Norm: EO §78GBG §38ZPO §528 K
Rechtssatz: Hat das Erstgericht eine Exekution und nicht den gestellten Grundbuchsantrag bewilligt und liegt deshalb eine im Exekutionsverfahren ergangene Erledigung vor, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels, soweit nicht in der Exekutionsordnung anderes angeordnet wird, gemäß § 78 EO nach den Vorschriften der ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §78ZPO §266 BZPO §269
Rechtssatz: Ist zumindest im Sprengel des Erstgerichtes gerichtsbekannt, dass die als Pfandgläubigerin eingetragene Raiffeisenkasse mit der Revisionsrekurswerberin verschmolzen wurde, ist die Rechtsnachfolge eine offenkundige Tatsache im Sinn des gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren anzuwendenden § 269 ZPO und muss deshalb nach dieser Gesetzesstelle nicht nachgewiesen, aber auch nicht behauptet werden.... mehr lesen...