen - Zeitschriften enthalten unentgeltlich eingeschaltete Privatanzeigen. Die Nr. 6/92 der Zeitschrift "PM-Privatmarkt" enthielt auf der Titelseite die Ankündigu... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §393 Abs1EO §402 BZPO §41 A2ZPO §50ASGG §58 Abs1
Rechtssatz: Wann und in welchem Verfahren der hier geregelte Kostenersatzanspruch geltend zu machen ist, wird in der EO nicht bestimmt. Grundsätzlich kommt auch ein Zuspruch im Provisorialverfahren in Betracht, weil die §§ 41, 50 ZPO gemäß §§ 78, 402 EO auch im Provisorialverfahren anzuwenden sind. Ist das Hauptverfahren eine Rechtsstreitigkeit nach § 50 Abs. 2 ASGG, in der einer P... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin entließ den Beklagten, der Mitglied des Betriebsrates ist, wegen erheblicher Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und begehrte die nachträgliche Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung gemäß § 122 Abs 3 ArbVG. Der Beklagte brachte vor, daß er zum Verlassen des Werksgeländes aufgefordert und ihm verboten worden sei dieses bis zur Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes zu betreten und beantragte, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ihm z... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 Abs2 Z3 KKO §47 Abs3
Rechtssatz: Ist strittig, ob eine Masseschuld aus der allgemeinen oder aus einer Sondermasse zu berichtigen ist und wer darüber zu entscheiden hat, liegt keine Entscheidung im Kostenpunkt vor (ausdrückliche Ablehnung von SZ 13/245). Entscheidungstexte 3 Ob 102/92 Entscheidungstext OGH 03.02.1993 3 Ob 102/92 Veröff: SZ 66/15 = EvBl 1993/102... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Masseverwalters fand die Versteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Liegenschaft EZ 744 KG A***** statt. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung unter anderem gemäß § 12 Abs.10 bzw. 14 UStG die an das Finanzamt zur Abführung gelangende Umsatzsteuer in der Höhe von S 669.472,-- als Sondermassekosten an. Er legte dieser Anmeldung die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes Linz vom 12.6.1991, Steuernummer *****, bei. In dieser teilte das ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß zur Gänze. Da § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren gilt (3 Ob 47/92 uva), ist der - im Sinne des zutreffenden Ausspruchs des Rekursgerichtes - jedenfalls unzulässige Revisionsrekurs der betreibenden Partei zurückzuweisen, ohne daß die darin als erheblich im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO bezeichnete Rechtsfrage ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobel, Dr.Redl, Dr.Kellner und Dr.Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eveline G*****, vertreten durch Dr.Karl-Ernst Leitinger, Rechtsanwalt in Wien, und ihres Nebenintervenienten Dr.Peter A*****, wider die beklagte Partei Anton J. G*****, vertreten durch Dr.Otto Köhler, Rechtsan... mehr lesen...